Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Was Sie wissen sollten

Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Was Sie wissen sollten

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. September 2023

Ein böses Erwachen für viele Verkehrssünder: Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg drohen auch der Führerscheinentzug und das Fahrverbot. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen beiden und was müssen Betroffene beachten, um ihre Fahrerlaubnis zurückzuerhalten? In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen.

Fahrverbot und Führerscheinentzug: Der Unterschied

Nach schweren Vergehen im Straßenverkehr wie stark überhöhter Geschwindigkeit, Alkohol- oder Drogendelikten sowie wiederholten Auffälligkeiten, die oft mit Punkten verbunden sind, können Sanktionen wie Führerscheinentzug oder Fahrverbot verhängt werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dabei eine der härtesten Maßnahmen.

Ein Führerschein bescheinigt einem Fahrer die Erlaubnis, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Begeht ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit, kann es dazu führen, dass er entweder den Führerschein abgeben muss oder die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs verliert.

Bei einem Fahrverbot wird lediglich das Führerscheindokument für ein bis drei Monate eingezogen, während die Fahrerlaubnis bestehen bleibt. Das Fahrverbot wird von der Bußgeldbehörde ausgesprochen.

Im Gegensatz dazu bedeutet der Führerscheinentzug den Verlust der Fahrerlaubnis. Nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten kann die Neuausstellung der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Führerscheinentzug und Fahrverbot: Kann das gleichzeitig vorliegen?

Wurde der Führerschein entzogen, darf kein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug mehr geführt werden. Dies schließt auch ein Fahrverbot ein, welches ab Rechtskraft des Urteils gilt. Darüber hinaus kann bei einem Fahrverbot auch das Führen führerscheinfreier Fahrzeuge untersagt werden.

Liegt für ein anderes Vergehen ein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dessen Antritt durch einen Einspruch oder die 4-Monats-Frist verschoben wurde, gilt dieses auch während eines Führerscheinentzugs. Das Fahrverbot bleibt vollstreckbar und der Betroffene darf kein Auto oder andere Kraftfahrzeuge fahren.

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Es ist wichtig, dass der Betroffene die zuständige Bußgeldstelle umgehend über den Führerscheinentzug informiert. Das Fahrverbot wird dann während der Zeit des Entzugs der Fahrerlaubnis abgegolten.

Steht die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bevor, sollte der betroffene Kraftfahrer auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über das Vorliegen eines Fahrverbots informieren. Der neue Führerschein wird erst ausgehändigt, nachdem das Fahrverbot abgelaufen ist. Eine anschließende Vollstreckung des Fahrverbots erfolgt in der Regel nicht, wenn die Behörden informiert wurden.

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