Als Gehilfe wird im deutschen Recht eine Person bezeichnet, die den Hauptverantwortlichen bei der Ausführung einer Handlung unterstützt. Dabei kann es sich sowohl um eine strafbare Handlung als auch um eine zivilrechtliche Angelegenheit handeln. Die Haftung und Strafbarkeit des Gehilfen richten sich nach den jeweiligen rechtlichen Vorgaben.
Gehilfen im deutschen Zivilrecht
Im deutschen Zivilrecht unterscheidet man zwischen dem Erfüllungsgehilfen und dem Verrichtungsgehilfen.
Erfüllungsgehilfe
Ein Erfüllungsgehilfe erfüllt die Pflichten des Schuldners im Auftrag. Ein typisches Beispiel ist ein Mitarbeiter, der im Auftrag seines Arbeitgebers tätig wird. In diesem Fall haftet der Arbeitgeber für die Handlungen seines Erfüllungsgehilfen genauso wie für seine eigenen Handlungen.
Verrichtungsgehilfe
Ein Verrichtungsgehilfe führt im Auftrag eines anderen eine Tätigkeit aus, die nicht zu den Pflichten des Auftraggebers gehört. Der Auftraggeber haftet nur dann, wenn er den Verrichtungsgehilfen nicht sorgfältig ausgewählt oder seine Überwachungspflicht verletzt hat.
Haftung des Gehilfen im deutschen Zivilrecht
Die Haftung des Gehilfen im deutschen Zivilrecht ist im § 278 BGB geregelt. Der Schuldner haftet für den Schaden, der durch den Gehilfen verursacht wurde, wenn dieser bei der Ausführung der ihm übertragenen Tätigkeit schuldhaft gehandelt hat. Der Schuldner kann sich jedoch entlasten, wenn er nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Sorgfaltspflichten erfüllt hat und der Schaden auch bei Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht vermieden werden konnte.
Gehilfen im deutschen Strafrecht
Im deutschen Strafrecht wird zwischen dem Täter, dem Mittäter, dem Anstifter und dem Gehilfen unterschieden. Der Gehilfe ist eine Person, die den Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt hat.
Strafbarkeit des Gehilfen
Ein Gehilfe ist strafbar, wenn er bei der Begehung der Tat vorsätzlich gehandelt hat und der Tatbestand der Haupttat erfüllt ist. Der Gehilfe muss also zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt haben und wusste oder damit rechnen musste, dass seine Handlungen zur Begehung der Tat beitragen würden. Der Gehilfe muss auch in irgendeiner Weise zur Tat beigetragen haben, sei es durch aktive Handlungen oder Unterlassungen.
Strafzumessung beim Gehilfen im deutschen Strafrecht
Bei der Strafzumessung des Gehilfen wird berücksichtigt, inwieweit er zur Begehung der Tat beigetragen hat und welche Motive er hatte. Ein Gehilfe, der nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat, wird in der Regel weniger hart bestraft als ein Mittäter oder Täter. Das Vorliegen von Strafmilderungsgründen, wie eine freiwillige Aufklärung oder Reue, kann sich ebenfalls auf die Strafzumessung auswirken.
Wenn du als Auftraggeber einen Gehilfen beauftragst, ist es wichtig, dich im Vorfeld über dessen Qualifikationen und Fähigkeiten zu informieren. Achte darauf, den Gehilfen sorgfältig auszuwählen und klare Anweisungen zu geben, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Im Strafrecht solltest du dich, falls du als Gehilfe in eine Straftat verwickelt bist, umgehend an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden, um deine Rechte zu schützen.
Abschließend lässt sich sagen, dass der Gehilfe im deutschen Recht eine wichtige Rolle bei der Frage der Haftung von Personen spielt, die an einer Handlung beteiligt sind. Im Zivilrecht ist die Haftung des Gehilfen abhängig von der Art des Gehilfen (Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe), während im Strafrecht der Gehilfe als eine Person betrachtet wird, die den Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt hat.