Flexibler Renteneintritt: Altersteilzeit und Teilrente

Flexibler Renteneintritt: Altersteilzeit und Teilrente

Die Regelungen für den Renteneintritt haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Möglichkeit, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen, wurde eingeschränkt. Stattdessen wurden Abschläge für einen vorzeitigen Renteneintritt eingeführt, um die Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung statistisch auszugleichen. Doch es gibt immer noch Wege für einen vorzeitigen Renteneintritt. Die Tabelle zeigt die verschiedenen Möglichkeiten, jedoch sind alle mit Abschlägen verbunden.

Teilrenten

Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen wurde mit der Rentenreform 1992 auch die Teilrente eingeführt. Dabei bleibt der Teilrentner versicherungspflichtig, solange er neben der Teilzeitbeschäftigung keine geringfügige Beschäftigung ausübt. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze können bis zu 6.300 Euro im Jahr hinzuverdient werden, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Verdient man mehr, wird ein Teil auf die Monatsrente angerechnet. Erst wenn die Summe aus gekürzter Rente und Hinzuverdienst über dem bisherigen Einkommen liegt, entfällt die Altersrente komplett. Die Teilrente wird durch Abschläge gemindert, außer bei der abschlagsfreien Altersrente für langjährig Versicherte. Die Nutzung der Teilrente ist jedoch sehr gering.

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht es Beschäftigten ab dem 55. Lebensjahr, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Dies kann entweder in Form eines Gleichverteilungsmodells oder eines Blockmodells erfolgen. Beim Blockmodell wird in der Arbeitsphase vollzeit gearbeitet und in der Freistellungsphase die Arbeitszeit auf Null reduziert. Das Ende der Altersteilzeit ist gleichzeitig der Beginn der gesetzlichen Altersrente. Während der Altersteilzeit zahlt der Arbeitgeber 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts und muss das hälftige Gehalt um mindestens 20 Prozent aufstocken. Zusätzlich sind zusätzliche Rentenbeiträge zu zahlen, um die Minderung der Rentenanwartschaften zu begrenzen. Die Altersteilzeit wurde bis Ende 2009 durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die Möglichkeit zur Altersteilzeit besteht nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt, und wird meist per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt.

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Fazit

Die Nutzung der Teilrente und der Altersteilzeit ist bisher sehr gering. Die Regelungen sind kompliziert und die finanziellen Einbußen abschreckend. Zudem bieten nicht alle Betriebe entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer an. Die Neuregelungen im Flexi-Rentengesetz sind ebenfalls zweifelhaft, da sie nur genutzt werden können, wenn ein Anspruch auf vorgezogene Altersrente besteht und die Rententeile durch Abschläge gekürzt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Tarif- und Betriebsparteien die Regelungen so gestalten können, dass Teilzeitarbeit am Ende des Berufslebens attraktiver wird.