Im deutschen Energieverbrauch spielen Gebäude eine entscheidende Rolle. Tatsächlich machen sie mehr als 30 Prozent des gesamten Verbrauchs aus. Doch in Bezug auf die Klimaschutzziele wurde der Gebäudesektor in den letzten Jahren zu einem regelrechten Klimakiller. Die Treibhausgasemissionen übersteigen die zulässigen Obergrenzen deutlich. Wenn wir diese Klimaziele nicht erreichen, wird die Energieversorgung unseres Landes umweltschädlich und von Importen abhängig sein.
Überblick über die neuen Reglungen ab 2024
Um diese Herausforderungen anzugehen, wurden neue Vorschriften für den Gebäudesektor eingeführt. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Reglungen, die ab 2024 gelten.
Was ist das Gebäude-Energie-Gesetz?
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest. Das GEG ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und vereint ihre Inhalte in einer einzigen Verordnung.
Das GEG ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und wurde 2023 aktualisiert. Es gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude. Die Vorgaben betreffen hauptsächlich die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard der Gebäude. Ein Neubau darf nun maximal 55 Prozent der Primärenergie eines individuell berechneten Referenzwerts verbrauchen. Früher lag dieser Wert noch bei 75 Prozent. Die Anforderungen an die Bauhülle, also die energetische Qualität von Dämmung und Fenstern, wurden im Jahr 2020 gelockert und bleiben ab 2023 unverändert.
Um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu ermitteln, werden neben der Raumheizung und -kühlung auch die Warmwassererzeugung, der Betrieb von Lüftungsanlagen und der Stromverbrauch berücksichtigt, den diese Geräte benötigen (z.B. Heizungspumpen, Heizkessel, Regler). Darüber hinaus müssen Gebäude bestimmte Anforderungen an den Luftaustausch erfüllen und Wärmebrücken minimieren. Letztere sind Bereiche im Gebäude, die weniger gut gedämmt sind.
Das Gebäude-Energie-Gesetz legt auch Anforderungen an vorhandene Klimatechnik und Hitzeschutzmaßnahmen für den Sommer fest. Es trägt somit maßgeblich dazu bei, dass Wohn- und Arbeitsumgebungen angenehm sind und der Bedarf an Heizenergie begrenzt wird.
Welche Anforderungen gelten für Neubauten?
Der Neubau spielt eine zentrale Rolle im Gebäude-Energie-Gesetz. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Auswirkungen des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung von Neubauten auf die Umwelt zu begrenzen. Es gibt zwei verschiedene Berechnungsmethoden, um diese Auswirkungen zu bewerten. Die übliche Methode berechnet den zulässigen Primärenergiebedarf eines Neubaus.
Alternativ ist es auch möglich, die zulässigen Treibhausgasemissionen (CO2) zu berechnen, die ein Neubau verursachen darf. Wenn Sie diese alternative Berechnungsmethode verwenden möchten, müssen Sie dies bei der örtlichen Behörde beantragen. Zusätzlich müssen Sie ein Jahr nach Abschluss des Baus einen Bericht über Investitionskosten, Energieverbräuche und Erfahrungen mit der Berechnungsmethode vorlegen.
Bei der Berechnung des zulässigen Primärenergiebedarfs werden die verwendeten Energieträger berücksichtigt, die jeweils mit einem spezifischen “Primärenergiefaktor” multipliziert werden. Holzpellets haben einen besonders günstigen Primärenergiefaktor, Erdgas liegt im Mittelfeld und der Strom aus dem Netz schneidet eher schlecht ab. Fernwärme wird je nach Standort unterschiedlich bewertet und kann eine klimafreundliche Option sein. Außerdem ist es vorgeschrieben, einen Teil der Energieversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien zu decken.