Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung: Einfach erklärt

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung: So geht’s

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen. Doch viele Betriebe scheuen sich davor und haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Dabei ist das Thema gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen Ihr Betrieb erfüllen muss und wie Sie diese Pflichten einfacher umsetzen können.

Häufige Probleme bei der Umsetzung

Nur wenige Verantwortliche kennen sich mit dem Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz aus. Weder Fachkräfte für Arbeitssicherheit, noch Geschäftsführer oder Betriebsräte fühlen sich in der Regel damit vertraut. Selbst wenn die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung bereits vorliegen, wissen viele nicht, welche Schlüsse daraus gezogen und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollten wichtige Personen einbezogen werden, wie z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt. Die Gefährdungsbeurteilung sollte in bereits vorhandene Strukturen im Unternehmen eingebunden werden, z.B. den Arbeitsschutzausschuss. Zudem ist eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung wichtig, ebenso wie eine regelmäßige Prüfung ihrer Aktualität.

Probleme bei der Umsetzung

Unternehmen haben oft Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung. Manche ignorieren das Thema, andere haben unterschiedliche Vorstellungen und Kenntnisse innerhalb ihres Arbeitsschutz-Teams. Oft fehlen Ressourcen, um die Gefährdungsbeurteilung selbstständig durchzuführen, oder es wird mit einer unzureichenden Mitarbeiterbefragung begonnen. Zudem werden die Ergebnisse oft falsch interpretiert und es fehlt an Fachwissen und -personal.

Vorteile der Gefährdungsbeurteilung

Eine gut durchgeführte Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung hat viele Vorteile für das Unternehmen. Krankheitsausfälle und Fehlzeiten können reduziert werden, das Betriebsklima verbessert sich und die Produktivität steigt. Zudem haben Unternehmen mit gutem Arbeitsschutz und einer Fokussierung auf die psychische Gesundheit ein besseres Firmenimage und finden leichter neue Mitarbeiter.

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Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung sollte nicht unterschätzt werden. Es lohnt sich, sich damit zu beschäftigen und die Pflichten im Bereich psychische Belastungen ernst zu nehmen. Auch mit kleinen Maßnahmen können schon große Verbesserungen erzielt werden. Wichtig ist, einfach anzufangen und die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor krankmachendem Stress zu schützen.

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Quelle: © Poike /​ iStock /​ Getty Images Plus