Firma im Ausland gründen: Steuervorteile oder nicht?

Firma im Ausland gründen: Steuervorteile oder nicht?

Du bist ein unabhängiger Unternehmer und möchtest der hohen Besteuerung in Deutschland entkommen? Vielleicht hast du schon von der Möglichkeit gehört, dein Einzelunternehmen ins Ausland zu verlegen. Doch bevor du dich Hals über Kopf in dieses Abenteuer stürzt, solltest du dich über die steuerliche Situation informieren. Denn auch wenn es verlockend klingt, hat die Gründung einer Firma im Ausland oder die Verlegung des Sitzes ins Ausland keinerlei Auswirkungen auf die deutsche Besteuerung.

Fehlinformationen im Umlauf

Ein befreundeter Geschäftspartner hat dir vielleicht empfohlen, deinen Firmensitz nach Malta zu verlegen oder eine Firma im Ausland zu gründen, um keine deutschen Steuern mehr zahlen zu müssen. In Malta liegen die Steuern deutlich niedriger, du müsstest also nur 5,00 % Steuern auf deine Gewinne zahlen. Aber Vorsicht, das klingt zu schön, um wahr zu sein!

Wohnsitz in Deutschland: Keine Steuerumgehung möglich

Die Sitzverlegung deines Einzelunternehmens ins Ausland oder die Gründung einer neuen Firma im Ausland hat keinerlei Einfluss auf die deutsche Besteuerung. Du bist weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da dein Wohnsitz in Deutschland liegt. Deine Gewinne aus dem Gewerbebetrieb umfassen sowohl inländische als auch ausländische Betriebe. Eine Besteuerung in Deutschland mit einer Freistellung der Einkünfte würde nur dann erfolgen, wenn du in Malta eine abkommensrechtliche Betriebsstätte unterhältst und keine Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Doch in diesem Fall besteht keine Betriebsstätte in Malta, die eine wesentliche Personalfunktion hat. Das bedeutet, dass deine gesamten Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind.

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Steuervermeidung durch Firmengründung im Ausland?

Klingt frustrierend, aber es gibt keinen einfachen Ausweg aus der deutschen Besteuerung. Eine Firma, die im Ausland gegründet wird, darf den Ort ihrer Geschäftsleitung nicht in Deutschland haben, um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu vermeiden. Der Ort der Geschäftsleitung wird anhand des Ortes bestimmt, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Dabei ist es entscheidend, wo die für die Geschäftsführung notwendigen Maßnahmen getroffen und angeordnet werden und wo die Tagesgeschäfte stattfinden.

Indizien für den Ort der Geschäftsleitung

Um den Ort der Geschäftsleitung im Ausland zu begründen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Ein Großteil der geschäftlichen Entscheidungen wird vor Ort von einem Geschäftsführer getroffen, der dort lebt.
  • Geschäftsleitungssitzungen finden ausschließlich vor Ort und regelmäßig statt.
  • Es gibt ausreichende Dokumentationen über die Tätigkeiten und den Ort (Terminkalender, Fahrtenbuch).
  • Alle Verträge werden vor Ort abgeschlossen.
  • Es gibt Büroräume vor Ort.
  • Alle relevanten Unterlagen werden vor Ort aufbewahrt.
  • Es gibt einen Telefonanschluss vor Ort.
  • Der Zahlungsverkehr erfolgt im Ausland, in dem die Firma gegründet wurde.
  • Rechnungen werden im Ausland ausgestellt.
  • Es gibt eine Computeranlage vor Ort.

Beachte steuerliche Vorgaben

Die Geschäftsleitung deiner ausländischen Firma kann also im Ausland liegen, aber die genannten Parameter müssen unbedingt eingehalten werden. Zusätzlich sind in Deutschland erhöhte Mitwirkungspflichten und eine Anzeigepflicht einzuhalten. Wenn du eine Firma im Ausland gründen möchtest, erfordert dies eine gründliche Planung im Voraus, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

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Es gibt jedoch noch weitere steuerliche Faktoren zu beachten, die eine Besteuerung im Inland auch dann ermöglichen können, wenn keine aktiven Einkünfte im Sinne des § 8 I AStG vorliegen. Dies betrifft inländische Mutterunternehmen, inländische Anteilseigner und zwischengeschaltete ausländische Gesellschaften. Es ist also wichtig, die Hinzurechnungsbesteuerung zu berücksichtigen.

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Lass dich von unseren Experten beraten und sorge dafür, dass du alle steuerlichen Aspekte im Blick hast, bevor du eine Firma im Ausland gründest. Nur so kannst du sicherstellen, dass du keine unangenehmen Überraschungen erlebst.

Bildquelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay