FAQ zur Kinder- & Jugendreha: Beantwortung häufiger Fragen

FAQ zur Kinder- & Jugendreha: Beantwortung häufiger Fragen

Willkommen zu unseren FAQs rund um die Kinder- und Jugendreha. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@kinder-und-jugendreha-im-netz.de.

Wo beantrage ich eine Rehabilitation für mein Kind?

Anträge für Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche können sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei der Krankenkasse gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um eine Rehabilitation für Ihr Kind beantragen zu können, müssen Sie folgende Unterlagen an den Rentenversicherungsträger senden:

  • Kompletter Online-eAntrag zur Kinder- und Jugendreha oder online ausfüllbares pdf-Formular G0200-00 – Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
  • Befundbericht (G612) und Honorarabrechnung (G600) des behandelnden Arztes (z.B. Kinderarzt)
  • Wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, z.B. Gutachten oder Arztbriefe (in Kopie)

Die zuständige Rentenversicherung und Ihre Versicherungsnummer entnehmen Sie bitte Ihrem jährlichen Rentenbescheid. Eine Liste der bundesweiten Rentenversicherungen mit Adressen und Rufnummern finden Sie hier.

Unterschied zwischen Kinder- & Jugendreha und Mutter/Vater-Kind-Reha?

Ja, es gibt einen Unterschied zwischen Kinder- und Jugendreha sowie Mutter/Vater-Kind-Reha. Kinder- und Jugendreha werden sowohl von der Renten- als auch von der Krankenversicherung angeboten und konzentrieren sich auf das Kind. Begleitpersonen erhalten keine eigenen Behandlungen, sondern Unterstützung im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes.

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Mutter-/Vater-Kind-Rehabilitationen (“Mutter-Kind-Kur”) hingegen werden ausschließlich von den Krankenkassen durchgeführt und konzentrieren sich auf die Mutter oder den Vater. Ziel ist es, diesen bei der Bewältigung psychosozialer Probleme und familiärer Belastungen zu unterstützen.

Bis zu welchem Alter ist eine Kinder- und Jugendreha möglich?

Grundsätzlich ist eine Kinder- und Jugendreha bis zum 18. Geburtstag möglich. Jugendliche bis zum 27. Geburtstag können ebenfalls eine Kinderrehabilitation in Anspruch nehmen, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, noch nicht rentenversichert sind oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten oder sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten können.

Definition des Begriffs “Kind”

Als Kinder gelten leibliche Kinder, Stief- und Pflegekinder sowie in den Haushalt aufgenommene Enkel und Geschwister von Versicherten oder Rentenbeziehern.

Durchführung der Kinder- & Jugendreha

Kinder- und Jugendreha-Maßnahmen werden in Fachkliniken durchgeführt, die im gesamten Bundesgebiet nach neuestem medizinischem Standard ausgestattet sind. Die Kliniken arbeiten nach Konzepten, die mit dem Rentenversicherungsträger abgestimmt sind. Die Auswahl der Klinik erfolgt durch den Rentenversicherungsträger, jedoch können im Antrag auch Vorschläge zur Klinikauswahl benannt werden.

Wie finde ich die richtige Reha-Klinik für mein Kind?

Die auf unserer Website aufgeführten Kliniken sind auf die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Erkrankungen spezialisiert. Die Einrichtungen bieten ein breites Leistungs- und Behandlungsspektrum. Sollten Sie einen Reha-Antrag über Ihre Rentenversicherung stellen, wird Ihnen diese eine geeignete Klinik empfehlen. Weitere Informationen und Kontaktdaten einzelner Reha-Kliniken finden Sie hier.

Begleitung des Kindes zur Reha

Sie haben das Recht, Ihr Kind zur Reha zu begleiten, wenn dies für die Durchführung oder den Erfolg der Maßnahmen erforderlich ist. Falls Sie berufstätig sind, wird der Verdienstausfall erstattet. Ein Wechsel der Begleitperson während der Maßnahme ist möglich.

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Geschwisterkinder in der Klinik

Wenn ein Kind unter 12 Jahren zu Hause nicht versorgt werden kann, wird entweder eine Haushaltshilfe finanziert oder das Kind kann als Begleitkind in die Klinik mitgenommen werden.

Festlegung des Aufnahmetermins

Um den Gesundheitszustand Ihres Kindes schnell verbessern zu können, legt die Rehabilitationseinrichtung den Aufnahmetermin zeitnah fest, unter Berücksichtigung der freien Plätze.

Schulunterricht während der Reha

Der Schulunterricht ist ein fester Bestandteil der Kinder- und Jugendreha. In spezialisierten Reha-Kliniken für Kinder und Jugendliche ist der Schulunterricht fest im Tagesablauf integriert. In enger Absprache mit der Heimatschule wird der Unterrichtsstoff behandelt und besondere Aufmerksamkeit auf eventuelle Lernprobleme gelegt.

Verlängerung oder Verkürzung der Rehadauer

Die Rehabilitation für Kinder und Jugendliche wird mindestens für 4 Wochen bewilligt. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer richtet sich nach Umfang und Schwere der Krankheit und wird in Absprache mit den Eltern von der Rehabilitationsklinik festgelegt.

Widerspruch bei abgelehntem Rehaantrag

Wenn ein Antrag abgelehnt wird, ist ein schriftlicher Widerspruch möglich. Dabei sollte eine ausführliche Begründung enthalten sein.

Wiederholung der Kinder- & Jugendreha

Eine weitere Kinder- und Jugendreha kann jederzeit beantragt werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Die Kostenübernahme sollte vorher mit dem potenziellen Kostenträger (z.B. DRV, GKV) abgeklärt werden.

Gemeinsamer Klinikaufenthalt von Elternteil und Kind

In ausgewählten Rehabilitationskliniken für Kinder und Jugendliche, die gleichzeitig eine Rehabilitationsklinik für Erwachsene sind oder eine Vereinbarung mit einer solchen Klinik haben, besteht die Möglichkeit eines gemeinsamen Rehabilitationsaufenthalts. Dies muss jedoch im Einzelfall mit dem Rentenversicherungsträger und abhängig von den Indikationen geklärt werden. Die Anträge sollten gleichzeitig gestellt werden.

Zuzahlungen während der Reha

Die Kinder- und Jugendrehabilitation ist zuzahlungsfrei.

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Für weitere Fragen oder Informationen können Sie uns über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail unter kontakt@noSpam.kinder-und-jugendreha-im-netz.de kontaktieren.