“Gelenkschmerzen? Keine Sorge, ‘Rosenbaum Forschung Agilofort’ ist kein Wundermittel”

„Rosenbaum Forschung Agilofort“: Kein Wundermittel bei Gelenkschmerzen

Es ist ärgerlich, wie oft wir auf das altbekannte Muster stoßen, bei dem das Gelenkpräparat “Rosenbaum Forschung Agilofort” über gezielte Anschreiben per Post verkauft wird. Der Anbieter spielt mit unserer Angst und behauptet, dass selbst das kleinste Zipperlein im Alter zur Höllenqual werden kann. Es wird suggeriert, dass Schmerzen in den Knien, der Hüfte und den Armen uns stark einschränken und unsere Lebensqualität beeinträchtigen können.

Dann wird behauptet, dass herkömmliche Hilfe von Ärzten oft hilflos ist. Anschließend erfolgt die Beschreibung eines neuen Produktes, das als “sensationeller, neuer und rein natürlicher Wirkstoff” beworben wird. Der “ASU-Komplex” von Agilofort soll angeblich die Regeneration der Gelenke aktiv steuern. Auch die Forscher-Gemeinschaft soll angeblich begeistert sein. Der Hersteller prognostiziert eine gewaltige Nachfrage und begrenzte Verfügbarkeit, um den Druck zu erhöhen und die Konsumenten dazu zu bewegen, direkt einen Jahresvorrat zu kaufen.

Im Werbebrief werden jedoch keine Informationen darüber gegeben, was genau der als “ASU-Komplex” bezeichnete Wirkstoff ist, und es werden keine Quellen für die mehrfach erwähnten Studien genannt.

Das ist geregelt

Werbung mit der Angst um die Gesundheit und die damit verbundene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig. Wenn Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden, müssen sie den Vorgaben der EU-Health-Claims-Verordnung entsprechen. Dies ist beim ASU-Komplex nicht der Fall. Darüber hinaus sind krankheitsbezogene Aussagen wie “hilft gegen” oder “lindert Gelenkbeschwerden” für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten. Solche Aussagen gehören in den Bereich von Arzneimitteln.

LESEN  Erfahrungen mit MyHammer: Bewertungen und Nutzerberichte

Ein Blick auf das Internetangebot “Agilofort” des Anbieters zeigt, dass der “ASU-Komplex” nichts anderes als ein Avocado-Sojaöl-Extrakt ist. Das Produkt enthält Glucosamin, Chondroitin und Methyl Sulfonyl Methan (MSM) als Wirkstoffe. Für alle drei ist kein positiver Effekt auf die Gelenke oder den Knorpel wissenschaftlich ausreichend belegt. Gesundheitsbezogene Aussagen sind daher verboten. Einzig für das zugesetzte Vitamin C ist die Aussage zugelassen, dass es zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knochen und Knorpelfunktion beiträgt.

Das rät die Verbraucherzentrale

Vollmundige Werbeversprechen sollten immer hinterfragt werden. Anzeichen für unseriöse Werbung sind beispielsweise, wenn das Produkt wahre Wunder verspricht, die Angabe eine Steigerung oder Förderung einer Körperfunktion über das normale Maß hinaus oder die Linderung oder Heilung einer Krankheit verspricht. Oft werden auch angeblich persönliche Erfahrungsberichte als Beleg für die Wirksamkeit angeführt, während nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien fehlen. Wenn eine Zutatenliste fehlt oder der Hinweis darauf, dass das Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist, dann ist Vorsicht geboten.

Um den täglichen Bedarf an Vitamin C eines Erwachsenen zu decken, reicht es, wenn man am Tag eine Portion Paprika, Broccoli oder eine Orange isst.

Das können Sie tun

Wenn Sie das Gefühl haben, durch Werbung hinters Licht geführt zu werden, können Sie Nahrungsergänzungsmittel sowie herkömmliche Lebensmittel an das Portal lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen melden.

Weitere Informationen

Klartext Nahrungsergänzung: Produkte für den Bewegungsapparat