Feuer & Flamme: Neue Vorschriften für Brandschutztüren

Feuer & Flamme: Neue Vorschriften für Brandschutztüren

Brandschutztüren sind ein Muss in Brandabschnitten, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, um das Fortschreiten von Bränden zu verhindern. Die Bestimmungen zum Brandschutz in Österreich werden kontinuierlich angepasst und haben zu strengeren Regulierungen bezüglich Türkomponenten geführt. Ing. Christian Weißmann berichtet daher heute über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Brandschutztüren.

Zarge und Tür nur noch von einem Lieferanten

Bereits in einem früheren Blogbeitrag hatten wir über die damals aktuellen Brandschutzbestimmungen und insbesondere die Richtlinien für Zargen berichtet. Inzwischen wurden die Gesetze rund um Feuerschutztüren weiter verschärft, was für Bauherren, Architekten und ausführende Unternehmen neue spannende Themen aufwirft. Die wichtigste Änderung: Die Brandschutzzarge und das Brandschutztürblatt dürfen ausschließlich von einem ÜA-zertifizierten Lieferanten geliefert werden.

Die lange Zeit gängige Praxis, bei der der Baumeister/Trockenbauer die Zarge liefert und montiert und der Tischler das Türblatt liefert und montiert, ist bei Brandschutztüren nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Trockenbauer, der Ihnen die Brandschutzzarge liefert und montiert, auch zwangsläufig die Tür liefern, einbauen und kennzeichnen muss.

Für die Planung ist es daher wichtig, das genaue Modell der Brandschutztür frühzeitig festzulegen und auch den Lieferanten so früh wie möglich zu bestimmen, da die Zarge bereits in der Rohbauphase bereitgestellt werden muss.

Feuerschutztüren müssen in Österreich generell der ÖNORM B 3850 entsprechen und die Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente gemäß der Ausgabe 2014 04 01 erfüllen. Der ausgewählte Trockenbauer muss über Erfahrung im Einbau von Brandschutzargen verfügen, da es je nach Systemhersteller unterschiedliche Einbauvorschriften für optisch gleich aussehende Produkte geben kann. Manche Hersteller geben beispielsweise UA-Profile vor, während andere Formrohre verwenden. Auch die einzulegende Steinwolle muss aufgrund unterschiedlicher Raumgewichte definiert werden.

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Kennzeichnungspflicht für bessere Nachvollziehbarkeit

Durch die verschärfte Kennzeichnungspflicht können alle Details zum Türbauteil auch nachträglich ausgelesen werden. Im Falle eines Brandschadens kann die Behörde somit nachvollziehen, mit welchen Materialien gearbeitet wurde und ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Alle Arbeitsschritte, von der Planung über die Lieferung bis zum Einbau, werden genau dokumentiert und festgehalten. Im Ernstfall können alle Beteiligten relativ einfach ermittelt und haftbar gemacht werden.

Die Brandschutzbezeichnungen sind europäisch genormt und in französischer Sprache gehalten. Dadurch entstehen die für uns eher eigenwilligen Kürzel. Eine detailliertere Erklärung zum Klassifizierungsschlüssel erhalten Sie hier.

Die richtige Vorgehensweise – Empfehlung von Ing. Christian Weißmann

Ich empfehle Ihnen folgende Vorgehensweise bei der Auswahl Ihrer Feuerschutztür:

  1. Recherchieren Sie die behördlichen Anforderungen an das Türblatt.
  2. Wählen Sie bereits in der Planungsphase das passende Türsystem und den Hersteller aus.
  3. Achten Sie bei Ihrer Baumeister/Trockenbau-Ausschreibung darauf, Details zu den Brandschutzzargen abzufragen:
    • Wählen Sie vorher den Hersteller und das Türmodell aus und legen Sie schon in der Ausschreibung die Einbauanleitung der Türzarge bei. Dadurch können Unklarheiten vermieden werden.
    • Wenn die Baufirma oder der Trockenbauer die Zarge anbieten und liefern soll, ist diese automatisch auch für die Lieferung und Montage der Tür verantwortlich.
  4. Spätestens zum Baubeginn muss der Türenlieferant feststehen, da sonst die rechtzeitige Lieferung der Zarge nicht gewährleistet werden kann.

Wir nehmen die Herausforderung an

Als Komplettanbieter für Brandschutztüren bieten wir Zarge, Türblatt und Einbau aus einer Hand an. Ein besonderer Vorteil für Sie ist, dass nicht wir selbst die verpflichtende ÜA-Plankette anbringen, sondern das geschulte Personal unseres Lieferanten den Türeinbau vor Ort prüft. Unser Lieferant erstellt ein Protokoll, und nur wenn die Brandschutztür einwandfrei funktioniert, wird die ÜA-Plankette angebracht. Durch dieses aufwendigere Verfahren der Fremdüberwachung haben Sie die Gewissheit, dass die von uns gelieferten Brandschutztürelemente allen einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ordnungsgemäß eingebaut sind.

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Sie planen ein Brandschutzprojekt und möchten, dass wir Sie unterstützen? Kontaktieren Sie uns jederzeit per E-Mail unter office@weissmann.at oder telefonisch unter +43 12597373.