Fluggastrechte – Wenn dein Flug gestrichen wird

Fluggastrechte – Wenn dein Flug gestrichen wird

Flugreisen sind aufregend. Doch manchmal kommt es vor, dass ein Flug gestrichen wird und deine Pläne durcheinander bringt. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte du als Fluggast hast und wie du eine Entschädigung bekommen kannst.

Möglichkeiten bei Flugannullierungen

Wenn dein Flug in einem EU-Land startet und gestrichen wird, hast du zwei Möglichkeiten:

  1. Du kannst dir den Ticketpreis erstatten lassen (Art. 8 Abs. 1a FluggastrechteVO).
  2. Du kannst dich umbuchen lassen und einen anderen Flug nehmen (Art. 8 Abs. 1b und c FluggastrechteVO).

Diese beiden Möglichkeiten gelten auch, wenn dein Flug in der EU landen sollte und die Airline ihren Sitz in einem europäischen Mitgliedstaat hat.

Es ist oft einfacher, sich umbuchen zu lassen, aber es lohnt sich, die Preise für neue Flüge zu überprüfen. Möglicherweise findest du ein günstigeres Angebot. In diesem Fall kannst du eine Erstattung von der Airline verlangen und selbst den günstigeren Flug buchen. Wenn alle verfügbaren Flüge deutlich teurer sind, solltest du das Alternativangebot der Fluglinie annehmen.

Um die aktuellen Flugpreise schnell zu vergleichen, kannst du Flugsuchmaschinen wie Kayak, Momondo oder Swoodoo nutzen.

Wenn du dich für eine Umbuchung entscheidest, kläre die Details mit deiner Airline. In den meisten Fällen wird die Airline das neue Ticket für dich buchen. Andernfalls solltest du dir das Einverständnis für eine eigenständige Buchung schriftlich geben lassen, damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt.

Erstattung der Ticketkosten

Eine Herausforderung kann auftreten, wenn du eine Flugreise mit mehreren Teilflügen gebucht hast, die von verschiedenen Airlines durchgeführt werden sollen. Wenn eine Teilstrecke annulliert wird, weigert sich die Airline oft, den gesamten Ticketpreis für Hin- und Rückflug zu erstatten.

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Ein Beispiel: Du hast eine Flugreise von München über Madrid und Bogota nach Quito gebucht und einen Rückflug von Quito über Bogota nach München. Dabei sollen verschiedene Fluggesellschaften die Teilstrecken durchführen, nur die erste Teilstrecke nach Madrid solltest du mit Iberia fliegen. Insgesamt hast du für die Flugtickets rund 4.900 Euro bezahlt. Iberia hat die erste Teilstrecke von München nach Madrid annulliert. Dadurch sind deine Reisepläne geplatzt und alle weiteren Flüge funktionieren nicht mehr.

In diesem Fall hast du das Recht, eine Erstattung der Ticketkosten zu verlangen (Art. 5 Abs. 1a, 8 Abs. 1a FluggastrechteVO). Es ist jedoch möglich, dass die Airline den gesamten Ticketpreis nicht zahlen möchte. Falls dies der Fall ist, kannst du den Rechtsweg einschlagen und gegen die Airline klagen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten sowohl die Kosten des Hinflugs als auch die Kosten des Rückflugs umfasst, wenn Hin- und Rückflug zusammen gebucht wurden und ein einziger Flugschein ausgestellt wurde (18.04.2023, Az. X ZR 91/22). Die Airline muss in diesem Fall die gesamten Ticketkosten erstatten.

Ersatzflug ohne Aufpreis

Wenn dein Flug annulliert wird, kannst du selbst entscheiden, wann du einen kostenlosen Ersatzflug antreten möchtest. Der Ersatzflug muss nicht unbedingt der nächstmögliche sein, du kannst deine Reise neu planen und dich für einen späteren Ersatzflug entscheiden (Art. 8 Abs. 1c FluggastrechteVO).

Die Airline darf für den Ersatzflug keinen Aufpreis verlangen. Es müssen lediglich Plätze verfügbar sein. Dieses Recht gilt auch bei außergewöhnlichen Ereignissen wie der Corona-Pandemie. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Airline bei zahlreichen Flugannullierungen die Buchung eines Ersatzflugs mehrere Monate später nicht gegen einen Aufpreis verlangen darf (BGH, 27.06.2023, Az. X ZR 50/22).

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Verpflegung und Hotel

Wenn du dich für einen anderen Flug entscheidest und auf eine Umbuchung warten musst, muss sich die Airline um dich kümmern. Du hast das Recht auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, entsprechend der Wartezeit. Bei kürzeren Aufenthalten sind Snacks ausreichend, bei längeren Wartezeiten kannst du ein warmes Essen erwarten. Oft gibt es auch Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Falls die Airline dir nichts anbietet, erkundige dich, was sie dir erstattet, wenn du dich selbst verpflegst. Außerdem hast du das Recht, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Heutzutage reicht es aus, wenn die Airline dir kostenlosen WLAN-Zugang bereitstellt.

Falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet, muss die Fluggesellschaft für deine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer zur Unterkunft und zurück zum Flughafen aufkommen (Art. 9 Abs. 1b und c FluggastrechteVO). Normalerweise organisiert die Fluggesellschaft Hotel und Transport für dich. Falls die Airline dir kein Hotel anbietet, kannst du selbst eins buchen und dich nach den Erstattungsmöglichkeiten erkundigen.

Als Fluggast hast du Rechte, die du bei Flugannullierungen einfordern kannst. Achte darauf, dass du deine Ansprüche gegenüber der Airline geltend machst und die entsprechenden Regelungen kennst. So kannst du eine Entschädigung erhalten und deine Reisepläne trotz Flugannullierung erfolgreich fortsetzen.