Gesetzlich versichert, aber wie ein Privatpatient behandelt werden? So funktioniert das Kostenerstattungsverfahren

Gesetzlich versichert, aber wie ein Privatpatient behandelt werden? So funktioniert das Kostenerstattungsverfahren

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland obligatorisch. Für Arbeitnehmer ist in der Regel die Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen. Verdient ein Arbeitnehmer jedoch mindestens 64.350 Euro im Jahr (Stand 2022), kann er stattdessen eine private Krankenversicherung wählen.

Der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Versicherung

Privatversicherte können in der Regel höhere Honorare von ihren behandelnden Ärzten verlangen. Im Gegensatz zu den mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten Beträgen können sie auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zurückgreifen.

Nach einer Veröffentlichung des Verbandes der privaten Krankenversicherungen sind in Bayern 12,7 Prozent der Bevölkerung privatversichert. (Symbolbild)

Das Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlichen Krankenkassen

Auch als gesetzlich Versicherter ist es möglich, bei einem Arzttermin wie ein Privatpatient behandelt zu werden. Dazu muss man diesen Status bei der Terminvereinbarung angeben. Natürlich ist man dann verpflichtet, das höhere Honorar des Arztes zu zahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung kann jedoch daran beteiligt werden, sofern man zuvor das Kostenerstattungsprinzip mit seiner Krankenkasse vereinbart hat.

Erstattungslücken bei der Kostenerstattung

Die Krankenkasse erstattet nur den Betrag, der zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Dieser Betrag ist im “Einheitlichen Bewertungsmaßstab” festgelegt und im Internet einsehbar. Da die gesetzlichen Krankenkassen jedoch geringere Beträge leisten müssen als ein Arzt gemäß der GOÄ berechnen darf, entstehen Erstattungslücken, die der Versicherte selbst tragen muss.

Laut einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung beträgt der Betrag, den ein Arzt gemäß der GOÄ in Rechnung stellen kann, durchschnittlich das 2,3-fache dessen, was die Krankenkasse erstattet.

LESEN  REVIDERM: Die perfekte Lösung für professionelle Hautpflege und Make-up

Beispielsweise kann ein Hausarzt für ein ärztliches Gespräch gemäß der GOÄ 58,99 Euro in Rechnung stellen, während die Krankenkassen hierfür nur 34,63 Euro erstatten. Eine beispielhafte Untersuchung eines 50-jährigen Mannes mit Oberbauchbeschwerden führt zu einer Erstattung von 46,48 Euro durch die Krankenkasse, während ein Arzt gemäß der GOÄ 149,24 Euro berechnen kann.

Erstattungslücken können versichert werden

Da Versicherungsgesellschaften den Trend erkannt haben, der eigenen Gesundheit einen großen finanziellen Spielraum einzuräumen, bieten mittlerweile einige Anbieter die Möglichkeit, Erstattungslücken zu versichern (z.B. ARAG, Tarif 182).

Das Verfahren der Kostenerstattung: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Wer das Kostenerstattungsverfahren anwenden möchte, muss dies vorher bei seiner Krankenkasse erklärt haben. Mit der Wahl dieses Tarifs ist der Versicherungsnehmer für mindestens drei Monate an diese Abrechnungsform gebunden. Die Wahl der Kostenerstattung kann für alle Leistungen oder für einzelne Leistungsbereiche wie ambulante ärztliche Versorgung, Zahnbehandlung, stationäre Versorgung oder Arzneimittel erfolgen.

Nach der Behandlung reicht man die private Rechnung zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse darf bis zu 5 Prozent des Erstattungsbetrags für die Bearbeitung der Rechnung einbehalten.

Vor einer Entscheidung beraten lassen

Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, sich vor einer Entscheidung für das Kostenerstattungsverfahren ausführlich von der Krankenkasse beraten zu lassen. Gerne stehen auch die Krankenversicherungsexperten der Verbraucherzentralen beratend zur Seite.

Source: Example.com