Ferien- und Familien-Camps: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Waldklettergartens Pappenheims

Ferien- und Familien-Camps: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Waldklettergartens Pappenheims

Willkommen im Waldklettergarten Pappenheim, dem Ort für spannende Abenteuer und unvergessliche Erlebnisse in der Natur. Bevor du den Waldklettergarten erkundest, möchten wir dir einige wichtige Informationen geben. Hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Waldklettergartens, die du unbedingt beachten solltest.

Geltung der AGB

Die AGB gelten für den Waldklettergarten, der von der AktionsRaum GmbH betrieben wird. Bevor du den Waldklettergarten betrittst, musst du die AGB lesen, schriftlich bestätigen und ihre Einhaltung strikt befolgen. Minderjährige müssen von ihren Erziehungsberechtigten oder Beauftragten über die AGB informiert werden. Die Einhaltung der AGB ist für jeden Benutzer obligatorisch. Bitte beachte, dass die Benutzung des Waldklettergartens mit Risiken verbunden ist und auf eigene Gefahr erfolgt.

Sicherheitseinweisung

Bevor du den Waldklettergarten betrittst, musst du eine praktische und theoretische Sicherheitseinweisung erhalten. Du musst den Anweisungen des Personals strikt folgen. Wenn du nach der Sicherheitseinweisung feststellst, dass du nicht in der Lage bist, die Sicherheitsvorgaben korrekt umzusetzen, darfst du den Waldklettergarten nicht betreten. Teilnehmer, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Benutzungsregeln oder Anweisungen des Personals verstoßen, können vom Waldklettergarten ausgeschlossen werden.

Altersmindestgrenzen und körperliche Verfassung

Der Waldklettergarten darf von Teilnehmern ab 6 Jahren genutzt werden. Kinder im Alter von 3-8 Jahren dürfen den Bambiniparcour unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen. Personen, die an Krankheiten, physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen können, sind vom Waldklettergarten ausgeschlossen. Ebenso dürfen Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, den Waldklettergarten nicht nutzen. Schwangere und Personen mit einem Gewicht von mehr als 120 Kilogramm sind ebenfalls vom Betreten ausgeschlossen.

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Sicherheitsausrüstung

Die vom Waldklettergarten bereitgestellte Sicherheitsausrüstung, bestehend aus Komplettgurt, Helm und Verbindungsmitteln, muss gemäß den Anweisungen des Personals verwendet werden. Die Sicherheitsausrüstung darf nicht abgelegt oder an andere Personen weitergegeben werden. Das Sicherungssystem darf nicht manipuliert, beschädigt oder außer Kraft gesetzt werden. Bei Unsicherheiten oder Problemen musst du sofort das Personal zu Hilfe rufen. Das Rauchen ist bei angelegter Sicherheitsausrüstung verboten. Die vollständige Sicherheitsausrüstung muss am Ende der gebuchten Kletterzeit zurückgegeben werden. Schäden, die du verursacht hast, musst du dem Personal umgehend melden. Bei Überschreitung der gebuchten Kletterzeit fällt ein Aufpreis von 3,00 € pro angefangene Stunde an.

Persönliche Gegenstände

Während des Aufenthalts im Waldklettergarten dürfen keine Kleidung, Ausrüstung oder Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für dich selbst oder andere darstellen können, wie Schmuck, Mobiltelefone, Kameras, Rucksäcke oder Taschen. Längere Haare müssen so fixiert werden, dass kein Verklemmen an der Ausrüstung oder Anlage möglich ist. Piercings müssen vor der Benutzung des Waldklettergartens entfernt werden. Es wird empfohlen, robuste und bewegungsfreundliche Kleidung zu tragen und geschlossenes Schuhwerk zu benutzen.

Maximale Anzahl von Teilnehmern

Jedes Kletterelement darf nur von einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Seilbahnabfahrten dürfen erst genutzt werden, wenn sich keine weiteren Personen im Ankunftsbereich befinden. Die Teilnehmer sollten, soweit möglich, die Geschwindigkeit bei Seilabfahrten reduzieren, zum Beispiel durch Mitlaufen bei Bodenkontakt.

Haftung

Der Betreiber haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf schuldhafter Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen oder Vertretern des Betreibers. Bei Sach- oder Vermögensschäden, die auf leicht fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen sind, haftet der Betreiber nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden.

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Schließung des Waldklettergartens

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb des Waldklettergartens aus Sicherheitsgründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Hagel, Regen usw.) ganz oder teilweise einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Wenn du den Waldklettergarten vorzeitig verlassen möchtest, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB rechtsunwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

Einverständniserklärung

Mit deinem Besuch im Waldklettergarten bestätigst du, dass du die Nutzungsregeln und Hinweise sorgfältig gelesen und verstanden hast. Du versicherst, dass bei dir und den von dir beaufsichtigten minderjährigen Benutzern keine Ausschlussgründe gemäß Ziffer 3 vorliegen und dass keine verbotenen Gegenstände gemäß Ziffer 5 mitgeführt werden.

Wir wünschen dir viel Spaß und Abenteuerlust bei deinem Besuch im Waldklettergarten Pappenheim!