Zu jung für die Disco? Kein Zutritt zum Kino? Ein gefälschter Ausweis scheint die Lösung für viele Probleme zu sein, mit denen sich interessierte Teenager konfrontiert sehen. Doch Vorsicht ist geboten! Dieser Ratgeber klärt euch über die Konsequenzen dieser vermeintlichen Lösung auf, denn Seiten wie Fake ID & Co. verharmlosen die Angelegenheit oft zu sehr.
Die Strafen für den Ausweis-Fake
Abgesehen von einschlägigen Websites, auf denen ihr gefälschte Ausweise bestellen könnt, gibt es auch die Möglichkeit, diese selbst herzustellen. Doch seid gewarnt: Das Fälschen eines Ausweises ist eine Straftat und kann mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Eine Urkundenfälschung sollte keinesfalls für einen Disco-Besuch oder einen Kinobesuch riskiert werden.
Die Alternativen und ihre Konsequenzen
Das Ausleihen eines Ausweises von jemand anderem, der dem eigenen Alter ähnelt, ist ebenfalls keine gute Idee. Dies gilt als Missbrauch von Ausweispapieren und ist ebenfalls strafbar. Sowohl der Ausleihende als auch die Person, deren Ausweis ausgeliehen wird, können sich strafbar machen.
Die Fälschung eines Studierendenausweises oder Schülerausweises wird oft als harmlos angesehen. Doch auch diese Ausweise gelten als Urkunden und ihre Fälschung ist strafbar. Daher ist auch dies keine vernünftige Alternative.
Eine mögliche, straffreie Methode
Ihr könnt euren Personalausweis einscannen, das Geburtsdatum mit einem Bildbearbeitungsprogramm ändern und das Dokument in Schwarz-Weiß ausdrucken. Damit habt ihr eine Kopie des Ausweises erstellt. Eine Urkundenfälschung läge vor, wenn das Dokument auf der Vorder- oder Rückseite beglaubigt wäre. Ihr könnt diese Kopie an der Tür vorzeigen und behaupten, dass ihr immer nur diese Kopie mitnehmt, da ihr euer Portemonnaie häufig verliert. Je nach Türsteher könnt ihr damit durchkommen oder nicht. Achtung: Vermeidet Farbkopien, da auch dies als Urkundenfälschung gewertet werden kann.
Die klare Grenze zwischen Privatgebrauch und rechtlichem Verkehr
Ihr könnt einen gefälschten Ausweis bestellen, anfertigen und besitzen, aber nur für den privaten Gebrauch. Als Partygag, Geschenk oder für einen Filmdreh ist dies erlaubt. Doch die Verwendung in jeglichem offiziellen Zusammenhang ist verboten und kann hohe Strafen und Vorstrafen nach sich ziehen.
Dies gilt übrigens auch für diejenigen, die sich nicht älter, sondern jünger machen wollen. Das Strafmaß kennt keine Unterscheidung bezüglich der verschiedenen Motivationen!
Bildquelle: Via Shutterstock.com & Fake-ID.de
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