Hast du schon einmal von der Gesellschafterliste gehört? In diesem Artikel erfährst du alles, was du darüber wissen musst. Die Gesellschafterliste ist ein Dokument, das bei einer GmbH als Anhang im Handelsregister geführt wird. Es ist wichtig, dass dieses Dokument korrekt erstellt und immer aktuell gehalten wird. Warum das so ist und welche Informationen in der Gesellschafterliste enthalten sein müssen, erfährst du hier.
Warum braucht man eine Gesellschafterliste?
Die Gesellschafterliste gibt Auskunft darüber, wer Anteile an der GmbH besitzt und wie diese Anteile am Stammkapital verteilt sind. Jeder kann die Gesellschafterliste beim Handelsregister einsehen und sich so darüber informieren, wie die GmbH zusammengesetzt ist. Das Gesetz regelt die Mindestangaben, die in der Liste enthalten sein müssen, sowie die Zuständigkeit der Eintragung. Der Geschäftsführer ist für die Richtigkeit der Liste verantwortlich und haftet dafür.
Die Gesellschafterliste hat zwei Hauptfunktionen. Zum einen sorgt sie für Transparenz über die Struktur der Gesellschaft und bietet damit einen verbesserten Gläubigerschutz und Rechtssicherheit. Zum anderen dient sie der Auskunft für die Öffentlichkeit, um herauszufinden, welche Gesellschafter an einer GmbH beteiligt sind und informiert über den Wechsel an Geschäftsanteilen.
Was steht in der Gesellschafterliste?
Die Gesellschafterliste muss bestimmte Informationen von allen Gesellschaftern enthalten. Bei Privatpersonen sind dies der Name, der Vorname, das Geburtsdatum, der Wohnort und die Höhe der Geschäftsanteile. Bei Unternehmen müssen der Firmenname, der Sitz des Unternehmens, das zuständige Amtsgericht und die eingetragene Handelsregisternummer angegeben werden.
Die Gesellschafterliste muss immer aktuell gehalten werden, und Änderungen müssen dem Amtsgericht sofort gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise das Ausscheiden oder der Eintritt eines Gesellschafters, Namensänderungen, Adressänderungen und Änderungen der Anteile. Es ist wichtig, dass diese Informationen immer korrekt und auf dem neuesten Stand sind.
Wie wird die Gesellschafterliste eingereicht?
Für die Eintragung der Gesellschafterliste sind der Geschäftsführer oder ein Notar zuständig. Nur sie dürfen Änderungen vornehmen. Der Geschäftsführer ist grundsätzlich dafür verantwortlich, die Gesellschafterliste einzureichen und aktuell zu halten. Wenn ein Notar an der Gründung oder Veränderung einer Gesellschaft beteiligt ist, übernimmt er die Änderungen der Gesellschafterliste.
Die Einreichung der Gesellschafterliste erfolgt ausschließlich digital über das Gerichts- und Verwaltungspostfach ww.egvp.de. Dort kann das Dokument, z.B. im Word- oder PDF-Format, verschlüsselt an das zuständige Amtsgericht übertragen werden. Bei der Übertragung sollte deutlich gemacht werden, dass es sich um eine Änderung handelt, und das Dokument sollte unbedingt als “Gesellschafterliste” bezeichnet werden. Eine Übertragung einer aktualisierten Gesellschafterliste ist rund um die Uhr möglich.
Es ist wichtig zu beachten, dass nur diejenigen als Gesellschafter einer GmbH gelten, die tatsächlich in die Gesellschafterliste eingetragen sind. Die Gesellschafterliste ist also ein sehr wichtiges Dokument, das immer vom Geschäftsführer aktuell gehalten werden sollte.
Die Gesellschafterliste ist ein unverzichtbares Dokument, wenn es um die Struktur einer GmbH geht. Sie sorgt für Transparenz, schützt Gläubiger und bietet Rechtssicherheit. Informiere dich über die Gesellschafterliste, bevor du Anteile an einer Gesellschaft erwirbst, um sicherzustellen, dass dein Geschäftspartner auf der Liste steht.