Sie haben hart gearbeitet, um Ihr Unternehmen aufzubauen, aber nun droht Ihnen die Firmeninsolvenz. Diese Situation kann sich wie ein Albtraum anfühlen, aber Sie sind nicht allein. Millionen von Unternehmen haben mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen. In diesem Artikel werden wir die Regelinsolvenz genauer betrachten und Ihnen zeigen, was sie für Ihr Unternehmen bedeutet.
Erörterung & Abstimmungstermin
Der Abstimmungstermin ist ein wichtiger Schritt im Insolvenzverfahren. Hier stellt der Insolvenzverwalter vor dem Insolvenzgericht eine Auflistung aller offenen Forderungen vor. In der Insolvenztabelle werden verschiedene Informationen festgehalten, wie zum Beispiel der Name der Gläubiger, die Forderungshöhe und Nachweise für die offenen Forderungen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Forderungen anerkannt werden oder nicht.
Regelverfahren
Nach dem Abstimmungstermin erstellt der Insolvenzverwalter ein individuelles Konzept für die Sanierung oder Auflösung des Unternehmens. Falls das Unternehmen aufgelöst wird, werden alle Verträge gekündigt und das Vermögen verkauft. Der Gewinn wird dann entsprechend der Insolvenztabelle unter den Gläubigern aufgeteilt. Falls eine Sanierung möglich ist, wird der Insolvenzverwalter verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Geld für die Bezahlung der offenen Forderungen zu erwirtschaften. Dazu gehören zum Beispiel die Versteigerung von Betriebsmitteln, der Verkauf von Unternehmensteilen und die Kündigung unwirtschaftlicher Verträge.
Schlusstermin
Sobald das Unternehmen zahlungsfähig ist oder die Auflösung abgeschlossen ist, reicht der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung beim Insolvenzgericht ein. Beim Schlusstermin berichtet der Insolvenzverwalter über den Verlauf der Firmeninsolvenz. Die Anwesenden prüfen, ob alle Masseverbindlichkeiten beglichen wurden und Gläubiger nicht unrechtmäßig bevorzugt wurden. Falls das Unternehmen aufgelöst wird, stimmen die Gläubiger über die finale Verteilung des restlichen Vermögens ab.
Aufhebung
Nach dem Schlusstermin beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Bei erfolgreicher Sanierung geht die Kontrolle über das Unternehmen wieder auf die Geschäftsleitung über. Falls das Unternehmen aufgelöst wurde, erfolgt die Löschung aus dem Handelsregister.
Sonderfall: Insolvenz in Eigenverwaltung
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen. Hier erstellt das Unternehmen einen Insolvenzplan, um die Sanierung selbstständig durchzuführen. Das Gericht setzt lediglich einen Sachverwalter ein, der die Umsetzung des Plans überwacht. Wenn der Insolvenzplan von den Gläubigern und dem Insolvenzgericht genehmigt wird, endet das Regelinsolvenzverfahren. Das Unternehmen erhält die Kontrolle über sein Vermögen und seine Verbindlichkeiten zurück.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet einige Vorteile, wie zum Beispiel Einsparung von Verfahrenskosten und eine schnellere, flexiblere Sanierung. Allerdings setzen Insolvenzpläne voraus, dass Gläubiger und Arbeitnehmer auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.
Firmeninsolvenz ist sicherlich eine schwierige Situation, aber es gibt Wege, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Es ist wichtig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und den richtigen Weg für Ihr Unternehmen zu finden. Sie sind nicht allein – viele Unternehmen haben diese Herausforderung gemeistert und sind stärker daraus hervorgegangen.