Finanzielle und soziale Unterstützung für Eltern

Finanzielle und soziale Unterstützung für Eltern

Als frischgebackene Eltern ist es wichtig, die verschiedenen Arten der finanziellen Unterstützung zu kennen, die euch zur Verfügung stehen. In Deutschland habt ihr die Wahl zwischen dem Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonusmonaten. Welche Unterschiede es dabei gibt und wer grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld hat, erfahrt ihr hier.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld steht Müttern und Vätern zu, die ihre Kinder in Deutschland im eigenen Haushalt betreuen und weniger als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr Angestellte, Beamte, Selbständige, Erwerbslose, Studenten oder Auszubildende seid. Unter bestimmten Umständen können auch Verwandte bis zum dritten Grad Anspruch auf Elterngeld haben, wenn sie das Kind betreuen, zum Beispiel bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld wird auf Basis des Durchschnittsbruttoeinkommens des betreuenden Elternteils der letzten 12 Monate berechnet. Dabei werden Einmalzahlungen nicht berücksichtigt. Von diesem Durchschnittsbruttoeinkommen werden ein pauschalierter Betrag für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Die genaue Höhe des Elterngeldes variiert je nach Lohnsteuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträgen, Sozialversicherungspflicht und weiteren Faktoren. In der Regel beträgt das Elterngeld 65 bis 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Wie hoch ist das Basiselterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils, der die Kinderbetreuung übernimmt. Es beträgt mindestens 300 € und maximal 1.800 €.

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Elterngeld und andere Einkünfte/Leistungen

Wenn ihr Elterngeld bezieht, könnt ihr bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das Teilzeiteinkommen wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass euch bei der Berechnung des Elterngeldes nur 67% des entfallenden Teileinkommens ausgezahlt werden. Für Selbständige wird der aufgrund der Kinderbetreuung entfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67% ersetzt. Beachtet bitte, dass das Elterngeld beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kindergeldzuschlag voll angerechnet wird. Allerdings erhalten erwerbstätige Personen vor der Geburt des Kindes einen Elterngeldfreibetrag in Höhe des Einkommens, jedoch höchstens 300 €. Dieser Freibetrag wird bei den genannten Leistungen nicht angerechnet.

Geschwisterbonus und Mehrlingsgeburten

Wenn neben dem Neugeborenen ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder mindestens zwei Geschwister unter sechs Jahren vorhanden sind, wird zusätzlich zum Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Dieser Bonus beträgt zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € pro Monat. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um jeweils 300 € für das zweite und jedes weitere Kind.

Wie lange wird das Basiselterngeld gezahlt?

Grundsätzlich wird das Basiselterngeld für maximal 14 Monate gezahlt. Die genaue Aufteilung des Zeitraums können Väter und Mütter frei untereinander festlegen. Eine Person kann jedoch maximal 12 Monate und mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen. Die vollen 14 Monate erhalten also nur Paare, bei denen beide Elternzeit nehmen und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen entfallen.

Elterngeld Plus

Anstelle eines Monats Basiselterngeld könnt ihr zwei Monate Elterngeld Plus beantragen. Dadurch verlängert sich die Bezugszeit auf bis zu 28 Monate. Der Gesamtbetrag bleibt jedoch gleich, das heißt, ihr erhaltet monatlich die Hälfte des Basiselterngeldes. Zudem wurden mit dem Elterngeld Plus neue Partnerschaftsbonusmonate eingeführt. Voraussetzung dafür ist, dass Vater und Mutter gleichzeitig mindestens vier Monate lang zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Hierfür müssen Bescheinigungen der Arbeitgeber vorgelegt werden.

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Alleinerziehende

Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben, erhalten das Elterngeld für 14 Monate. Sie können außerdem im Rahmen von Elterngeld Plus vier zusätzliche Bonusmonate beantragen, vorausgesetzt sie arbeiten an vier aufeinanderfolgenden Monaten pro Woche zwischen 24 und 32 Stunden.

Antragstellung

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei den zuständigen Stellen (meistens beim Versorgungsamt) gestellt werden und kann maximal drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Der Antrag muss festlegen, für wie viele Monate Elterngeld beansprucht wird und von der anderen berechtigten Person unterschrieben werden.

Elternzeit

Die Elternzeit kann bis zu 24 Monate innerhalb der dreijährigen Elternzeit genommen werden, und zwar zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes. Für diese Zeit ist keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Hinweis auf Elterngeldberatung bei pro familia

Pro familia bietet allgemeine Beratung zum Elterngeld an. Die Berechnung des Elterngeldes im Einzelfall ist jedoch nicht Bestandteil ihrer Aufgaben, es sei denn, explizit wird die Dienstleistung “Elterngeldberechnung” angeboten. Bei Fragen könnt ihr euch gerne an eure Beratungsstelle wenden und nach diesem Service fragen.