Gesetzesänderung zur Photovoltaik-Wirkleistungsbegrenzung: Das ändert sich ab 2023

Gesetzesänderung zur Photovoltaik-Wirkleistungsbegrenzung: Das ändert sich ab 2023

Die Photovoltaik-Wirkleistungsbegrenzung wird ab dem 01. Januar 2023 aufgehoben. Dies bedeutet eine große Veränderung für Besitzer von Solaranlagen in Deutschland. Bisher waren sie gesetzlich verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer PV-Anlagen auf 70 Prozent zu begrenzen. Das Ziel dieser Regelung war die Gewährleistung der Netzstabilität und die Vermeidung einer Überlastung des Stromnetzes.

Warum gab es die Wirkleistungsbegrenzung?

Die Wirkleistungsbegrenzung wurde 2012 eingeführt, um sicherzustellen, dass das Stromnetz auch bei idealen Bedingungen wie viel Sonnenschein, optimalen Temperaturen und perfekter Ausrichtung der Solaranlagen nicht überlastet wird.

Die Änderungen bei der Wirkleistungsbegrenzung

Aufgrund der europaweiten Energiekrise im September 2022 hat die Politik beschlossen, die 70-Prozent-Regelung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes abzuschaffen. Dadurch steht zukünftig mehr erneuerbare Energie zur Verfügung.

Ab dem 01. Januar 2023 entfällt die Wirkleistungsbegrenzung für Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW. Diese Anlagen können ab diesem Stichtag uneingeschränkt in das Stromnetz einspeisen. Anlagen mit einer Kapazität von 7 bis 25 kW dürfen die Drosselung der Netzeinspeisung aufheben, wenn sie über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter / iMSys) verfügen. Neue PV-Anlagen mit einer Leistung bis 25 kW, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, sind bereits jetzt von der Drosselung ausgenommen.

Für PV-Anlagen, die durch eine KfW-Förderung finanziert werden, bleibt die Wirkleistungsbegrenzung bei 50 Prozent. Dadurch soll der selbst erzeugte Strom vorrangig selbst genutzt werden.

Die grundzuständigen Messstellenbetreiber (in den meisten Fällen die Netzbetreiber) sind gesetzlich verpflichtet, bundesweit alte Stromzähler gegen intelligente Messsysteme auszutauschen. Dieser Prozess läuft kontinuierlich und soll bis 2030 abgeschlossen sein.

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Auswirkungen für sonnenBatterie-Besitzer

Für Besitzer einer PV-Anlage inklusive Stromspeicher ändert sich durch die Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung vorerst wenig. Im Gegensatz zu Besitzern von PV-Anlagen ohne Stromspeicher nutzen sie bereits einen Großteil ihrer erzeugten Energie selbst. Das technische Setup dieser Anlagen ist darauf ausgerichtet, den eigenen Energiebedarf optimal zu managen und die Eigenversorgung zu erhöhen. Die Verluste durch die Drosselung auf 70 Prozent lagen in der Regel unter 5 Prozent und werden bei Anlagen mit einer sonnenBatterie noch geringer sein.

Darüber hinaus ist der Verlust an zusätzlich einspeisbarem Strom durch die 70-Prozent-Abregelung in den kalten und dunklen Wintermonaten geringer als erwartet. PV-Module können aufgrund der geringen Sonneneinstrahlung in dieser Zeit weniger Strom produzieren als unter idealen Laborbedingungen. Studien zeigen, dass Solaranlagen nur wenige Tage im Jahr ihre maximale Leistung erreichen, daher ist der Verlust für private Solaranlagenbetreiber relativ gering.

Was 2023 für sonnen Kunden passieren wird

Für Kunden von sonnen ändert sich durch die Gesetzesänderung wenig. Der Fachpartner kann die Begrenzung der Solaranlagen aus der Ferne abschalten. Die Umstellung für sonnenBatterien ab Eco 8 und PV-Anlagen unter 7 kWp kann vom Fachpartner durchgeführt werden. Bei Anlagen über 7 kWp und unter 25 kWp kann die Abschaltung erst vorgenommen werden, wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist. Ältere sonnenBatterien als Eco 8 können aus technischen Gründen nicht aus der Ferne abgeschaltet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass mögliche Kosten für die Anpassungen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister auf den Kunden zukommen können. Sonnen wird die Kunden über weitere Gesetzesänderungen auf dem Laufenden halten.

Bildquelle: Originalartikel