Wer träumt nicht davon, sein eigener Chef zu sein? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Die gängigste Option ist die Anmeldung eines Gewerbes. Aber gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden? Ja, den gibt es und zwar nicht nur einen.
Freiberuflichkeit und freie Berufe
Die Selbstständigkeit als Freiberufler bietet zahlreiche Vorteile, aber auch Hürden, an denen viele scheitern. Entscheidend ist, dass nur eine kleine Gruppe von Berufen als freie Berufe gilt. Damit deine Tätigkeit als Freiberufler anerkannt wird, musst du zu dieser Gruppe gehören und dein Beruf nicht in andere, nicht freie Felder greifen. Das bedeutet, dass deine Arbeit wissenschaftlicher, unterrichtender, schriftstellerischer, künstlerischer oder heilender Natur sein muss.
Klassische freie Berufe sind beispielsweise Arzt, Hebamme, Dolmetscher, Journalist, Anwalt, Notar, Architekt, Ingenieur, Lehrer, Dozent und Erzieher. Ob ein Beruf als freier Beruf gilt oder nicht, ist nicht eindeutig geklärt und wird meist im Einzelfall geprüft. Das beste Gesetz, das die freien Berufe definiert, besagt: “Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.”
Kurz gesagt: Ein Freiberufler bietet in der Regel ausschließlich Dienstleistungen an und nimmt nicht am freien Handel teil. Um als Freiberufler tätig sein zu können, ist in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine außerordentlich große künstlerische Begabung erforderlich.
Übrigens: Die Anmeldung einer Freiberuflichkeit ist im Vergleich zur Anmeldung eines Gewerbes sehr einfach. Wenn du belegen kannst, dass du Angehöriger eines freien Berufes bist, schickst du ein formloses Schreiben mit der Bitte um die Vergabe einer Steuernummer an das zuständige Finanzamt. Anschließend erhältst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllst und zurücksendest. Damit ist die Freiberuflichkeit offiziell.
Vorteile für Freiberufler
Freiberufler genießen viele Vorteile, von denen Gewerbetreibende nur träumen können. Hier sind einige der Unterschiede zwischen Freiberuflichkeit und gewerblicher Selbstständigkeit:
- Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden.
- Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen.
- Freiberufler unterliegen keiner Gewerbeaufsicht.
- Freiberufler unterliegen nicht dem Gewerberecht.
- Freiberufler unterliegen nicht dem Handelsrecht.
- Freiberufler unterliegen keiner Kammermitgliedschaftspflicht.
- Freiberufler unterliegen keiner Buchführungspflicht (unabhängig vom Einkommen).
- Freiberufler müssen lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung für den Jahresabschluss einreichen.
Warum gibt es eine Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?
Der signifikanteste Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist die Gewerbesteuer, die bei Gewerbetreibenden anfällt, aber bei Freiberuflern entfällt. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen in die Städte und Gemeinden, in denen das Gewerbe angemeldet ist. Das Geld wird für die Unterhaltung und den Ausbau der Infrastruktur verwendet. Es wird angenommen, dass klassische Gewerbeberufe wie Industrie, Handel und Handwerk die Infrastruktur umfassend nutzen, während dies bei Freiberuflern nicht der Fall ist. Allerdings ist dies eine Verallgemeinerung und Ausnahmen bestätigen die Regel.
Freiberufler sind nicht automatisch Freelancer
Oftmals werden die Begriffe Freiberufler und Freelancer durcheinandergebracht und synonym verwendet. Aber nicht jeder Freiberufler ist automatisch ein Freelancer. Die Unterscheidung wird besonders deutlich, wenn man den Arbeitsalltag von Ärzten, Architekten und Anwälten betrachtet. Diese haben häufig eine eigene Praxis, ein eigenes Architekturbüro oder eine eigene Kanzlei und arbeiten nicht als freie Mitarbeiter für andere Unternehmen. Bei Journalisten sieht es allerdings anders aus. Sie arbeiten oft als freie Mitarbeiter für verschiedene Medien.
Wichtig: Ein Freelancer kann sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibender sein.
Freiberuflich und gewerbetreibend – Ist das möglich?
Es ist durchaus möglich, gleichzeitig freiberuflich und gewerbetreibend selbstständig zu sein. Allerdings bedeutet dies einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Freiberuflichkeit und Gewerbe lassen sich klar voneinander trennen.
- Freiberuflichkeit und Gewerbe lassen sich nicht klar voneinander trennen.
Wenn eine freiberufliche Hebamme nebenbei Tücher verkauft, können die beiden Bestandteile ihres Berufs klar voneinander getrennt werden. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Tücher werden als Gewerbeeinnahmen behandelt, während die Hebammen-Tätigkeit freiberuflich bleibt und alle Vorteile genießt.
Bei einem Architekten, der Häuser entwirft und verkauft, lassen sich die beiden Tätigkeiten nicht so einfach trennen. Alle Einnahmen, auch die der freiberuflichen Tätigkeit, werden als Einkünfte eines Gewerbebetriebs betrachtet und entsprechend besteuert. In diesem Fall entfallen die Vorteile der Freiberuflichkeit komplett.
Die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden kann komplex sein. Oftmals sind es Kleinigkeiten, die darüber entscheiden, ob man als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wird.
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