Flugverspätungen und Annullierungen können zu großen Unannehmlichkeiten führen. Doch als Flugpassagier haben Sie bestimmte Rechte, die Ihnen in solchen Fällen helfen. In diesem Artikel werde ich erklären, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Rechte geltend zu machen und angemessene Entschädigungen zu erhalten.
Fluggastrechte in der Schweiz
Die Schweiz hat die EU-Regelungen für Fluggastrechte im Jahr 2006 übernommen (EG 261/2004). Diese Regelungen stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Ihr gebuchter und bezahlter Flug nicht wie geplant verläuft.
Die Fluggastrechte gelten, wenn der Flug entweder in der Schweiz oder in der EU startet oder von außerhalb in der Schweiz oder in der EU landet und von einer Schweizer oder europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird oder werden sollte.
Allgemeine Ansprüche
Wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie sich bereits am Flughafen oder sogar auf einem Umsteigeflughafen befinden, haben Sie Anspruch auf Betreuungsdienstleistungen wie Getränke, Mahlzeiten, Telekommunikation und gegebenenfalls Hotelunterkunft einschließlich Transfer.
Reise antreten oder nicht antreten?
Wenn Ihr geplanter Flug nicht stattfindet, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können die Reise trotzdem antreten oder darauf verzichten.
Reise antreten: In diesem Fall können Sie von der Airline oder Ihrem Reisebüro einen Alternativflug vorschlagen lassen. Wenn Ihnen kein akzeptabler Vorschlag unterbreitet wird, haben Sie auch die Möglichkeit, alleine einen Alternativflug zu buchen und die Kosten der Airline in Rechnung zu stellen.
Reise nicht antreten: Falls Sie sich bereits auf einem Umsteigeflughafen befinden und einen Teil Ihrer Reise bereits zurückgelegt haben, haben Sie das Recht, kostenlos zum Ausgangsflughafen zurückbefördert zu werden und gegebenenfalls die Kosten für den Rückflug erstattet zu bekommen.
Entschädigungszahlungen
Falls Ihr Flug annulliert wurde und die Airline Ihnen keinen Alternativflug anbietet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:
- 250 € für Flüge von 1.500 km oder weniger
- 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € für Flüge über 3.500 km
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Entschädigungsansprüche entfallen, wenn die Airline Ihnen Alternativflüge anbietet und diese bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Benachrichtigung über die Annullierung 7 bis 14 Tage vor Abflug sowie die Einhaltung bestimmter Zeitfenster für alternative Abflug- und Ankunftszeiten.
Ausnahmen: Außergewöhnliche Umstände
Entschädigungszahlungen werden nur geleistet, wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. In solchen Fällen haben Sie dennoch Anspruch auf andere Leistungen wie Ticketrückerstattungen und Betreuungsdienstleistungen.
Außergewöhnliche Umstände, die von der Fluggesellschaft als Entschuldigung für die Annullierung angeführt werden können, sind zum Beispiel schlechtes Wetter, Vogelschlag, Terrorgefahr, medizinische Zwischenfälle, Streiks des Airline-Personals oder Luftraumsperrungen aufgrund drohender Vulkanausbrüche.
Keine außergewöhnlichen Umstände sind hingegen Nebel, Regen, leichter Schneefall, Personalmangel oder technische Mängel am Flugzeug.
Vorgehensweise
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie vor Ort alle relevanten Informationen dokumentieren, beispielsweise indem Sie Fotos von der Anzeigetafel machen, auf der die Annullierung ersichtlich ist. Bewahren Sie alle Belege und Quittungen auf, um Ihre zusätzlichen Ausgaben nachweisen zu können.
Wenden Sie sich so schnell wie möglich direkt an die Fluggesellschaft oder an Ihr Reisebüro, um Ihre Rückerstattungsansprüche zu erheben. Bei Problemen mit der Rückerstattung oder Entschädigungszahlungen können Sie sich auch an das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL wenden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es empfehlenswert ist, eine Versicherung für den Fall von Flugverspätungen oder -annullierungen abzuschließen, um zusätzliche Sicherheit zu haben. In jedem Fall sollten Sie Ihre Rechte als Flugpassagier kennen und bei Problemen nicht zögern, diese einzufordern.
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