Die Risikovorsorge bei Kreditinstituten spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung gegen vorhersehbare und unvorhersehbare Risiken. In dieser Arbeit werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Risikovorsorge nach HGB und IFRS verglichen und analysiert.
Einleitung
Kreditinstitute sind in ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Um diese Risiken abzufedern, müssen Risikovorsorgemaßnahmen im Jahresabschluss getroffen werden. Diese spielen eine wichtige Rolle für die Stabilität und Vergleichbarkeit der Kreditinstitute.
Gestaltung der Risikovorsorge nach HGB
Die Risikovorsorge nach HGB umfasst verschiedene Möglichkeiten, darunter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie stille und offene Risikovorsorge. Insbesondere die stille Risikovorsorge hat für Kreditinstitute eine besondere Bedeutung, da sie zur Sicherung gegen besondere Risiken des Bankgeschäfts dient. Dabei werden bewusst Unterschreitungen des vorgeschriebenen Wertes vorgenommen.
Die Bildung und Ausweis der stillen Risikovorsorge unterliegen bestimmten Vorschriften und Begrenzungen. Es werden bestimmte Vermögensgegenstände berücksichtigt, deren Bewertungsspielräume jedoch problematisch sein können. Die Ausweisung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, wobei jedoch bestimmte Verrechnungen gestattet sind.
Die offene Risikovorsorge nach HGB ermöglicht ebenfalls die Bildung eines Fonds für allgemeine Bankrisiken. Dieser Fonds dient der Sicherung gegen besondere Risiken des Bankgeschäfts und wird als Kernkapital anerkannt. Die Höhe der offenen Vorsorgereserven ist unbegrenzt, unterliegt jedoch bestimmten Einschränkungen.
Gestaltung der Risikovorsorge nach IFRS
Die Risikovorsorge nach IFRS wird nach den Vorschriften von IAS 30 und IAS 39 gestaltet. Dabei werden die aktuellen Regelungen der Gestaltung der Risikovorsorge sowie die zukünftigen Ausweisregelungen nach IFRS 7 berücksichtigt. Die Bewertung von Sicherungsgeschäften als Absicherungsmaßnahmen wird ebenfalls behandelt.
Vergleichende Analyse der Regelungen zur Risikovorsorge
Das dritte Kapitel der Arbeit beinhaltet eine vergleichende Analyse der Regelungen zur Risikovorsorge nach HGB und IFRS. Es werden die konträre Bedeutung der stillen Risikovorsorge sowie die Regelungen bezüglich der offenen Risikovorsorge und Sicherungsgeschäfte verglichen und bewertet.
Fazit
Die Gestaltung der Risikovorsorge bei Kreditinstituten nach HGB und IFRS weist sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede auf. Die stillen und offenen Risikovorsorgen dienen dazu, mögliche Verluste abzusichern und das Vertrauen der Einleger zu erhalten. Eine kritische Analyse der Regelungen ermöglicht eine umfassende Bewertung der Risikovorsorge.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine Übersetzung und Anpassung des Originalartikels, um den Inhalt frisch und interessant zu gestalten.