Gebrauchte Behördenfahrzeuge kaufen und ersteigern – So machen Sie den besten Deal

Gebrauchte Behördenfahrzeuge kaufen und ersteigern – So machen Sie den besten Deal

Sie suchen nach einem günstigen Auto und möchten nicht den vollen Preis für ein Neufahrzeug bezahlen? Dann sollten Sie in Betracht ziehen, ein gebrauchtes Behördenfahrzeug zu kaufen. Diese Fahrzeuge werden online und in öffentlichen Kfz-Versteigerungen angeboten und bieten oft ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie beim Kauf von Dienstwagen oder beschlagnahmten Autos achten sollten.

Welche Fahrzeuge stehen zum Verkauf?

Bei den Versteigerungen kommen grundsätzlich verschiedene Fahrzeugtypen unter den Hammer. Sie können unter anderem kommunale Sonderfahrzeuge wie Schneefräsen oder Bauhof-Unimogs, zivile und militärische Dienstwagen, Polizeiautos, Einsatzfahrzeuge, Lkw, Rettungswagen, Feuerwehrautos, Polizei- und Bundeswehrbusse sowie beschlagnahmte oder eingezogene Fahrzeuge erwerben.

Wo werden die Behördenautos aufbewahrt?

Je nach Anbieter und Vorbesitzer befinden sich die Fahrzeuge an verschiedenen Standorten. Bei einer Versteigerung der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sind die Autos in einer Halle in Düsseldorf ausgestellt. Interessierte können sie nur unter schriftlicher Voranmeldung am Tag der Versteigerung ab 8 Uhr besichtigen. Bei zoll-auktion.de und Vebeg, der Treuhandgesellschaft zur Verwertung von Eigentum des Bundes, werden die Fahrzeuge bundesweit in den jeweiligen Dienststellen gelagert. Für eine Besichtigung kann eine weite Anreise erforderlich sein. Eine schriftliche Voranmeldung ist dabei immer notwendig.

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Kann man die Autos Probe fahren?

Die meisten Fahrzeuge sind abgemeldet und können deshalb nicht Probe gefahren werden. Auch mit roten Kennzeichen oder Überführungskennzeichen ist eine Testfahrt nur selten möglich.

Sind die Beschreibungen der Autos zuverlässig?

In der Regel werden die Fahrzeuge im Auktionsangebot kurz und genau beschrieben. Dennoch kann es vorkommen, dass der Anbieter nicht alle Schäden auflistet. Daher tragen Käuferinnen und Käufer das Risiko. Zusätzliche Informationen erhalten Sie telefonisch und unverbindlich von den einzelnen Dienststellen.

Gibt es Garantie oder Gewährleistung?

Bei einigen Fahrzeugen ist die Neuwagen-Garantie des Herstellers noch gültig und kann auf den neuen Besitzer übertragen werden. Die Ministerien, Behörden und Verwaltungen geben jedoch keine Garantien für die gebrauchten Fahrzeuge. Die gesetzliche Haftung für Sachmängel ist in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen. Käuferinnen und Kunden können daher keine Nachbesserung verlangen, wenn ihnen nach der Übergabe noch Mängel auffallen. Bei Fahrzeugen ohne Papiere erhalten Käuferinnen und Käufer eine Eigentumsbescheinigung und eine Verlusterklärung, um neue Papiere beim Straßenverkehrsamt beantragen zu können.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Je nach Auktion verlangt der Auktionator Barzahlung oder Zahlung per EC- oder Kreditkarte. Bei der NRW-Finanzverwaltung muss der Kaufpreis spätestens 60 Minuten nach Ende der Versteigerung bezahlt werden. Es ist daher ratsam, das Konto vorher ausreichend zu decken oder das Tageslimit zum Abheben zu erhöhen. Gegebenenfalls ist auch die Zahlung mit mehreren Karten möglich. Eine Finanzierung oder Leasing der ersteigerten Autos ist in der Regel nicht möglich, jedoch kann eine individuelle Finanzierung über eine Bank vereinbart werden.

Wer versteigert Behördenfahrzeuge?

Die Versteigerung der Behördenfahrzeuge erfolgt durch verschiedene Anbieter. Jedes Bundesland organisiert seine Versteigerung selbst, wobei Bayern seine Polizeifahrzeuge über die verschiedenen Polizeipräsidien des Freistaats verkauft. In Nordrhein-Westfalen werden die Behördenautos und vom Zoll eingezogene Autos monatlich in Düsseldorf versteigert. Das virtuelle Auktionshaus der Bundeszollverwaltung bietet ebenfalls eine große Auswahl an alten Behördenfahrzeugen. Das Verwertungsunternehmen des Bundes, VEBEG, versteigert Fahrzeuge und Artikel des Bundes, der Länder und Kommunen sowie deren nachgeordnete Institutionen, der Bundeswehr und weiterer öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen.

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Wie erfolgt die Fahrzeugabholung?

Die genauen Modalitäten zur Fahrzeugabholung finden Sie in den Auktionsausschreibungen. Dort ist detailliert beschrieben, wann und wo das Fahrzeug abgeholt werden muss. Bei der NRW-Finanzverwaltung zum Beispiel kann das Fahrzeug direkt nach der Auktion und am Folgetag abgeholt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Abholung nur nach Absprache mit dem Versteigerungsbüro und gegen Zahlung eines Standgeldes von 10 Euro pro Tag möglich. Ein Versand ist möglich, allerdings nur nach Absprache mit dem jeweiligen Anbieter. Da die Autos abgemeldet sind, sollten Käuferinnen und Käufer mit einem Fahrzeuganhänger oder Autotransporter zur Abholung erscheinen.

Was tun, wenn das Auto nicht gefällt?

Ein Käufer kann das ersteigerte Auto nicht zurückgeben. In diesem Fall kann jedoch versucht werden, es über den normalen Gebrauchtwagenmarkt weiterzuverkaufen.

Lohnt sich der Kauf?

Da die Preise bei den Versteigerungen oft unter dem üblichen Marktpreis liegen, rechnen sich solche Käufe oft. Es ist jedoch wichtig, Risiken einzukalkulieren, da die Fahrzeuge möglicherweise Schäden aufweisen, die repariert werden müssen. Wer handwerklich geschickt ist, hat hierbei einen klaren Vorteil. Bei recht neuen und beschlagnahmten Fahrzeugen ist das Risiko in der Regel geringer.

Darf man mit Blaulicht und Martinshorn fahren?

Die Verwendung von Blaulicht und Martinshorn ist Privatpersonen untersagt. Wenn Sie ein Fahrzeug mit solchen Einrichtungen privat nutzen möchten, müssen diese vom Fahrzeug entfernt oder unbrauchbar gemacht werden. Klären Sie diesbezüglich immer mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.

Bundeswehr- oder Behördenfahrzeuge privat anmelden?

Privatpersonen erhalten für speziell ausgestattete Fahrzeuge in der Regel keine Betriebserlaubnis zur privaten Nutzung, auch wenn die Spezialausstattung entfernt wurde. Eine Betriebserlaubnis kann nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung erteilt werden, für die in der Regel kein Anspruch besteht. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf unbedingt bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde über die Möglichkeiten.

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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel kein umfassender Leitfaden für den Kauf von gebrauchten Behördenfahrzeugen ist. Es ist empfehlenswert, sich vor einem Kauf gründlich zu informieren und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen.