Garantie und Gewährleistung: Alles, was du wissen musst!

Garantie und Gewährleistung: Alles, was du wissen musst!

Wenn dein neues Smartphone, deine Waschmaschine oder dein Auto plötzlich kaputt geht, hast du normalerweise das Recht auf eine kostenlose Reparatur. Du kannst entweder von der “Garantie” oder von der gesetzlichen “Gewährleistung” Gebrauch machen. In diesem Artikel werden wir dir den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären und dir zeigen, wie du am besten vorgehst.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt

Die Gewährleistung ist dein gesetzliches Recht nach einem Kauf. Sie ist im § 437 BGB festgelegt und wird auch als Sachmängelhaftung oder Mängelhaftung bezeichnet. Wenn du nach dem Kauf einen Mangel feststellst, kannst du vom Händler eine Reparatur oder die Lieferung eines mangelfreien Produkts verlangen. Der Verkäufer muss alle Kosten für die sogenannte “Nacherfüllung” übernehmen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von der Gewährleistung: Wenn dich der Händler vor dem Kauf ehrlich über den Mangel informiert hat, kannst du aufgrund dieses Mangels keine Reklamation geltend machen (§ 442 BGB).

Eskalationsstufen bei der Gewährleistung

Grundsätzlich hast du die Wahl zwischen Neulieferung und Reparatur (§ 439 BGB). Wenn deine Wahl jedoch mit “unverhältnismäßigen Kosten” für den Händler verbunden ist oder die andere Methode “ohne erhebliche Nachteile” für dich wäre, kann der Verkäufer deine Wahl ablehnen. Daher ist es am besten, mit dem Verkäufer zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Falls der Händler es nicht schafft, dir eine Ersatzlieferung zu schicken oder wenn die Reparatur zweimal gescheitert ist, hast du weitere Rechte (§ 440 BGB). Das Gleiche gilt, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigert. Ist das Produkt noch benutzbar und du möchtest es behalten, kannst du einen Preisnachlass fordern (Minderung des Kaufpreises, § 441 BGB). Oder aber du trittst vom Kauf zurück und bekommst dein Geld zurück.

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Fristen für Reklamationen

Die Gewährleistung beträgt normalerweise zwei Jahre (§ 438 BGB). Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware, zum Beispiel an dem Tag, an dem das Paket bei dir ankommt. Innerhalb der ersten sechs Monate geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. In dieser Zeit ist es also leicht, eine Reklamation geltend zu machen.

Es gibt jedoch Fälle, in denen deine Reklamation ins Leere läuft, zum Beispiel wenn du den Schaden selbst verursacht hast (§ 477 BGB). Auch bei Gebrauchtwagen vom Autohaus hast du volle zwei Jahre Gewährleistung. Normaler Verschleiß ist jedoch nicht abgedeckt.

Nach Ablauf von sechs Monaten kommt es zu einer sogenannten Beweislastumkehr: Dann musst du beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist schwierig, weshalb die Gewährleistung nach einem halben Jahr an Schlagkraft verliert. Im Zweifelsfall musst du dich mit dem Verkäufer einigen.

Garantie als freiwillige Leistung

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die meistens vom Hersteller, manchmal auch vom Händler, gegeben wird. Ob es eine Garantie gibt und wie lange sie gilt, erfährst du oft aus der Werbung oder auf der Website des Herstellers oder Händlers.

Bei einer Garantie garantieren Hersteller oder Händler, dass das Produkt in einem bestimmten Zeitraum bestimmte Funktionen erfüllt. Es spielt keine Rolle, ob die Funktion bereits beim Kauf eingeschränkt war oder nicht. Schäden, die du durch falschen Gebrauch selbst verursacht hast, oder Verschleißteile sind in der Regel von der Garantie ausgeschlossen.

Reklamation auf Garantie oder Gewährleistung?

Ob du Garantie oder Gewährleistung nutzen solltest, hängt davon ab, an wen du dich lieber wenden möchtest: Händler oder Hersteller. Es kann bequem sein, das Produkt zum Händler zu bringen, bei dem du es gekauft hast. In diesem Fall greift meist die Gewährleistung.

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Wenn der Hersteller jedoch für schnelle und gute Reparaturen bekannt ist, wende dich lieber an ihn. Dann musst du das Produkt oft einschicken und es gelten die Bedingungen der Garantie.

Du hast immer das Recht auf Gewährleistung, unabhängig von einer eventuellen Garantie. Ist die Garantie abgelaufen oder deckt sie den Schaden nicht ab, kannst du immer noch auf Gewährleistung reklamieren.

Die Faustregel lautet: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf kannst du Gewährleistung oder Garantie frei wählen. Nach sechs Monaten, aber vor Ablauf der Garantie, nutze eher die Garantie. Nach Ende der Garantie, aber vor Ablauf von zwei Jahren, reklamiere auf Gewährleistung.

Übrigens: Tritt ein Mangel innerhalb von zwei Wochen nach einem Online-Kauf auf und hast du keine Lust mehr auf das Produkt, kannst du den Kaufvertrag einfach widerrufen. Durch das Widerrufsrecht bekommst du den Kaufpreis recht schnell zurück.

Das Fazit:

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Die Gewährleistung ist dein gesetzliches Recht, während eine eventuelle Garantie vom Hersteller oder manchmal vom Händler freiwillig gegeben wird. Du kannst entweder zum Verkäufer gehen und die Gewährleistung nutzen oder dich an den Hersteller wenden und auf Garantie reklamieren.

In den ersten sechs Monaten (ab 2022 zwölf Monate) wird bei der Gewährleistung angenommen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Danach musst du im Zweifel beweisen, dass du den Schaden nicht selbst verursacht hast. Nutze daher nach sechs Monaten eher die Garantie, sofern vorhanden. Ist die Garantie abgelaufen oder deckt sie den Schaden nicht ab, kannst du innerhalb von zwei Jahren trotzdem noch auf Gewährleistung reklamieren. Wende dich dazu an den Verkäufer der Ware.

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