Freizügigkeitskonto: Alles zur Auszahlung, Zinsen und Anlagestrategien

Freizügigkeitskonto: Grundlagen & Tipps zu Auszahlung, Zinsen und Anlagestrategien

Die Freizügigkeit ist ein Grundprinzip der Schweizer Altersvorsorge. Wenn sich berufliche Veränderungen ergeben und das Vorsorgekapital aus der zweiten Säule nicht direkt auf eine neue Pensionskasse überwiesen werden kann, müssen die Gelder auf einem Freizügigkeitskonto zwischengeparkt werden. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über das Freizügigkeitskonto, von der Auszahlung bis zu den Anlagestrategien.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei beruflichen Veränderungen wird das Vorsorgekapital aus der zweiten Säule auf einem Freizügigkeitskonto zwischengeparkt.
  • Die Verzinsung auf Freizügigkeitskonten beträgt aufgrund der Niedrigzinsphase zwischen 0 und 0,01 Prozent.
  • Alternativ zur klassischen Kontolösung bieten sich Wertpapiere als Anlageform an.

In welchen Fällen benötige ich ein Freizügigkeitskonto?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen das Vorsorgekapital nicht direkt auf eine neue Pensionskasse überwiesen werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Selbstständigkeit ohne Anschlussversicherung, Arbeitslosigkeit, Babypause, Scheidung, Einkommensverlust unter den BVG-Mindestlohn, Auswanderung oder berufliche Auszeit, sowie ein Arbeitgeberwechsel, bei dem nicht das gesamte Freizügigkeitsguthaben übertragen werden kann.

Der Weg zu einer neuen Freizügigkeitslösung

Entscheide selbst, welche Freizügigkeitsstiftung die besten Möglichkeiten für dein Altersguthaben bietet! Im Falle eines Unternehmenswechsels oder in den oben genannten Situationen bist du selbst für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos verantwortlich. Hierfür kannst du dich direkt an den Anbieter deiner Wahl wenden.

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Freizügigkeitskonto

Was ist bei einem neuen Arbeitgeber und einer anderen Pensionskasse zu tun?

Wenn sich deine berufliche Situation erneut verändert und du eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, muss das Vorsorgeguthaben in die neue Pensionskasse fließen und dein Freizügigkeitskonto wird aufgelöst.

Freizügigkeitskonten im Vergleich

Ein Vergleich der Zinssätze bei Freizügigkeitskonten zeigt, dass diese derzeit unter dem BVG-Mindestzins von 1,0 Prozent liegen. Die Verzinsung bewegt sich zwischen 0 und 0,01 Prozent. Es ist deshalb ratsam, verstärkt auf mögliche Gebühren zu achten. Vergleichsportale wie FinanzMonitor oder Comparis geben einen aktuellen Überblick über die Konditionen.

Für einen Renditevergleich ist der reine Zinsvergleich nicht ausreichend

Aufgrund der Niedrigzinsphase verlieren Freizügigkeitskonten trotz geringer Verzinsung real an Wert. Bei den oben genannten Anbietern können zusätzlich Gebühren anfallen. Alternativ bieten sich Wertpapiere an, um höhere Renditen zu erzielen. Diese Anlageform ist vor allem für langfristige Investitionen geeignet.

Wie sich eine ertragsorientierte Strategie auszahlt

Das Beispiel einer Freizügigkeitskonto-Auszahlung verdeutlicht den Unterschied zwischen einer ertragsorientierten Strategie und einer reinen Sparlösung. Während das Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto mit einer jährlichen Verzinsung von 0,01 Prozent nur minimal steigt, kann das Guthaben in einem ertragsstarken Fonds über einen Zeitraum von zehn Jahren um mehrere Tausend Franken anwachsen.

Freizügigkeitskonto Auszahlung: Wann ist dies möglich?

Die Auszahlung der Freizügigkeitsleistungen kann frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter beantragt werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen eine vorzeitige Auszahlung möglich ist, zum Beispiel bei Auswanderung, Invalidität, endgültiger Erwerbsaufgabe als Grenzgänger oder beim Erwerb von Wohneigentum.

Die Steueroptimierung beim Bezug von Freizügigkeitsguthaben

Die Auszahlung von Freizügigkeitsguthaben wird einmalig besteuert, wobei ein ermäßigter Steuersatz gilt. Um Steuern zu sparen, empfiehlt es sich, die Auszahlungen über mehrere Jahre zu verteilen. Dabei dürfen bis zu zwei Freizügigkeitskonten eröffnet werden.

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Keine Zinsen in Sicht – lukrative Alternativen

Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus bieten klassische Sparlösungen keine rentable Perspektive. Deshalb gewinnt das Freizügigkeitsdepot an Bedeutung. Hierbei können Freizügigkeitsguthaben in Fonds oder ETFs investiert werden. Eine individuelle Vermögensverwaltung ermöglicht geringe Gebühren, Steueroptimierung und eine persönliche Verwaltung des Vorsorgeguthabens.

Die häufigsten Fragen (FAQ)

Was passiert im Todesfall mit dem Freizügigkeitskonto?
Bei Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin wird das Vorsorgeguthaben an die gesetzlich Begünstigten ausgezahlt.

Ist es möglich, mehrere Freizügigkeitskonten zu eröffnen?
Es können bis zu zwei Freizügigkeitskonten eröffnet werden, allerdings bei unterschiedlichen Stiftungen.

Ist eine negative Verzinsung möglich?
Eine negative Verzinsung ist bei Freizügigkeitskonten nicht erlaubt. Allerdings sollten mögliche Gebühren berücksichtigt werden.