Gesetzlicher Güterstand und Zugewinnausgleich

Gesetzlicher Güterstand und Zugewinnausgleich

Die Zugewinngemeinschaft ist einer der drei gesetzlichen Güterstände im deutschen Recht. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Zugewinngemeinschaft ausmacht und wie der Zugewinnausgleich bei Scheidung funktioniert.

Die Zugewinngemeinschaft – der gesetzliche Güterstand

Beim Zugewinnausgleich geht es um die Aufteilung der während der Ehe erwirtschafteten Gewinne zwischen den Ehegatten. Jeder Ehegatte hat Anfangs- und Endvermögen, aus deren Differenz sich der Zugewinn errechnet. Wenn ein Ehegatte einen geringeren Zugewinn hat als der andere, kann er die Hälfte der Differenz als Ausgleich fordern. Im Zugewinnausgleich wird also der Unterschied zwischen den Zugewinnen aufgeteilt.

Die Zugewinngemeinschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Anders als bei der Gütergemeinschaft bleibt das Vermögen der Eheleute getrennt, es handelt sich also eher um eine Form der Gütertrennung. Die Verwaltung des Vermögens obliegt dem jeweiligen Eigentümer. Gemeinsame Verbindlichkeiten und gemeinschaftlich erworbenes Vermögen werden von beiden Ehepartnern verwaltet.

Die Zugewinngemeinschaft kann durch einen Ehevertrag, den Tod eines Ehegatten, vorzeitigen Zugewinnausgleich oder Scheidung der Ehe beendet werden.

Vorzeitiger Zugewinnausgleich und andere Regelungen

Es gibt verschiedene Regelungen im Rahmen der Zugewinngemeinschaft. Zum Beispiel dürfen Ehegatten nicht ohne Zustimmung des Partners über das Gesamtvermögen verfügen. Dies dient der Sicherheit der finanziellen Grundlage der Familie und schützt den anderen Ehegatten vor zu hohen Ausgleichsansprüchen im Falle einer Scheidung.

Im Todesfall eines Ehegatten entfällt die Zustimmungspflicht. Der überlebende Ehegatte muss jedoch seine Zustimmung geben, damit ein Geschäft rechtsgültig wird. Schenkungen und Erbschaften werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Auch die Verfügung über Haushaltsgegenstände ist nur mit Zustimmung des Partners möglich.

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Berechnung des Zugewinnausgleichs

Für die Berechnung des Zugewinns werden das Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten gegenübergestellt. Die Differenz ist der Zugewinn während der Ehe. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn ist ausgleichspflichtig und muss die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehegatten zahlen.

Der Zugewinnausgleich findet in der Regel bei Scheidung statt. Der Stichtag für den Zugewinnausgleich ist die Rechtshängigkeit der Scheidung. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein vorzeitiger Zugewinnausgleich möglich ist.

Es gibt weitere Regelungen und Ausnahmen im Rahmen des Zugewinnausgleichs, die individuell betrachtet werden müssen.

Der Zugewinnausgleich ist ein komplexes Thema und kann in jedem Fall unterschiedlich ausfallen. Es ist ratsam, sich bei Fragen und Unklarheiten an einen Scheidungsanwalt zu wenden.