Fahrtkosten: Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Fahrtkosten: Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Wer arbeitet, muss in der Regel einige Kilometer zum Betrieb oder ins Büro zurücklegen. Die meisten fahren mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln, einige nutzen das Fahrrad oder das Motorrad, und nur wenige Glückliche können zu Fuß gehen. Doch egal welches Verkehrsmittel man wählt, der Staat unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem ganz besonderen Steuervorteil: 30 Cent pro Kilometer für die einfache tägliche Fahrtstrecke zur Arbeit – die sogenannte Entfernungspauschale.

Fahrtkosten bei einer Dienstreise

Nicht nur für Fahrten zur Arbeit, sondern auch für Dienstreisen gibt es steuerliche Vergünstigungen. Für jeden einzelnen Kilometer einer Dienstreise können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 30 Cent absetzen – sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt.

Fünf wichtige Aspekte zum Thema Fahrtkosten

  1. Auf Umwegen zur Arbeit: Auch längere, aber verkehrsgünstigere Wege können abgesetzt werden. Wenn ein Umweg verkehrsgünstiger ist, können Berufstätige das Kilometergeld auch für diesen Umweg erhalten.

  2. Teilstrecken und öffentliche Verkehrsmittel: Kosten für Teilstrecken, die mit dem eigenen Auto, Fahrrad oder E-Bike zurückgelegt werden, können in unbegrenzter Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind dagegen auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Weitere Informationen und ein Rechenbeispiel finden Sie in unserem Artikel “Die Pendlerpauschale für Einsteiger”.

  3. Bahncard: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Ausgaben für eine Bahncard steuerlich geltend gemacht werden. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel “Die Bahncard steuerlich absetzen”.

  4. Probezeit: In der Probezeit gelten die gleichen Regeln wie in einem regulären Angestelltenverhältnis. Das heißt, dass Sie für Ihre Fahrten zum Job, bei dem Sie auf Probe eingestellt sind, nur 30 bzw. 38 Cent pro Kilometer für eine einfache Strecke absetzen können.

  5. Arbeitnehmer/innen mit Behinderung: Menschen mit Behinderung erhalten verschiedene Steuervergünstigungen, unter anderem für ihre Fahrten zur Arbeit. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel “Menschen mit Behinderung: Jetzt Steuervorteile sichern”. Außerdem können beeinträchtigte Arbeitnehmer/innen ab einem bestimmten Behinderungsgrad auch Kosten für private Fahrten von der Steuer absetzen. Informationen dazu gibt es in unserem Artikel “Behinderung: So setzen Sie Fahrtkosten für Privatfahrten ab”.

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Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen

Wenn Sie Ihre beruflichen Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen möchten, nutzen Sie dafür die Anlage N in ELSTER. Diese erfasst alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und die Ausgaben, also die Fahrtkosten, die als Werbungskosten gelten.

Fahrtkosten und Steuer: Vieles ist absetzbar

Nicht nur Fahrten zur Arbeit können abgesetzt werden, sondern auch Fahrtkosten zu Arztbesuchen, Psychotherapie oder Heilpraktikern. Diese können als Krankheitskosten in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Auch Arztbesuche während der Schwangerschaft sowie Fahrten zur Kur können unter Umständen abgesetzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zu den Krankheitskosten.

Die Kosten für Hin- und Rückfahrt können ebenfalls abgesetzt werden, wenn Sie Ihre Kinder von einem Babysitter oder den Großeltern betreuen lassen und für die Fahrtkosten aufkommen. Beachten Sie jedoch bestimmte Regeln. Weitere Informationen dazu gibt es in unserem Artikel zum Thema Kinderbetreuung.

Auch für Haustiere können Fahrtkosten in der Steuererklärung eingetragen werden, zum Beispiel wenn Sie einen Hund oder eine Katze versorgen müssen, während Sie unterwegs sind. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, erklären wir in unserem Artikel “Katze, Pferd, Hase: Kosten für Haustiere von der Steuer absetzen”.