Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Sowohl nach dem Handelsgesetzbuch als auch nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) kann die Gewinn- und Verlustrechnung entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Beide Verfahren führen zum identischen Ergebnis, da die Erträge und Aufwendungen um den gleichen Betrag differieren. Der Unterschied zwischen den Verfahren liegt ausschließlich in der differenzierten Behandlung der Bestandsveränderungen.

Das Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren ist eine Produktionserfolgsrechnung. Das bedeutet, dass zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die produzierten Mengeneinheiten herangezogen werden. Die Erträge und Aufwendungen werden jeweils bezogen auf die in der abgelaufenen Periode produzierten Mengeneinheiten ausgewiesen. Erhöhungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie selbst erstellte Sachanlagen werden als Erträge erfasst. Die zugehörigen Aufwendungen sind ja über die produzierten Mengeneinheiten erfasst. Bestandsminderungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen. Der betriebsbezogene Aufwand wird nach den verschiedenen Aufwandsarten untergliedert.

Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren ist eine Umsatzerfolgsrechnung. Das bedeutet, dass zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die abgesetzten Mengeneinheiten herangezogen werden. Die Erträge und Aufwendungen werden nicht schon bei der Produktion, sondern erst beim Absatz der Erzeugnisse ausgewiesen. Erhöhungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie selbst erstellte Sachanlagen werden nicht als Erträge und die dafür angefallenen Aufwendungen nicht als Aufwendungen erfasst. Verminderungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen werden als Aufwendungen für abgesetzte Erzeugnisse ausgewiesen. Aufwendungen werden nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt. Damit orientiert sich dieses Verfahren sehr stark an der Kostenstellenstruktur. Eine Kosten- und Leistungsrechnung wird also vorausgesetzt.

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Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren - Bestandsminderung

Vergleich von Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren

Beim Gesamtkostenverfahren erfolgt die Gegenüberstellung der gesamten Kosten und Erlöse, korrigiert um die Bestandsveränderungen. Beim Umsatzkostenverfahren werden den Erlösen nur die Kosten der umgesetzten Produkte gegenübergestellt. Damit besteht der Unterschied also im formalen Ausweis der Bestandserhöhungen und Bestandsminderungen.

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG (Vereinfachungen für den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben)

Für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt, erstmals also für Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012, gilt das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz. Als Kleinstbetriebe gelten Gesellschaften, die am Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme: 350.000 Euro;
  • Umsatzerlöse: 700.000 Euro;
  • durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 10.

Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

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