Geheime Insider-Tipps für Fitnessstudio-Verträge

Geheime Insider-Tipps für Fitnessstudio-Verträge

Bist du auch ein Fitness-Fan, der gerne schwache Muskeln stärkt und in Form kommt? Dann kennst du sicherlich die stolzen Monatsbeiträge, die manche Fitnessstudios verlangen. Aber wusstest du auch, dass viele Betreiber versuchen, ihre Kunden mit langen Vertragslaufzeiten, ungünstigen Kündigungsfristen und automatischen Vertragsverlängerungen an sich zu binden? In diesem Artikel erfährst du, was in Fitnessstudio-Verträgen erlaubt ist und wie du dich am besten schützen kannst.

Sorgfältiger Check vor Unterschrift

Bevor du einen Fitnessstudio-Vertrag unterschreibst, solltest du einige Dinge beachten. Überprüfe die Erreichbarkeit, die Öffnungszeiten und natürlich die Mitgliedsbeiträge. Viele Studios bieten auch kostenlose Probetrainings an, die du nutzen kannst, um das Studio näher kennenzulernen. Studiere den Vertrag und das Kleingedruckte gründlich, am besten in aller Ruhe zu Hause. Bei Unklarheiten solltest du diese direkt mit den Studiobetreibern klären. Oft sind sie offen für individuelle Wünsche, wie beispielsweise Rabatte für Studierende, Senioren oder Mitglieder bestimmter Krankenkassen.

Welche Vertragslaufzeit ist zulässig?

Die meisten Fitnessstudio-Verträge haben eine feste Laufzeit. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist dabei zulässig und wird oft mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt. Wenn du jedoch flexibel bleiben möchtest, solltest du dich nicht zu lange binden. Achte darauf, dass der Vertrag sich nicht automatisch verlängert, wenn du ihn nicht rechtzeitig kündigst.

Ab dem 01.03.2022 dürfen sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit automatisch verlängern, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist darf dabei höchstens einen Monat betragen. Bei älteren Verträgen ist es noch möglich, dass sie sich nach Ablauf der Grundlaufzeit um eine feste Zeit verlängern. Eine automatische Verlängerung um mehr als ein Jahr ist jedoch auch bei diesen Verträgen nicht erlaubt.

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Darf der Preis im laufenden Vertrag geändert werden?

Grundsätzlich müssen Verträge so eingehalten werden, wie sie vereinbart wurden. Das gilt auch für den vereinbarten Preis. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist daher nicht ohne weiteres möglich, auch wenn das Fitnessstudio seinen Leistungsumfang erweitert.

Allerdings enthalten viele Fitnessstudio-Verträge im Kleingedruckten Klauseln zur Preisanpassung. Damit eine solche Klausel wirksam ist und sich das Studio darauf berufen kann, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss klar geregelt sein, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio den Preis anpassen darf. Viele dieser Klauseln erfüllen die erforderlichen Anforderungen jedoch nicht und sind daher unwirksam. Das Fitnessstudio kann sich in solchen Fällen nicht auf die Klausel berufen und den Preis nachträglich erhöhen.

Wenn der Vertrag keine wirksame Preisänderungsklausel enthält, ist eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. Ohne Zustimmung bleibt der Vertrag mit dem ursprünglich vereinbarten Beitrag bestehen. Wenn das Fitnessstudio den erhöhten Betrag dennoch abbucht, kannst du diesen zurückverlangen.

Widerspruch oder außerordentliche Kündigung?

Manchmal versuchen Studios kreative Wege zu finden, um Zustimmungen zur Preiserhöhung zu erhalten. So behauptete beispielsweise die Kette McFit im März und April 2022, dass das Passieren des Drehkreuzes nach einer Mitteilung über eine Preiserhöhung automatisch eine Zustimmung darstellt. Aber auch nach dem Passieren des Drehkreuzes kannst du unserer Ansicht nach immer noch widersprechen, wenn du nicht wusstest, was das für dich bedeutet. Am sichersten ist es, den Widerspruch schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich im Studio zu formulieren.

Ob bei einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein solches erfordert immer einen wichtigen Grund, der die Weiterführung des Vertrages unzumutbar macht. Eine Preiserhöhung allein ist in der Regel kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung.

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Eine ordentliche Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist jedoch immer möglich. Auch der Anbieter hat kein Sonderkündigungsrecht, wenn Mitglieder der Preiserhöhung widersprechen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt jedoch auch für den Anbieter bestehen. In der Praxis möchten die meisten Anbieter ihre Kunden jedoch behalten.

Wann ist eine Kündigung möglich?

Normalerweise müssen Mitglieder ihre Zahlungsverpflichtung bis zum Ende der Vertragslaufzeit erfüllen, unabhängig davon, ob sie trainieren oder pausieren. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei einer unwirksamen Vertragslaufzeit oder einem wichtigen Grund möglich. Wenn du nach Vertragsschluss ernsthaft und dauerhaft erkrankt bist, kannst du den Vertrag außerordentlich beenden, indem du ein ärztliches Attest vorlegst. Die Arztpraxis muss nur die Sportunfähigkeit bescheinigen, ohne die genaue Erkrankung anzugeben. Du solltest innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes kündigen, wobei das Eingangsdatum beim Studio entscheidend ist. Schicke die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein oder lasse dir den Empfang direkt vom Studio bestätigen.

Bei einem Umzug gestaltet sich eine außerordentliche Kündigung schon schwieriger. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnortwechsel grundsätzlich kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist. Dennoch solltest du mit den Studiobetreibern sprechen und versuchen, eine Lösung zu finden.

Getränkeklausel: Eigene Getränke mitbringen?

Ein Fitnessstudio darf dir nicht verbieten, eigene Getränke zum Training mitzubringen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg bereits im Jahr 2003 entschieden. Ausnahmen gelten nur, wenn das Studio Getränke zu angemessenen Preisen anbietet oder aus Sicherheitsgründen das Mitbringen von Glasflaschen untersagt.

Jetzt bist du bestens informiert und kannst deinen nächsten Fitnessstudio-Vertrag mit einem guten Gefühl unterschreiben. Lass dich nicht von langen Vertragslaufzeiten oder undurchsichtigen Preiserhöhungen abschrecken und genieße dein Training in vollen Zügen!

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