Arbeitssicherheit ist ein obligatorisches Thema für jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Art oder Größe. Es muss den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der bundesweit geltenden Gesetze entsprechen. Doch Sicherheit ist nicht gleich Sicherheit.
Betreuungsarten und Fachkräfte
Die Anforderungen an die Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften sind je nach Unternehmensgröße und Betreuungsart unterschiedlich. Es gibt zwei Arten der Betreuung: die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung.
Die Grundbetreuung erfüllt die Pflichten des Arbeitgebers gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Mindesteinsatzzeiten für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte sind gesetzlich festgelegt. Die Zusammenarbeit und Beratung zwischen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft sind dabei von großer Bedeutung.
Die betriebsspezifische Betreuung muss jährlich neu festgelegt werden und ergänzt die Grundbetreuung. Sie stellt sicher, dass betriebliche Besonderheiten und spezifische Gefahrenquellen berücksichtigt und kontrolliert werden. In diesem Fall sollte der Unternehmer auf Sicherheitsbeauftragte und/oder Sicherheitsfachkräfte zurückgreifen, da sie über das erforderliche Fachwissen verfügen.
FASI, Sifa und SiBe – Was ist der Unterschied?
Die Abkürzung “FASI” bezieht sich nicht auf die “Fachkraft für Arbeitssicherheit”, sondern auf die “Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V.”. Dieser gemeinnützige Verein vertritt die Interessen der Experten im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und ist ein Dachverband für verschiedene Präventionsexperten in Deutschland.
Die “Sifa” ist eine andere Bezeichnung für die “Fachkraft für Arbeitssicherheit” und steht für “Sicherheitsfachkraft”. Sie ist eine höher qualifizierte Person, die eng mit dem Betriebsarzt zusammenarbeitet und bei der Umsetzung der Vorschriften am Arbeitsplatz unterstützt. Die Abkürzung “FaSi” wird offiziell nicht mehr verwendet, um Verwechslungen mit der FASI zu vermeiden.
Der “SiBe” ist der Sicherheitsbeauftragte. Im Unternehmen müssen ausreichend Sicherheitsbeauftragte bestellt werden, wenn es mehr als 20 Mitarbeiter hat. Sie achten zusätzlich zu ihren beruflichen Aufgaben auf den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Ein Sicherheitsbeauftragter hat keine Weisungsbefugnis und erfüllt keine Aufsichtsfunktion. Seine Aufgabe besteht darin, als Bindeglied zwischen Belegschaft und Unternehmensführung zu fungieren und kleinere Mängel schnell zu beheben.
Fazit
Ob FASI, Sifa oder SiBe – jeder dieser Akteure in der Arbeitssicherheit hat seine eigene Rolle und Verantwortung. Es ist wichtig, ihre Unterschiede zu verstehen und die richtige Person für die jeweiligen Aufgaben einzusetzen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen zur Arbeitssicherheit? Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.