Gesundheitsfonds – Eine effizientere Steuerung des Gesundheitssystems?

Gesundheitsfonds – Eine effizientere Steuerung des Gesundheitssystems?

Vor 20 Jahren wurde der Risikostrukturausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GVK) eingeführt, zwei Jahre später folgte die Wahlfreiheit der Versicherten zwischen den Kassen. Seitdem stehen die Kassen im Wettbewerb um die Versicherten. Doch mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 änderte sich die Situation grundlegend.

Die Reform des Gesundheitsfonds

Grundlage der Reform war ein Konzept des Ökonomen Wolfgang Richter. Der Gesundheitsfonds sollte ermöglichen, dass Kassen mit Pauschalbeiträgen konkurrieren, ohne die bisherige Beitragserhebung vollkommen umzustellen. Der Beitragssatz wurde vom Gesetzgeber auf 15,5% festgelegt. Die Beitragseinnahmen und Bundeszuschüsse fließen in den Fonds, der risikoangepasste Zuweisungen an die Kassen leistet. Um weitere Ausgaben zu decken, erheben Kassen einkommensunabhängige Zusatzbeiträge. Dies ist eine Abkehr von der über hundertjährigen Tradition einkommensabhängiger Beiträge.

Die Abschaffung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge

Ab 2015 wurde die Regelung des Gesundheitsfonds geändert und die Kassen erheben wieder Zusatzbeiträge in Abhängigkeit von den beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder. Die Summe aus allgemeinem Beitragssatz von 14,6% und Zusatzbeitragssatz entspricht dem kassenindividuellen Beitragssatz aus der Zeit vor dem Gesundheitsfonds. Der einzige Unterschied zu früher ist die Untergrenze von 14,6%. Warum wurde diese Gesetzesänderung durchgeführt und welche Auswirkungen hat sie auf den Wettbewerb zwischen den Kassen?

Hohe Zuweisungen an die Kassen

Der Gesundheitsfonds hat den Kassenwettbewerb verändert. Vor der Einführung des Fonds gab es eine große Bandbreite von Beitragssätzen. Nach Einführung des Gesundheitsfonds stand zunächst die Frage im Mittelpunkt, ob eine Kasse einen Zusatzbeitrag erheben musste. Kassen, die dazu gezwungen waren, gerieten unter großen Druck. Doch in den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Kassen, die Prämien auszahlten. Die meisten Kassen verlangten weder Zusatzbeiträge noch leisteten sie Rückzahlungen. Die Ursache dafür liegt jedoch in der Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.

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Gesundheitsfonds

Finanzierung des Sozialausgleichs

Das GKV-Finanzierungsgesetz brachte eine weitere Änderung. Die Kassen wurden von der Beschränkung der Zusatzbeiträge auf 1% des beitragspflichtigen Einkommens eines Mitglieds befreit. Ein steuerfinanzierter Sozialausgleich sollte vermeiden, dass einkommensschwache Mitglieder durch pauschale Zusatzbeiträge zu stark belastet werden.

Mehr Preis- und Qualitätswettbewerb durch das GKV-FQWG?

Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) wurden einkommensunabhängige Zusatzbeiträge und Sozialausgleich abgeschafft. Stattdessen wurde der allgemeine Beitragssatz durch die Abschaffung des Arbeitnehmersonderbeitrags auf 14,6% festgesetzt. Doch welchen Einfluss hat diese Gesetzesänderung auf den Wettbewerb zwischen den Kassen und die Qualität der Versorgung?

Fazit

Die Kombination von Gesundheitsfonds und einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen mit Sozialausgleich ist grundsätzlich gut geeignet, einen Kassenwettbewerb mit einem Ausgleich zwischen Arm und Reich zu vereinen. Jedoch wurde sie schon vor ihrer ersten Bewährungsprobe abgeschafft. Doch welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf den Wettbewerb zwischen den Kassen und die Versorgungsqualität?