Fluggastrechte: Was tun bei Flugverspätung und -ausfall?

Fluggastrechte: Was tun bei Flugverspätung und -ausfall?

Flugverspätungen und -ausfälle sind Ärgernisse, die vielen Flugreisenden bekannt vorkommen. Ob es nun aufgrund von Streiks, technischen Problemen oder Überbuchungen ist, in solchen Situationen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man als Fluggast hat und wie man vorgehen sollte. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über Ihre wichtigsten Rechte und verraten Ihnen, was Sie im Falle einer Flugverspätung oder eines -ausfalls tun können.

Flug annulliert: Anspruch auf alternative Beförderung oder Erstattung

Falls Ihr Flug komplett ausfällt, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine alternative Beförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises. Die Airline ist verpflichtet, Ihnen entweder einen anderen Flug anzubieten oder eine anderweitige Beförderung zu organisieren, zum Beispiel mit der Bahn. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, dass Sie auf alternativen Wegen ans Ziel gelangen.

Wenn Sie aufgrund des Flugausfalls eine längere Wartezeit haben, ist die Airline verpflichtet, Ihnen Betreuungsleistungen anzubieten. Dazu zählen Essen, Getränke und im Bedarfsfall auch eine Übernachtung sowie der Transfer zum Hotel. Falls die Airline dieser Verpflichtung nicht nachkommt, können Sie die entstandenen Ausgaben selbst tragen und sich später von der Airline erstatten lassen. Es ist ratsam, Belege gut aufzubewahren und gegebenenfalls Fotos von der Anzeigentafel mit der Verspätung zu machen. Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist und Sie eine Verspätung von mindestens vier Stunden haben, könnten Sie zusätzlich Reisemängel bei Ihrem Reiseveranstalter geltend machen.

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Flugverspätung und -ausfall: Wann gibt es Entschädigung?

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug überbucht ist, kurzfristig annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugstrecke und liegt zwischen 250 und 600 Euro. Damit Sie Anspruch auf Entschädigung haben, muss der Flug innerhalb der EU stattfinden, von einem EU-Flughafen starten oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise Unwetter oder politischer Instabilität, sind die Airlines von der Entschädigungszahlung befreit. Ab einer Verspätung von fünf Stunden haben Sie auch die Möglichkeit, vom Ticketkauf zurückzutreten und eine volle Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen.

Es ist interessant zu wissen, dass Sie auch dann eine Entschädigung fordern können, wenn Ihre Reise aus mehreren Flügen besteht und diese von unterschiedlichen Gesellschaften durchgeführt wurden. Entscheidend ist hierbei, dass es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt, zum Beispiel wenn ein Reisebüro die Flüge kombiniert, einen Gesamtpreis in Rechnung stellt und ein einheitliches Ticket ausgibt. Auch wenn Ihr Flug mehrere Umstiege beinhaltet und die Verspätung bei einem Anschlussflug außerhalb der EU auftritt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.

Streik: Was sollten Fluggäste tun?

Im Falle eines Streiks der Fluggesellschaft sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Fragen Sie bei der Airline nach, ob Ihr gebuchter Flug betroffen ist. Falls ja, fragen Sie nach einem alternativen Beförderungsangebot.
  • Kaufen Sie auf keinen Fall vorschnell selbst eine Bahnfahrkarte, da es nicht sicher ist, ob die Fluggesellschaft die Kosten erstattet.
  • Falls die Fluggesellschaft Ihnen nichts Gegenteiliges mitteilt, seien Sie rechtzeitig am Flughafen, falls der Flug schneller als erwartet startet oder ein Ersatzflug angeboten wird.
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Wie kommen Kunden an eine Entschädigung oder Erstattung?

Um eine Entschädigung oder Erstattung zu erhalten, empfiehlt die Stiftung Warentest, sich zunächst direkt an die Fluggesellschaft zu wenden. Viele Airlines bieten Online-Formulare auf ihrer Website an, um eine Forderung einzureichen. Alternativ können Sie auch die Flugärger-App der Verbraucherzentrale nutzen oder einen Musterbrief der Stiftung Warentest verwenden.

Wenn Sie Ihre Reise als Pauschalreise gebucht haben, sollten Sie sich jedoch immer zuerst an den Reiseveranstalter wenden.

Dienstleister übernehmen Klage gegen Provision

Falls die Fluggesellschaft die Entschädigungszahlung verweigert, müssen Sie den juristischen Weg einschlagen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie zunächst die Kosten tragen, ohne Gewissheit, ob die Klage erfolgreich sein wird. Unternehmen wie Claimflights, Flightright oder Fairplane übernehmen dieses Risiko für Passagiere. Sie bringen den Fall vor Gericht und erhalten im Erfolgsfall eine Provision von etwa 20 bis 30 Prozent. Wenn sie den Prozess verlieren, müssen Sie nichts bezahlen.

Schlichtungsstelle hilft im Streitfall mit Airlines

Alle deutschen und viele internationale Flugunternehmen sind Mitglieder der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Diese Schlichtungsstelle kann im Streitfall nach einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung suchen. Das Schlichtungsverfahren ist für Passagiere kostenfrei. Zusätzlich bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland einen kostenlosen Musterbeschwerde-Brief an. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch beim Luftfahrt-Bundesamt.

Abschließend ist es wichtig, sich seiner Rechte als Fluggast bewusst zu sein und im Falle von Flugverspätungen oder -ausfällen angemessen zu handeln. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Informationen der Fluggesellschaft, sondern informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und setzen Sie Ihre Ansprüche gegebenenfalls durch.

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