Fahrverbot: Alles, was du wissen musst!

Fahrverbot: Alles, was du wissen musst!

Das Fahrverbot ist eine ernstzunehmende Maßnahme, die viele Autofahrer betrifft. Doch ab wann droht ein Fahrverbot und ab wann muss es angetreten werden? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst!

Welches Bußgeld hat ein Fahrverbot zur Folge?

Ein Fahrverbot kann bei verschiedenen Verkehrsverstößen verhängt werden, wie zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, dem Überfahren einer roten Ampel oder Alkohol- und Drogendelikten. Die Schwere des Verstoßes spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Der Bußgeldkatalog legt fest, ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Jedoch gibt es keine festen Regeln, welches Bußgeld genau ein Fahrverbot zur Folge hat. Auch ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattgefunden hat, spielt eine Rolle.

So kann beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 60 km/h außerorts zu einem Fahrverbot von einem Monat führen. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind es schon zwei Monate und bei mehr als 71 km/h sogar drei Monate. Innerorts wird dies noch etwas strenger gehandhabt. Hier kann bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ein Fahrverbot von einem Monat drohen.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts & außerorts?

Als Wiederholungstäter musst du sowohl innerorts als auch außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Beim erstmaligen Verstoß gelten andere Grenzwerte.

Innerhalb geschlossener Ortschaften wird ein Fahrverbot verhängt, wenn du mindestens 31 km/h zu schnell fährst. Außerhalb geschlossener Ortschaften musst du mit einem Fahrverbot rechnen, wenn du die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreitest.

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Fahrverbot: Wann antreten?

Die Schwere des Vergehens ist ausschlaggebend dafür, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Jedoch können auch andere Umstände die Strafe und den Antritt des Fahrverbots beeinflussen. Zum Beispiel wird berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob der Fahrer in den letzten Jahren bereits auffällig war.

Ersttäter haben die Möglichkeit, nach Wirksamkeit des Fahrverbots einen Monat innerhalb der nächsten vier Monate auszuwählen und in diesem das Fahrverbot abzuleisten. Das Antrittsdatum kann also eigenständig festgelegt werden.

Jetzt kennst du die wichtigsten Informationen zum Fahrverbot. Behalte diese im Hinterkopf, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden!