Du möchtest wissen, was ein Fixgeschäft ist und welche Unterschiede zwischen absoluten und relativen Fixgeschäften bestehen? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel werde ich dir alles erklären, was du über Fixgeschäfte wissen musst.
Was ist ein Fixgeschäft?
Ein Fixgeschäft, auch bekannt als “Fixkauf”, bezieht sich auf einen Kauf, bei dem ein bestimmter Zeitpunkt für die Leistungserbringung festgelegt ist. Die Frage, ob es sich bei einem Rechtsgeschäft um ein Fixgeschäft handelt, spielt eine wichtige Rolle, insbesondere wenn die Leistungspflicht aufgrund von Unmöglichkeit entfällt. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen absoluten und relativen Fixgeschäften, die wir uns genauer ansehen werden.
Das absolute Fixgeschäft
Ein absolutes Fixgeschäft liegt vor, wenn die Einhaltung der Leistungszeit für den Gläubiger so wesentlich ist, dass eine verspätete Leistungserbringung keine Erfüllung mehr darstellt und die Leistung nicht nachholbar ist. Wenn ein absolutes Fixgeschäft nicht ausdrücklich vereinbart wurde, muss es durch Auslegung gemäß den objektiven Empfängerhorizont ermittelt werden. Kommt es zu einem Verzug des Schuldners, führt dies zur Unmöglichkeit der Leistungspflicht gemäß § 275 Absatz 1 BGB. Als Gläubiger bist du in diesem Fall von deiner Gegenleistungspflicht befreit. Darüber hinaus kannst du Schadensersatz vom Schuldner verlangen und vom Vertrag zurücktreten.
Das relative Fixgeschäft
Ein relatives Fixgeschäft liegt vor, wenn die Leistungszeit aufgrund einer Terminvereinbarung so wesentlich ist, dass der Vertrag “stehen und fallen” soll, die Leistung jedoch noch nachholbar wäre. Kommt es zu einem Verzug des Schuldners, führt dies nicht zum Wegfall der Leistungspflicht, sondern der Schuldner gerät lediglich in Verzug. Als Gläubiger hast du die Möglichkeit, die verspätete Leistung anzunehmen oder Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen. Du hast außerdem eine erleichterte Rücktrittsmöglichkeit ohne Fristsetzung gemäß §§ 346 Absatz 1, 323 Absatz 1 und 2 Nr. 2 BGB.
Beispiele
Stell dir vor, ein Ehepaar plant seine Hochzeit für den 06. Juli 2018, den “Tag des Kusses”. Sie bestellen eine Hochzeitstorte bei einem Konditor und bestellen edles Besteck von einem Wohnungseinrichtungsservice. Beide Lieferanten sind über den Hochzeitstermin informiert. Doch sowohl der Konditor als auch der Wohnungseinrichtungsservice liefern erst am 07. Juli 2018. Beide verlangen trotzdem die Abnahme der Kaufsache und die Bezahlung. Ist das gerechtfertigt?
In beiden Fällen ist die Leistungszeit für die Einhaltung des Vertrages wesentlich, daher handelt es sich um ein Fixgeschäft. Die Hochzeitstorte kann jedoch nach dem 06. Juli 2018 nicht mehr für den ursprünglichen Zweck verwendet werden, daher liegt hier ein absolutes Fixgeschäft vor. Das Ehepaar kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz für eine Ersatztorte verlangen. Beim Besteck handelt es sich um ein relatives Fixgeschäft, da es auch nach der Hochzeit noch verwendet werden kann. Das Ehepaar kann das Besteck dennoch annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entfällt auch die Gegenleistungspflicht und es kann Schadensersatz für angemietetes Ersatzbesteck verlangt werden.
Der Fixhandelskauf gemäß § 376 HGB
Im Handelsrecht wird der Ablehnungswille des Gläubigers vermutet. Wenn der Gläubiger jedoch weiterhin Interesse an der Leistung hat, muss er dies dem Schuldner mitteilen. Kommt es zu einem Verzug des Schuldners, führt dies entweder zum Rücktritt oder zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Ich hoffe, dieser Artikel hat dir geholfen, das Konzept der Fixgeschäfte besser zu verstehen. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen absoluten und relativen Fixgeschäften zu kennen, um im Falle eines Vertragsverstoßes angemessen handeln zu können.