Gebrauchtwagen: Ihre Rechte bei Garantie und Gewährleistung

Gebrauchtwagen: Ihre Rechte bei Garantie und Gewährleistung

Gebrauchtwagen gekauft – und plötzlich tauchen Mängel auf. Was können Sie in einem solchen Fall tun? Wir erklären Ihnen alles über Ihre Rechte in Bezug auf Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie.

Gebrauchtwagen beim Händler gekauft

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung, auch bekannt als Gewährleistung, die zwei Jahre beträgt. Wenn Sie als Privatperson von einem Unternehmer kaufen, wird die Gewährleistung in der Regel auf ein Jahr verkürzt. Allerdings kann der Unternehmer die Haftung nicht vollständig ausschließen.

Wer gilt als Unternehmer?

Als Unternehmer zählt nicht nur ein Fahrzeughändler, sondern auch jemand, der sein Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verkauft. Das können zum Beispiel ein selbstständiger Handwerker, eine Ärztin, ein Rechtsanwalt oder eine Architektin sein, die ihr gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkaufen.

Was ist ein Sachmangel?

Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Normale Gebrauchsspuren müssen Sie beim Gebrauchtwagen hinnehmen. Ab dem 1.1.2022 muss der Händler private Kunden auf unübliche Gebrauchsspuren hinweisen. Wenn er das nicht tut, haftet er dafür.

Wer muss den Mangel beweisen?

Der Mangel muss schon bei Übergabe vorhanden gewesen sein, um in die Sachmängelhaftung zu fallen. Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben, gilt eine Beweiserleichterung. Treten innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf Mängel auf, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

LESEN  Quedlinburg: 7 faszinierende Orte, die Sie besuchen sollten

Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung

Wenn feststeht, dass der Verkäufer für einen Sachmangel oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, können Sie grundsätzlich zwischen Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder Ersatzlieferung (Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs) wählen. Beim Gebrauchtwagenkauf wird es in der Regel auf die Nachbesserung hinauslaufen, da die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs oft nicht möglich ist.

Gebrauchtwagen von privat gekauft

Ein privater Verkäufer kann durch eine Klausel im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Das heißt, der private Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Mängel am Fahrzeug. Allerdings haftet er trotzdem für Garantiezusagen und arglistig verschwiegene Mängel.

Haftung für Garantiezusagen

Wenn der private Verkäufer vertraglich eine Garantie für eine Eigenschaft des Wagens übernommen hat, haftet er dafür. Eine Garantie liegt vor, wenn der Verkäufer erkennbar für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft die Gewähr übernimmt und für die Folge ihres Fehlens einstehen will. Die Beurteilung, ob eine Angabe im Kaufvertrag eine Garantie ist, hängt vom Einzelfall ab.

Haftung bei Arglist

Der Verkäufer haftet für Arglist. Diese liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel kennt (oder damit rechnet) und ihn dem Käufer verschweigt. Allerdings muss der Käufer nachweisen können, dass das Auto mangelhaft ist und der Verkäufer davon wusste. Der Verkäufer muss den Käufer auch ohne ausdrückliche Frage auf wesentliche Mängel des Autos hinweisen.

Was deckt die Gebrauchtwagen-Garantie?

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlich verankertes Recht und beträgt mindestens ein Jahr. Eine Gebrauchtwagengarantie hingegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird oft von Händlern angeboten und umfasst bestimmte Fahrzeugbauteile. Die Reparaturkosten sind oft nicht vollständig abgedeckt.

LESEN  Gebrauchtwagencheck: Renault Mégane – die vierte Generation übertrifft den Vorgänger

Lesen Sie die Garantie-Bedingungen genau durch, um Informationen zur Laufzeit der Garantie und den Pflichten, die Sie einhalten müssen, zu erhalten.

ADAC Checklisten und Musterschreiben

Der ADAC bietet eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen zum Gebrauchtwagenkauf an. Zudem gibt es eine Checkliste, damit Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens nichts Wichtiges übersehen.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit einem Gebrauchtwagenkauf haben, können Sie sich von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen.

Das waren alle wichtigen Informationen zu Garantie und Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf. Achten Sie immer auf Ihre Rechte und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Viel Glück bei Ihrem nächsten Autokauf!