Wer einen lieben Angehörigen oder Freund verloren hat, wünscht sich natürlich einen würdevollen Abschied und einen Ort, an dem man immer wieder in Ruhe an den Verstorbenen denken kann. Oftmals ist das eine Stelle auf dem Friedhof, sei es in einem Erd- oder Urnengrab oder sogar an den Wurzeln eines Baumes. Viele Menschen haben schon zu Lebzeiten genaue Vorstellungen davon, wo und wie sie einmal bestattet werden möchten. Doch leider ist die ewige Ruhe nicht kostenlos, sondern oft ziemlich teuer. Auch wenn man ungern über die Kosten nachdenkt, sollte man es dennoch tun, um seine Hinterbliebenen nicht damit alleine zu lassen.
Muss man wirklich ein Grab kaufen?
Oftmals wird gesagt, dass man ein Grab kaufen müsse, doch das ist nicht korrekt. Man erwirbt lediglich das Nutzungsrecht, in der Regel für 20, 25 oder 30 Jahre. Danach geht das Grab in den Besitz der Gemeinde über und kann neu erworben werden. Die Kosten dafür legen die Friedhofsträger fest.
Zur besseren Vergleichbarkeit hat das digitale Bestattungshaus mymoria.de die Grab-Nutzungsgebühren für Erd-, Urnen- und Baumbestattungen auf Friedhöfen in 18 deutschen Städten verglichen. In die Berechnung wurden die anteiligen Friedhofsgebühren sowie die Kosten für die Trauerhalle und die Beisetzung in der Grabstätte einbezogen. Nicht berücksichtigt wurden die Kosten für den Bestatter und den späteren Grabstein.
Einige Beispiele für aktuelle Friedhofsgebühren:
- In Frankfurt am Main kosten Erdreihengräber für 20 Jahre 2687,50 Euro.
- Das teuerste Urnengrab im Vergleich befindet sich derzeit in Köln. Es kostet für 20 Jahre 2531 Euro, während der günstigste Tarif in Frankfurt/Oder bei 399,40 Euro liegt.
- Eine Erdbestattung in Chemnitz kostet für 20 Jahre 893,50 Euro, während es in Köln dreimal so teuer ist: 2741 Euro.
- Baumbestattungen in Frankfurt schlagen mit 1976,50 Euro für 25 Jahre zu Buche, in Leipzig kostet es für 20 Jahre 3320 Euro und in Berlin 1462 Euro für ebenfalls 20 Jahre Nutzungsdauer.
Gut zu wissen: Je nach Art der Grabstätte kommen zusätzliche Kosten für die Anlage und Erstbepflanzung des Grabs hinzu. Außerdem sind Hinterbliebene gemäß der Friedhofssatzung zur Grabpflege verpflichtet. Diese Pflege kann entweder selbst übernommen oder einem Grabpfleger (Friedhofsgärtner) überlassen werden. Die Kosten hierfür sind abhängig von der Grabgröße, der Bepflanzung, der Pflege sowie der Vertragslaufzeit. Bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren muss man mit Grabpflegekosten zwischen 2500 Euro für ein Urnengrab und 5000 Euro für ein Doppelgrab rechnen.
Wer die Grabpflegekosten sparen möchte, beispielsweise wenn die Angehörigen weit entfernt wohnen, kann sich für eine Bestattungsart entscheiden, die ohne Grabstätte auskommt, wie beispielsweise ein Baumgrab.
Wer trägt die Beerdigungskosten?
Falls der Verstorbene zu Lebzeiten nicht vorgesorgt hat, müssen die Hinterbliebenen die Kosten tragen. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Erben verpflichtet, die Kosten der angemessenen Beerdigung zu tragen. Die Kosten werden in folgender Reihenfolge übernommen: Ehegatte – Kinder – Eltern – Geschwister – Nichten/Neffen.
Wann springt das Sozialamt ein?
Falls die Beerdigung weder aus dem Nachlass noch von den Erben bezahlt werden kann, übernimmt das Sozialamt die notwendigen Kosten wie die Ausstellung des Totenscheins, Leichenschau, Sterbeurkunden, einen schlichten Sarg mit einfachem Blumenschmuck, die Aufbahrung bei der Trauerfeier, die Überführung des Sargs zum Friedhof und die Beisetzung mit Sargträgern sowie die erste Bepflanzung des Grabes.
Wie kann ich selbst vorsorgen?
Wenn man nicht möchte, dass die Erben sich um Details und Kosten der Beerdigung kümmern müssen, kann man selbst festlegen, wie die Beerdigung ablaufen und finanziert werden soll. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, das Beerdigungsgeld einer Treuhandgesellschaft anzuvertrauen, die es nach dem Todesfall an den Bestatter auszahlt. Es muss aber nicht zwingend eine Treuhandgesellschaft sein. Zwei weitere Varianten zur Sterbevorsorge sind die Sterbegeldversicherung, bei der der Kunde die Summe an einen Bestatter abtritt und die Kosten damit im Voraus begleicht (Nachteil: Unter Umständen zahlt man mehr ein, als tatsächlich benötigt wird) und die Eröffnung eines Kontos mit Sperrvermerk oder Abtretungsurkunde bei einer Bank, auf das der Kunde einen Betrag einzahlt. Im Todesfall legt der Bestatter die Sterbeurkunde vor und deckt damit seine Kosten.
Am besten lässt man sich von einem Bestatter als Vermittler über einen Vorsorgevertrag beraten, um das Beerdigungsgeld vor dem Zugriff des Sozialamts zu sichern.
Wann ist eine Vorsorge-Regelung für das Ableben nötig?
Das hängt von der individuellen Lebenssituation ab:
- Hat man keine Angehörigen, die sich um die Beisetzung kümmern können?
- Hat man genaue Vorstellungen davon, was nach dem Ableben geschehen soll?
- Möchte man das Geld für die Beerdigung vor dem Zugriff des Sozialamts schützen?
In solchen Fällen ist es ratsam, eine Vorsorge-Regelung zu treffen.