Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplatz erstellen – Eine einfache Erklärung mit Beispielen

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplatz erstellen – Eine einfache Erklärung mit Beispielen

In Deutschland ist es seit 1996 gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese Beurteilung dient dazu, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Insbesondere wird dabei auch auf die psychosoziale Gefährdung am Arbeitsplatz geachtet.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser gesetzlichen Pflicht. Dabei werden nicht nur die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers festgelegt, sondern auch die Rechte und Pflichten der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes berücksichtigt. Die Ziele der Gefährdungsbeurteilung sind der vorbeugende Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und die Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen zur Förderung des Gesundheitsschutzes.

Psychische Gefährdungsbeurteilung und ihre Bedeutung

Seit 2013 ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) durchzuführen. Bisher haben jedoch mehr als 60% der Arbeitnehmer in Deutschland keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen, insbesondere kleine Betriebe tun sich schwer damit. Dabei ist es wichtig, mögliche psychische Belastungsfaktoren in einem Unternehmen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes umzusetzen. Bei der Beurteilung werden insbesondere die Arbeitsaufgabe/inhalt, die Arbeitsorganisation, die Arbeitsumgebung und die sozialen Beziehungen berücksichtigt.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung betrifft jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch Kleinunternehmen sind davon nicht ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung entweder selbst durchführen oder eine fachkundige Person damit beauftragen. In jedem Fall bleibt der Arbeitgeber für die Durchführung und Kontrolle der Beurteilung verantwortlich.

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Wann / wie oft muss sie aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere bei besonderen Anlässen. Es handelt sich nicht um eine einmalige Angelegenheit. Eine Aktualisierung ist immer dann erforderlich, wenn die aktuellen Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichend oder wirksam sind. Dies kann beispielsweise bei neuen Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen oder organisatorischen Änderungen der Fall sein. Auch bei technischen Regelungen oder bedeutsamen Rechtsvorschriften, die sich ändern, ist eine Aktualisierung erforderlich.

Gefährdungsbeurteilung und Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Schwangeren die Möglichkeit zu geben, ihrer Arbeit nachzugehen, ohne ihre Gesundheit oder die ihres ungeborenen Kindes zu gefährden. Daher müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf den Mutterschutz durchführen und die entsprechenden Maßnahmen umsetzen. Diese Beurteilung gilt auch für Arbeitsplätze, an denen ausschließlich männliche Arbeitnehmer beschäftigt sind, da sich die Arbeitsplatzbesetzung in Zukunft ändern kann.

Durchführung und Dokumentation

Es gibt keinen festen Ablauf für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, daher sollte sie sich an den konkreten Umständen und Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens orientieren. Eine mögliche Vorgehensweise umfasst die Vorbereitung, die Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen, die Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen, die Durchführung dieser Maßnahmen, die Überprüfung ihrer Wirksamkeit und die fortlaufende Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Es besteht auch eine Dokumentationspflicht, bei der die Beurteilungen, Ergebnisse und festgelegten Maßnahmen in einer nachvollziehbaren Form dokumentiert werden müssen.

Strafen bei Nichtbeachtung

Die Nichterstellung einer Gefährdungsbeurteilung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei grob fahrlässigem Handeln des Arbeitgebers kann die gesetzliche Unfallversicherung ihn in Anspruch nehmen. In schweren Fällen von Arbeitsunfällen mit schweren Verletzungen werden die Strafverfolgungsbehörden informiert, was zur strafrechtlichen Verurteilung des Arbeitgebers führen kann.

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Aufbau und Beispiele

Die Gefährdungsbeurteilung kann in verschiedene Bereiche unterteilt werden. Beispielsweise kann sie nach Arbeitsbereichen, Tätigkeitsbereichen, personenbezogenen Gefährdungen und den zu treffenden Maßnahmen strukturiert werden. Dadurch wird eine übersichtliche und systematische Beurteilung ermöglicht.

  • Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsbereichen
  • Beurteilung der Tätigkeitsbereiche
  • Personenbezogene Gefährdungen
  • Maßnahmen

Es ist wichtig, dass Sicherheitsabstände eingehalten, Gefahrenstellen gekennzeichnet und potenziell gefährliche Oberflächen beseitigt werden. Auch die Tragfähigkeit von Transportmitteln, die Standfestigkeit von Leitern und Gerüsten und der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsplatz sollten überprüft werden.

Mit einer kontinuierlichen Durchführung, sorgfältigen Dokumentation und konsequenten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung können Arbeitgeber ihrer Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gerecht werden.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Fachexperten.