Gebühren bei Tierärzten: Tierbesitzer müssen tiefer in die Tasche greifen

Gebühren bei Tierärzten: Tierbesitzer müssen tiefer in die Tasche greifen

Die Kosten bei Tierärzten werden ab sofort aufgrund einer neuen Gebührenordnung spürbar steigen. Diese Preissteigerungen betreffen nicht nur Landwirte, sondern auch Haustierbesitzer. Ist die Versorgung von Hunden und Katzen bald ein Luxusgut?

Teure Behandlungen für Landwirte

Jürgen Vogelgesang, ein Milchviehhalter, erhält monatlich eine Rechnung von seinem Tierarzt für die Behandlung seiner Tiere. Je nach Gesundheitszustand der 250 Kühe, Rinder und Kälber können die Kosten schon mal über 1000 Euro betragen. Mit der neuen Gebührenordnung rechnet Vogelgesang mit einer Kostensteigerung von etwa 40 Prozent. Dies könnte dazu führen, dass einige Landwirte in Frage stellen, ob sich der Tierarztbesuch noch lohnt. Vogelgesang selbst bleibt keine andere Wahl, als tiefer in die Tasche zu greifen, auch wenn seine Einnahmen dadurch kaum beeinflusst werden.

Teurer Besuch beim Tierarzt

Auch für Haustierbesitzer werden die Behandlungskosten aufgrund der neuen Gebührenordnung erheblich steigen. Eine einfache Untersuchung beim Tierarzt kostet nun 23,62 Euro – zuvor waren es 8,98 Euro für Katzen und 13,47 Euro für Hunde. Die Kosten für Impfungen von Hunden und Katzen steigen nahezu von 5,77 Euro auf 11,50 Euro. Hinzu kommt noch die zu zahlende Umsatzsteuer.

Steigende Praxiskosten

Valeska Eich, eine Tierärztin in der Nähe von Mainz, ist der Meinung, dass Haustiere nun noch mehr zu einem Luxusgut werden. Die artgerechte Haltung von Haustieren sei ohnehin schon teuer. Die Kostensteigerung erschwert jedoch einigen Tierhaltern, besonders Rentnern, die Finanzierung. Gleichzeitig hofft sie, dass die Attraktivität des Tierarztberufs durch die neue Gebührenordnung gesteigert wird und sich dadurch die Versorgung verbessert.

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Die Bundestierärztekammer verteidigt die neuen Gebühren und betont, dass es sich um die erste umfassende Überarbeitung seit 23 Jahren handelt. Die Gebührenänderung berücksichtigt nun auch neue medizinische Verfahren wie Computertomografien. Die Bundestierärztekammer nennt die Gebührenänderung “überfällig” und “äußerst maßvoll”. Zudem sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes ausmachen, stärker gestiegen als die Inflationsrate. Die aktuellen Entwicklungen im Jahr 2022, die zu signifikanten Preissteigerungen in allen Bereichen geführt haben, wurden in den Preisen noch nicht berücksichtigt.

Bis zum dreifachen Satz

Die Gebührenordnung berücksichtigt verschiedene Faktoren, die dazu führen können, dass Tierärzte unter bestimmten Umständen das bis zu dreifache des normalen Satzes berechnen. So könnten beispielsweise für eine Untersuchung mit Beratung bei Hund oder Katze anstatt 23,62 Euro nun 70,86 Euro fällig werden. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem die Schwierigkeit der Untersuchung oder des Eingriffs sowie die Kosten des zu behandelnden Tieres. Ein besonders wertvolles Tier erfordert zusätzlichen Aufwand für Sorgfalt und Haftpflichtversicherung, erklärt die Bundestierärztekammer.

Auch die örtlichen Bedingungen spielen bei der Abrechnung der Gebühren eine Rolle, wie beispielsweise die Höhe der Miete oder das Marktumfeld. Dadurch könnte es in Großstädten teurer werden als in ländlichen Regionen. Die Behandlung eines Rassehundes könnte ebenfalls teurer sein als die eines Mischlings. Das konkrete Verhalten des Tieres, wie beispielsweise Aggressivität und Störung des Praxisablaufs, kann ebenfalls Auswirkungen auf die Kosten haben. Letztendlich liegt die Entscheidung bei dem Ermessen des Tierarztes.

Tierärztin Valeska Eich betont, dass regionale Unterschiede bei der Abrechnung eine Rolle spielen können, da beispielsweise die Gehälter für das Personal in München höher sind als im Allgäu. Sie sieht jedoch kritisch, dass der Wert eines Tieres berücksichtigt wird. Ob es sich um einen Mischling oder einen Rassehund handelt, sei völlig irrelevant. Entscheidend seien die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der Maßnahme. Sie hofft, dass es keine schwarzen Schafe gibt, die die Gebührenordnung ausnutzen.

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Belastung für Tierheime

Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass sich Tierbesitzer mit geringem Einkommen nun Behandlungen nicht mehr leisten können. Dadurch könnten notwendige Untersuchungen ausbleiben und die Anzahl der abgegebenen Tiere in Tierheimen steigen. Daher schlägt der Tierschutzbund vor, dass Behörden vorübergehend Gutscheine ausstellen, die finanziell schlechter gestellte Besitzer für Tierarztuntersuchungen einlösen können.

Auch Tierheime und Tierschutzvereine stehen laut dem Tierschutzbund vor zusätzlichen Kosten, die sie nicht ausgleichen können. Tierheime, die eine pauschale Kostenerstattung mit den Kommunen vereinbart haben, sind dadurch einer erheblichen Mehrbelastung ausgesetzt. Hier wurde versäumt, einen Ausgleich zu schaffen.

Auch Landwirt Jürgen Vogelgesang sorgt sich um die Finanzierung seines Betriebs in Zukunft. Die Frage, ob es sich noch lohnt, Tiere zu halten, wenn die Kosten überhandnehmen, wird langfristig relevant. Für Vogelgesang ist es keine Option, an der Tiergesundheit zu sparen. Im schlimmsten Fall müsste die Tierhaltung bei ihm eingestellt werden.