Gefährliche Hunde: Welche Rassen stehen auf der Liste?

Kampfhunde: welche Hunde stehen auf der Liste?

Du bist verliebt in eine Hunderasse, die als “Kampfhund” eingestuft wird? Oder bist du im Tierheim auf einen Hund gestoßen, der als gefährlich gilt? Hier findest du nützliche Informationen, die dir helfen, dich für oder gegen dieses Tier zu entscheiden.

Was ist ein Kampfhund?

Der Begriff “Kampfhunde” entstand zu einer Zeit, als Hunde für Tierkämpfe eingesetzt wurden. Heutzutage werden umgangssprachlich Hunderassen als “Kampfhunde” bezeichnet, die überdurchschnittlich häufig Menschen oder andere Hunde attackiert haben oder bei denen eine solche Gefahr zumindest vermutet wird. Korrekter als “Kampfhund” ist aber die Bezeichnung “gefährliche Hunde”. Als solche werden diese Rassen und/oder Mischungen dieser Rassen in den Rechtstexten üblicherweise bezeichnet.

Wer bestimmt, welche Rassen “Kampfhunde” sind?

In Deutschland verbietet das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz die Einfuhr und Haltung bestimmter Rassen wie Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und deren Mischungen. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen, z.B. bei Blinden- oder Rettungshunden. Für andere Rassen entscheidet jedes Bundesland selbst, ob es eine Verordnung für gefährliche Hunde erlässt und welche Auflagen es dem Besitzer macht. Meist werden diese Hunderassen in Listen geführt, daher nennt man sie auch Listenhunde. Je nach Bundesland werden sie unterschiedlich eingestuft.

Welche Hunderassen stehen auf der Liste?

Im Folgenden findest du eine Aufzählung der aktuellen Listenhunde und wie sie in den Bundesländern eingestuft sind:

Bullmastiff

  • Alano (Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen)
  • American Bulldog (Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen)
  • American Pitbull Terrier (Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg)
  • American Staffordshire Terrier (Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg)
  • Bandog (Bayern)
  • Bullmastiff (Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Bullterrier (Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern)
  • Cane Corso Italiano (Bayern, Brandenburg)
  • Dobermann (Brandenburg)
  • Dogo Argentino (Berlin, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Dogo Canario (Bayern, Brandenburg)
  • Dogue de Bordeaux (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg)
  • Fila Brasileiro (Berlin, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Kangal (Hessen, Hamburg)
  • Kaukasischer Owtscharka (Hessen, Hamburg)
  • Mastiff (Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Mastín Español (Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Mastino Napoletano (Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Rottweiler (Hessen, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Staffordshire Bullterrier (Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg)
  • Tosa Inu (Berlin, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
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Welche Auflagen muss ein “Kampfhundehalter” erfüllen?

Da es kein einheitliches Gesetz zur Haltung von Listenhunden gibt, können die Auflagen je nach Bundesland variieren. Mögliche Auflagen sind:

  • Volljährigkeit
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit
  • ein Wesenstest des Hundes
  • ein Sachkundenachweis des Halters (Hundeführerschein)
  • eine Kastrations- und Sterilisationspflicht
  • eine erhöhte Hundesteuer
  • eine Versicherungspflicht
  • ein Verbot für bestimmte öffentliche Plätze und Einrichtungen

Weitere Informationen findest du auf der Homepage deines Bundeslandes oder im örtlichen Tierheim.

Ist es gefährlich, “Kampfhunde” zu halten?

Die Einstufung einer Hunderasse als potenziell gefährlich bedeutet nicht, dass diese Hunde im Laufe ihres Lebens aggressiv werden. Es liegt am Halter, ob er negative Eigenschaften fordert und fördert oder auf die Erziehung eines ausgeglichenen Hundes Wert legt. Eine rassetypisch niedrige Reizschwelle erfordert einen ruhigen und besonnenen Halter. Durchsetzungsstärke, Konsequenz und genügend körperliche und geistige Betätigung sind bei Kampfhunden besonders wichtig. Der Halter trägt auch die Verantwortung dafür, ob eine Rasse in Verruf gerät und Menschen zu Schaden kommen.

Welches Zuhause brauchen “Kampfhunde”?

Grundsätzlich gelten für Kampfhunde dieselben Haltungsbedingungen wie für andere Hunderassen. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Wenn ein Listenhund nur mit Maulkorb und Leine in die Öffentlichkeit darf, solltest du über einen eigenen, eingezäunten Garten verfügen. Eine gewissenhafte Erziehung von Hunden ist zeitaufwendig und auch ein Hundeführerschein kostet Zeit. Du musst also bereit sein, täglich mehrere Stunden für dein neues Haustier aufzuwenden.

Wenn du mit einem Kampfhund unterwegs bist, werden viele Menschen Angst vor ihm haben. Es ist wichtig, dass du Ruhe und Geduld bewahrst und deinen Hund sicher führen kannst. Bei der Haltung von Kampfhunden ist es auch wichtig, langfristig für sie sorgen zu können. Bevor du dir einen Hund zulegst, überlege bitte auch, ob nicht ein Hund aus dem Tierheim für dich infrage kommt. Gerade Kampfhunde sind dort schwer vermittelbar.

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