Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag waren 2021 in Deutschland 1,05 Millionen Beschäftigte 67 Jahre oder älter, davon 217.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt und 835.000 als Minijobber/innen.
Die Gründe für diesen Anstieg bei den über 67-Jährigen sind vielfältig. Viele Rentnerinnen und Rentner benötigen einen Job, da die monatlichen Rentenzahlungen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Andere möchten sich mit dem zusätzlichen Geld besondere Wünsche erfüllen oder fühlen sich fit und möchten gerne unter Menschen sein. Manche Rentner/innen haben auch einen Nebenjob, weil der Arbeitgeber noch nicht vollständig auf sie verzichten kann.
Für Rentnerinnen und Rentner, die sich etwas hinzuverdienen möchten, ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren. Denn je nachdem, ob man Frührentner/in oder Altersrentner/in ist, gelten seit Einführung der sogenannten Flexirente unterschiedliche Regelungen.
Flexirente für einen flexibleren Renteneinstieg
Die Flexi-Rente wurde am 1. Januar 2017 eingeführt. Sie soll ältere Arbeitnehmer/innen dazu motivieren, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten und ermöglicht Rentnerinnen und Rentnern einen individuelleren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Bis 2023 beinhaltete die Flexi-Rente auch neue Hinzuverdienstgrenzen:
Von Juli 2017 bis Ende 2019 durfte man als Frührentner/in bis zu 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wurde. Verdiente man in dieser Zeit im Nebenjob mehr als 6.300 Euro jährlich, wurde der übersteigende Verdienst zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner/innen seit 2023
Entscheidet man sich dafür, vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, muss man lebenslange Abschläge in Kauf nehmen. Viele Frührentner/innen haben deshalb einen Nebenjob, um die Rente aufzubessern.
Eine gute Nachricht gibt es seit dem 1. Januar 2023: Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde abgeschafft. Das bedeutet, dass Frührentner/innen beliebig viel hinzuverdienen können, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese neue Regelung gilt für alle Rentnerinnen und Rentner, unabhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns. Zudem müssen Frührentner/innen ab 2023 die Rentenversicherung nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit oder Änderungen beim Hinzuverdienst informieren.
Auch Witwen und Witwer können etwas zu ihrer Hinterbliebenenrente hinzuverdienen. Hier gilt jedoch weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze, und Einkünfte wie Arbeitsentgelt oder Altersrente werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Rentenversicherungspflicht für Frührentner/innen mit Nebenjob
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft Frührentner/innen, die eine vorgezogene Altersrente erhalten und nebenbei noch arbeiten. Im Nebenjob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht, allerdings können sich Minijobber/innen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Wenn die Versicherungspflicht besteht, zahlen sowohl Arbeitnehmer/in als auch Arbeitgeber/in weiterhin ihre Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gezahlten Beiträge werden dann mit Erreichen des regulären Rentenalters in einer Altersrente berücksichtigt.
Zusammenfassung: Flexirente für Frührentner/innen
- Frührentner/innen dürfen seit 2023 unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen.
- Vorher gab es eine Hinzuverdienstgrenze von zunächst 6.300 Euro pro Jahr.
- Wer weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, erhöht die Altersrente zusätzlich.
Unbegrenzt hinzuverdienen und Rente aufbessern als Altersrentner/in
Wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht ist und man eine volle gesetzliche Rente bezieht, darf man nebenbei so viel einnehmen wie man möchte, ohne dies dem Rentenversicherungsträger mitteilen zu müssen. Die Altersrente wird in voller Höhe ausgezahlt. Verdient man allerdings mehr als 520 Euro im Monat hinzu, unterliegt man der Sozialversicherungspflicht und muss die zusätzlichen Einnahmen versteuern.
Seit Einführung des Flexirentengesetzes gibt es zwei Neuerungen für Altersrentner/innen: Wenn man später in Rente geht, erhält man einen Rentenzuschlag. Zudem erhöhen Beiträge in die Rentenversicherung die Rentenzahlungen.
Rentenzuschlag für Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht, die je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren liegt. Ihr/e Arbeitgeber/in bittet Sie aufgrund des Fachkräftemangels, noch nicht in Rente zu gehen, sondern ein Jahr länger zu arbeiten. Dank des Flexirentengesetzes erhalten Sie für jeden Monat, den Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und keine Rente beziehen, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Arbeiten Sie also ein Jahr länger, erhöht sich Ihre Rente um 6 Prozent.
Rente erhöhen durch Beiträge in die Rentenversicherung als Altersrentner/in
Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, haben Sie seit dem 1. Januar 2017 die Wahl: Sie können neben Ihrer Rente arbeiten und sind ab Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich versicherungsfrei. Das bedeutet, dass Sie auf Ihre Beiträge zur Rentenversicherung verzichten können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, weiterhin Beiträge zu zahlen. Dadurch erhöht sich Ihre Rente einmal jährlich durch die gezahlten Beiträge von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin.
Ein Beispiel für Altersrente und Flexirente
Nehmen wir an, Christin hat im Dezember 2019 die Regelaltersgrenze erreicht. Sie bezieht nun Rente, arbeitet jedoch weiterhin im Nebenjob auf 450 Euro Basis bei ihrem Arbeitgeber – das gesamte Jahr 2020 lang. Sowohl Christin als auch ihr Chef zahlen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Insgesamt sind es etwa 200 Euro. Dadurch erhöht sich Christins Rente ab dem 1. Juli 2021 um ungefähr 4,80 Euro pro Monat.
Zusammenfassung: Flexirente für Altersrentner/innen
- Altersrentner/innen dürfen neben der Rente unbegrenzt hinzuverdienen.
- Wer die Regelaltersrente erst später in Anspruch nimmt, bekommt einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro Monat.
- Wer weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, erhöht die Rente zusätzlich.
Fazit: Das Thema Rente ist komplex und individuell unterschiedlich. Egal, ob Sie früher in Rente gehen möchten oder neben der Regelaltersrente zusätzlich Geld verdienen möchten, empfiehlt es sich, vorab eine Beratung bei der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dort erhalten Sie auch Informationen zu Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen.