Die Wahl eines Firmennamens ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Bevor Sie sich für einen Namen entscheiden und diesen prüfen lassen, gibt es wichtige Begriffe, die Sie kennen sollten. Ein Firmenname ist der offizielle Name Ihres Unternehmens, der im Handelsregister eingetragen wird. Er muss im geschäftlichen Schriftverkehr, im Impressum und auf Rechnungen verwendet werden. Die Unternehmensbezeichnung hingegen wird für Unternehmen verwendet, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Die Geschäftsbezeichnung hingegen ist ein informeller Name, der für die Außenkommunikation genutzt wird. Kunden kennen meist nur die Geschäftsbezeichnung, nicht aber den Firmennamen. Es ist wichtig, dass Sie bei der Namenswahl keine Drittrechte verletzen.
Schritt 1: Firmenname aussuchen – Wie darf ich meinen Firmennamen gestalten?
Bei der Wahl eines Firmennamens gibt es bestimmte Regeln zu beachten. Für Kapitalgesellschaften gibt es verschiedene Optionen, wie z.B. eine Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma oder Mischform. Eine reine Sachfirma ist nicht zulässig, da sie zu allgemein ist. Es müssen immer weitere Unterscheidungsmerkmale hinzugefügt werden. Es gibt auch häufige Fehler bei der Wahl des Firmennamens, die vermieden werden sollten, z.B. generische Branchenbezeichnungen, irreführende Hinweise oder Sonderzeichen, die nicht kommunizierbar sind. Bei Fantasienamen muss bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag der Inhaber angegeben werden. Es ist wichtig, dass der Firmenname sich von bereits existierenden Unternehmen unterscheidet.
Schritt 2: Firmennamen prüfen – Besitzt jemand die Namensrechte?
Nachdem Sie sich für einen Firmennamen entschieden haben, sollten Sie diesen auf Verfügbarkeit prüfen. Beginnen Sie mit einer Google-Suche und suchen Sie dann in den gängigen Datenbanken wie dem Unternehmensregister, dem Deutschen Marken- und Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und genios.de. Es gibt verschiedene Optionen, wenn Ihr Firmenname bereits vergeben ist. Sie sollten jedoch gründlich überlegen, ob Sie die Verwechslungsgefahr riskieren wollen. Eine Markenrecherche ist unerlässlich, um mögliche Überschneidungen auszuschließen. Prüfen Sie auch die Verfügbarkeit der Domain für Ihren Firmennamen und suchen Sie in anderen Medien und Verzeichnissen nach ähnlichen Namen. Die IHK kann ebenfalls den Firmennamen prüfen.
Schritt 3: Namensrechte und Firmennamen sichern
Die Rechte am eigenen Namen sind grundsätzlich geschützt. Beim Thema Firmennamen können jedoch verschiedene Rechte überlappen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Handelsgesetzbuch enthalten die Grundlagen der Namensrechte. Es ist wichtig, eine gründliche Recherche durchzuführen, um mögliche Kollisionen zu vermeiden. Das Namensrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch schützt das Recht am eigenen Namen. Nach dem Handelsgesetzbuch darf sich kein zweites Unternehmen mit dem gleichen Namen im Handelsregister eintragen. Das Markenrecht schützt geschäftliche Bezeichnungen und gewährt Inhabern von Marken ein ausschließliches Recht zur Kennzeichnung. Im Falle von Kollisionen werden Markeneintragungen in der Regel stärker gewichtet als Eintragungen im Handelsregister. Eine gründliche Recherche im Markenregister ist daher unerlässlich.