Freiberufler oder Gewerbe? – Was sind die Unterschiede?

Freiberufler oder Gewerbe? – Was sind die Unterschiede?

Die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden kann verwirrend sein. Viele Menschen verwechseln freiberufliche Tätigkeiten mit freier Mitarbeit oder gehen fälschlicherweise davon aus, dass Freiberufler automatisch als Soloselbstständige gelten. Bei genauerer Betrachtung erweisen sich beide Annahmen als falsch.

Die freie Mitarbeit bezieht sich auf eine spezifische Form der Geschäfts- und Arbeitsbeziehung, an der sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende beteiligt sein können. Soloselbstständigkeit gibt es sowohl im freiberuflichen als auch im gewerblichen Bereich, und viele Freiberufler schließen sich zu Personengesellschaften zusammen.

So definiert der Staat freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten

Es gibt keine eindeutige und abschließende Definition von freien Berufen und gewerblichen Tätigkeiten im deutschen Gesetz. In verschiedenen Gerichtsverfahren wurde jedoch festgelegt, ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt.

Der Gesetzgeber führt in § 18 des Einkommensteuergesetzes sogenannte Katalogberufe für Freiberufler auf. Diese Definitionen sind präzise und lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Wenn Sie einen der aufgeführten Berufe ausüben, sind Sie freiberuflich tätig.

Darüber hinaus können Sie sich an folgenden Hinweisen orientieren, um eine freiberufliche Tätigkeit zu erkennen:

  • Sie bieten Dienstleistungen auf höherem Niveau an.
  • Sie verfügen über besondere fachliche Kenntnisse oder eine schöpferische Begabung.
  • Sie organisieren Ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.
  • Ihre Arbeit dient dem Interesse des Auftraggebers und in gewissem Maße der Allgemeinheit.
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Wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen, sind Sie automatisch als Gewerbetreibender tätig. Dies gilt beispielsweise für den Handels-, Industrie- und Handwerkssektor.

Freiberufliche Tätigkeiten: Beispiele

Im Einkommensteuergesetz nennt der Gesetzgeber Katalogberufe und weist darauf hin, dass auch ähnliche Berufe unter diese Definition fallen können. Damit wird explizit gesagt, dass die Auflistung der freien Berufe nicht abschließend ist.

Zu den genannten freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Heilberufe
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuer- und Unternehmensberater
  • Journalisten und Wissenschaftler
  • Künstler und Schriftsteller

Wenn Ihr Beruf nicht zu den Katalogberufen gehört, Sie jedoch vermuten, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an uns wenden. Unsere Steuerberatung prüft, ob Sie als Freiberufler arbeiten können.

Recht und Steuern: Erleichterungen für Freiberufler

Die Frage, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender arbeiten, hat gravierende rechtliche und insbesondere steuerliche Auswirkungen. Als freiberuflich Tätiger profitieren Sie von erheblichen Vorteilen, was den bürokratischen Aufwand und die Höhe der Steuerzahlungen betrifft.

Freiberufler gehören einer privilegierten Gruppe an. Wenn Sie unsicher sind, welchen beruflichen Status Sie haben, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie die Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit nutzen können.

Anmeldung bei Behörden: Freiberufler oder Gewerbe?

Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie dies Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt melden. Auf dem Formular geben Sie auch an, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender arbeiten.

Für Gewerbetreibende gibt es jedoch einen zusätzlichen Schritt. Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Kommune anmelden. Die entsprechenden Anträge werden vom Gewerbeamt entgegengenommen, wobei in einigen Kommunen und Bundesländern andere Ämter wie das Ordnungsamt dafür zuständig sein können.

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Die Beantragung des Gewerbescheins ist mit einer geringen Gebühr verbunden. Möglicherweise müssen Sie auch Auflagen der Gewerbeordnung erfüllen, wie zum Beispiel das Vorlegen eines polizeilichen Führungszeugnisses oder den Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation.

Freiberufler profitieren von vereinfachter Buchführung

Der Staat sieht für Selbstständige zwei Formen der Buchführung vor: die vereinfachte Buchführung in Form der Einnahmenüberschussrechnung und die doppelte Buchführung inklusive Erstellung einer Bilanz.

Als Freiberufler können Sie unabhängig von Ihrem Umsatz und Gewinn die vereinfachte Buchführung wählen, was viel Arbeit spart.

Gewerbetreibende dagegen sind oft zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Einzelunternehmer, die weniger als 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz pro Jahr erzielen.

Unterschiedliche Steuerpflicht für Freiberufler und Gewerbetreibende

Grundsätzlich handelt es sich bei den Einkünften von Freiberuflern und Gewerbetreibenden um Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.

Je nach Unternehmensform verlangt der Staat Steuern auf den Gewinn. Einzelunternehmer zahlen zum Beispiel Einkommensteuer, während bei anderen Rechtsformen Körperschaftssteuer anfällt.

Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied: Gewerbetreibende müssen zusätzlich Gewerbesteuer zahlen. Dies ist eine kommunale Steuer, die ebenfalls vom Gewinn abhängt. Den Steuersatz für die Gewerbesteuer legen die Kommunen eigenständig fest. Freiberufler vermeiden diese zusätzliche steuerliche Belastung!

Freiberufler oder Gewerbe? Lassen Sie sich beraten!

Wenn Sie als Selbstständiger Geld verdienen möchten, spielt Ihr genauer Status als freiberuflich oder gewerblich Tätiger eine große Rolle.

Die Frage ist bereits bei der Anmeldung Ihres Betriebs relevant und wird besonders wichtig bei der Buchführung und der Steuererklärung. Unsere kompetente Steuerberatung berät Sie umfassend und meistert alle steuerrechtlichen Herausforderungen für Freiberufler und Gewerbetreibende!

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FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten