Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld: Alles, was du wissen musst

Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld: Alles, was du wissen musst

Du bist beruflich viel unterwegs und möchtest wissen, ob dir dein Arbeitgeber Fahrtkosten erstattet? Oder fährst du vielleicht mit dem eigenen Auto zur Arbeit und möchtest wissen, wie viel Kilometergeld du dafür bekommen kannst? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld.

Kilometergeld

Das Kilometergeld ist abhängig von der Art des Fahrzeugs, das du benutzt. Für PKW beträgt es 0,42 Euro pro Kilometer. Wenn du Personen mitbeförderst, erhältst du zusätzlich 0,05 Euro pro Kilometer. Motorräder werden mit 0,24 Euro pro Kilometer vergütet, während für Fahrräder und E-Bikes bis zu 1500 Kilometer 0,38 Euro pro Kilometer gezahlt werden.

Mit dem Kilometergeld sind alle Aufwendungen abgegolten, wie zum Beispiel Absetzung für Abnutzung, Treibstoff- und Servicekosten, Versicherungen und Gebühren. Das Kilometergeld kann bis zu einem Betrag von 12.600 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden.

Fahrtkosten zwischen Wohnort und Dienstort

Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort gelten grundsätzlich als Privatfahrten und werden durch den Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls das Pendlerpauschale abgegolten. Wenn dein Arbeitgeber dir dennoch Fahrtkostenersatz für diese Fahrten bezahlt, ist dieser steuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn du eine Dienstreise von zu Hause aus antrittst.

Dienstreisen

Eine Dienstreise liegt vor, wenn du deinen Dienstort vorübergehend verlässt, um einen Auftrag auszuführen. Für Fahrten von der Dienststelle zu einem Einsatzort und zurück können Fahrtkostenersätze zeitlich unbegrenzt ausgezahlt werden.

Arbeiten im Homeoffice

Wenn du deine Arbeit ausschließlich von zu Hause aus verrichtest und keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hast, gelten Fahrten zwischen Wohnung und Firmensitz als Dienstreisen. Fahrtkostenersätze dafür sind lohnsteuerfrei.

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Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte bei Versetzung

Wenn du vorübergehend oder dauerhaft an einen anderen Dienstort versetzt wirst, gilt die Fahrt zwischen Wohnung und vorübergehendem Dienstort als Dienstreise. Sobald du jedoch regelmäßig an einer anderen Arbeitsstätte tätig wirst, gelten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Privatfahrten.

Fahrten zwischen mehreren Dienstorten

Wenn du bei einem Arbeitgeber mehrere Arbeitsstätten hast und zwischen ihnen mit deinem eigenen Fahrzeug pendelst, gilt die Fahrt von der Wohnung zur Hauptarbeitsstätte als Privatfahrt. Fahrten zwischen den einzelnen Arbeitsstätten sind Dienstfahrten und werden steuerfrei vergütet. Wenn du allerdings von zu Hause aus nacheinander zu den einzelnen Arbeitsstätten fährst, ist nur der Teil des Kilometergeldes steuerfrei, der den “Entfernungssockel” überschreitet.

Ausnahmeregelung für Fahrten zu Baustellen oder Einsatzorten

Fahrten, die du direkt von zu Hause aus zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Service- und Montagearbeiten unternimmst, gelten nicht als Privatfahrten. Du erhältst dafür steuerfreie Fahrtkostenvergütungen oder Kilometergeld.

Familienheimfahrten

Falls du im Rahmen einer Dienstreise an einen Einsatzort entsendet wirst, der weit von deinem Wohnsitz entfernt ist, kannst du für Fahrten zum ständigen Wohnort und zurück während arbeitsfreier Tage Fahrtkostenvergütungen oder Kilometergelder steuerfrei erhalten. Die Fahrt muss allerdings tatsächlich erfolgen und nachgewiesen werden.

Das waren die wichtigsten Informationen zur Fahrtkostenvergütung und zum Kilometergeld. Denke daran, dass eine genaue Aufzeichnung deiner Fahrten erforderlich ist, um die steuerfreie Behandlung zu gewährleisten. Wenn du weitere Fragen hast, wende dich am besten an deinen Arbeitgeber oder einen Steuerberater.