Du hast es satt, bei Flugverspätungen im Regen stehen gelassen zu werden? Dann bist du hier genau richtig! Wir zeigen dir, wie du zu deiner wohlverdienten Entschädigung kommst. Denn es gibt klare Regeln, die deine Rechte als Fluggast schützen.
EU-Verordnung 261/2004
Alle von uns verglichenen Dienstleister setzen die Forderung auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004 durch. Diese Verordnung definiert die Entschädigungsansprüche von Fluggästen, deren Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung ankommt, ganz annulliert wurde oder bei denen das Boarding trotz gültigem Ticket verweigert wurde (solange sie nicht gegen Beförderungsbedingungen verstoßen, z.B. weil sie alkoholisiert sind).
Damit diese Verordnung Anwendung findet:
- Der Abflugort muss ein Flughafen innerhalb der Europäischen Union sein (einschließlich Schweiz, Island, Norwegen oder Überseegebiete eines EU-Mitglieds).
- Oder der Flug wird von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union durchgeführt. Dabei ist die durchführende Fluggesellschaft auf dem Bordpass vermerkt. Das bedeutet, dass zum Beispiel Air Canada-Flüge aus Kanada nicht unter die EU-Verordnung fallen, auch wenn sie unter einer Lufthansa-Flugnummer gebucht wurden.
Entschädigungszahlungen nach Distanz
Die Verordnung sieht eine dreistufige Entschädigung vor, die sich nach der Distanz zwischen Abflugort und Ziel richtet:
- Für Distanzen unter 1.500 km: bis zu 250 € pro Person
- Für Distanzen zwischen 1.500 km und 3.500 km: bis zu 400 € pro Person
- Für Distanzen über 3.500 km (außerhalb der EU): bis zu 600 € pro Person
Denied Boarding – Verwehrte Beförderung
Du bist pünktlich zum Check-in erschienen, hast alle notwendigen Unterlagen dabei und das Flugzeug steht noch an der Gangway – dennoch wird dir das Boarding verweigert? Das nennt man verwehrte Beförderung oder Denied Boarding.
In diesem Fall stehen dir folgende Rechte zu:
- Eine Beförderung zum nächstmöglichen Termin
- Eine Beförderung zu deinem gewünschten Termin
- Volle Erstattung der Kosten
Zusätzlich hast du Anspruch auf eine Entschädigungszahlung gemäß der oben stehenden Tabelle.
Flugverspätung
Die meisten Entschädigungsansprüche entstehen aufgrund von Flugverspätungen. In vielen Fällen ist die Fluggesellschaft sogar zur Entschädigung auf zweierlei Weise verpflichtet.
Verzögert sich der Abflug eines Fluges, dessen Start- und Zielort weniger als 1.500 km entfernt sind, um zwei Stunden, bei 1.500 – 3.500 km um drei Stunden und bei mehr als 3.500 km um fünf Stunden, hast du als Fluggast Anspruch auf Betreuungsleistungen seitens der Airline. Diese umfassen zum Beispiel:
- Ausgabe von Verzehrgutscheinen
- Möglichkeit zur Telekommunikation oder Internetzugang
- Bei extremen Verspätungen: Unterbringung im Hotel inklusive Transfer zum und vom Flughafen
Alternativ hast du bei einer Flugverspätung ab fünf Stunden auch die Möglichkeit, die Reise abzubrechen und den vollen Flugpreis erstattet zu bekommen. Die Betreuungsleistung greift ab den folgenden Verspätungen:
- Distanzen unter 1.500 km: 2 Stunden Verspätung
- Distanzen zwischen 1.500 km und 3.500 km: 3 Stunden Verspätung
- Distanzen über 3.500 km (außerhalb der EU): 5 Stunden Verspätung
Darüber hinaus hast du ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich wiederum nach der Distanz von Start- und Zielort:
- Bis zu 250 € pro Person bei Distanzen unter 1.500 km
- Bis zu 400 € pro Person bei Distanzen zwischen 1.500 km und 3.500 km
- Bis zu 600 € pro Person bei Distanzen über 3.500 km
Diese Entschädigungszahlung erfolgt unabhängig vom Ticketpreis und unterscheidet nicht zwischen Economy, Business oder First Class.
Entschädigung auch bei Verspätungen
Ursprünglich war eine Entschädigung bei Verspätungen nicht durch die EU-Verordnung vorgesehen. Doch durch einige Urteile in der Vergangenheit hat sich dieser Anspruch durchgesetzt. Die Fluggesellschaften sind mittlerweile verpflichtet, durch die Verspätung entstandene Schäden wie Verdienstausfälle oder verlorene Urlaubstage pauschal abzugelten. Allerdings müssen die Fluggesellschaften nur dann zahlen, wenn sie die Verspätung verursacht haben oder sie in ihrer Macht gestanden hätten, die Verspätung zu reduzieren.
Bei Fällen höherer Gewalt wie einer Sperrung des Flughafens bei schlechtem Wetter, Streiks oder Problemen der Flugsicherung gibt es allerdings keine Entschädigung.
Passagiere, die bereits versucht haben, ihren Anspruch auf eigene Faust durchzusetzen, kennen sicherlich die typischen Antworten der Airlines. Oft berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände wie technische Defekte am Flugzeug. Aber selbst wenn diese Gründe für die Fluglinien nicht vorhersehbar sind, hat die höchste Instanz bestätigt, dass es zumutbar ist, dass Fluggesellschaften eine gewisse Reserve an Flugzeugen bereithalten oder heranschaffen können. Um die Beweisführung zu erleichtern, ist es ratsam, sich den Grund der Verspätung gut zu merken und gegebenenfalls andere Fluggäste als Zeugen zu benennen.
Grundberechtigte zu Entschädigungszahlung
- Technischer Defekt: Ja
- Fehlende Crew: Ja
- Verspätung des vorherigen Fluges: Ja
- Zwischenlandung aus betrieblichen Gründen: Ja
- Streik (Piloten, Flugsicherung, Bodenpersonal): Nein
- Unwetter/Sperrung des Luftraums: Nein
- Zwischenlandung wegen medizinischem Notfall: Nein
Hol dir jetzt deine Entschädigung und lass dich nicht mehr von Flugverspätungen ausbremsen!