Flucht- und Rettungsplan – Tipps für die Erstellung

Flucht- und Rettungsplan – wann ist er erforderlich und was ist bei der Erstellung zu beachten?

Flucht- und Rettungspläne sind ein wichtiges Instrument für die Sicherheit in Arbeitsstätten. In diesem Artikel erfährst du, wann ein solcher Plan erforderlich ist und was bei der Erstellung beachtet werden sollte.

Rechtliche Grundlagen für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert diese Forderung und legt in den Technischen Regeln ASR A1.3 und ASR A2.3 die Anforderungen für Flucht- und Rettungspläne fest.

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?

Ein Flucht- und Rettungsplan ist immer dann erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätten dies erforderlich machen. Zum Beispiel, wenn die Flucht- und Rettungswegführung unübersichtlich ist, viele ortsunkundige Personen im Gebäude sind oder von benachbarten Gebäuden eine besondere Gefährdung ausgeht. Auch Unternehmen mit großer räumlicher Ausdehnung oder Produktionsstätten sowie Schulen und Kindergarteneinrichtungen benötigen einen solchen Plan.

Bestandteile eines Flucht- und Rettungsplans

Ein Flucht- und Rettungsplan setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, darunter eine Umrandung mit der Bezeichnung “Flucht- und Rettungsplan”, ein Detailplan mit Fluchtwegen, Notausgängen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandbekämpfungseinrichtungen, sowie Vorgaben zum Verhalten im Brandfall und zur Verhaltensweise bei Unfällen. Ein Übersichtsplan des gesamten Gebäudes und ein Plankopf mit Hinweisen auf den Planersteller sollten ebenfalls enthalten sein.

Wo sollten Flucht- und Rettungspläne hängen?

Flucht- und Rettungspläne sollten an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte aufgehängt werden, wie zum Beispiel an Hauptzugängen in die Geschosse, in zentralen Bereichen wie Kreuzungspunkten in Fluchtwegen und vor Aufzugsanlagen. Auch in Pausenräumen, Klassenräumen und Hotelzimmern sollten sie zu finden sein. Die Pläne sollten in einer Höhe von 1,65 m (Planmitte) über der Standfläche des Betrachters angebracht und mit mindestens 50 Lux ausgeleuchtet sein.

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Unterweisung und Übung

Die Sicherheitsunterweisung und regelmäßige Evakuierungsübungen sind wichtige Maßnahmen, um im Gefahrenfall richtig zu handeln. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten mindestens einmal im Jahr über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne sowie das Verhalten im Gefahrenfall informieren. Zudem sollten Räumungsübungen durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob im Ernstfall eine Evakuierung funktioniert.

Flucht- und Rettungspläne sind also unverzichtbar für die Sicherheit in Arbeitsstätten. Beachte die rechtlichen Grundlagen und halte die Pläne immer aktuell, damit im Notfall schnell und sicher gehandelt werden kann.