Gewaltenteilung: Das Prinzip der Machtverteilung in der Politik

Gewaltenteilung: Das Prinzip der Machtverteilung in der Politik

Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der politischen Herrschaftsgestaltung. Es wurde seit dem 17. Jahrhundert in der Staatslehre entwickelt und dient dazu, Minderheits- und Mehrheitsdiktaturen zu verhindern. Gleichzeitig ermöglicht sie benachteiligten Gruppen eine aktive Teilnahme an politischen und sozialen Auseinandersetzungen. Das Ziel der Gewaltenteilung ist es, eine übermäßige Machtkonzentration zu vermeiden und Schutzmechanismen gegen Machtmissbrauch zu schaffen. Dadurch wird ein nachhaltiger gesellschaftlicher und politischer Integrationsprozess gewährleistet. Gewaltenteilung beinhaltet nicht nur die Kontrolle der Macht, sondern auch die Aktivierung der Gemeinschaft.

Horizontale Gewaltenteilung in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es gemäß des Grundgesetzes zwei zentrale Mechanismen der Gewaltenteilung. Zum einen die horizontale Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative und zum anderen die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern durch das Bundesstaatsprinzip. Beide Prinzipien sollen im Folgenden kurz erläutert werden.

Die horizontale Gewaltenteilung basiert auf der klassischen Lehre von John Locke und Montesquieu. Auch in Deutschland wird die Staatsgewalt durch spezielle Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt (Art. 20 Abs. 2 GG). Die Gesetzgebung obliegt sowohl dem Bund als auch den Ländern. Zur vollziehenden Gewalt gehören der Bund, die Länder und die Kommunen. Die Rechtsprechung wird von den Bundes- und Landesgerichten ausgeübt. Im parlamentarischen System Deutschlands gibt es zwar keine strikte Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung wie in einem präsidentiellen System wie den USA. Stattdessen sind Legislative und Exekutive im Parlament eng miteinander verknüpft.

Vertikale Gewaltenteilung durch das Bundesstaatsprinzip

Das zweite wesentliche Prinzip im deutschen Staatsaufbau ist die Bundesstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 1 GG). Der Föderalismus kann als Form der vertikalen Gewaltenteilung betrachtet werden. Er basiert auf dem politischen Grundprinzip, dass sich Einzelstaaten unter Wahrung ihrer Staatlichkeit zu einem Bund zusammenschließen. Die deutschen Bundesländer haben neben dem Bund eigene Hoheitsrechte und Zuständigkeiten. Dies wird auch als “Eigenstaatlichkeit” der Bundesländer bezeichnet. Das Grundgesetz legt fest, dass alles, was im allgemeinen Interesse einheitlich geregelt werden muss, in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt. In allen anderen Angelegenheiten sind grundsätzlich die Länder zuständig. Im Laufe der Zeit wurde jedoch ein Großteil der Gesetzgebungskompetenzen auf den Bund übertragen.

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Die Verwaltungszuständigkeiten liegen größtenteils bei den Ländern und Kommunen, während die zentralstaatliche Verwaltung in Deutschland nur einen relativ geringen Anteil ausmacht. Die Verwaltung in Deutschland ist vor allem Aufgabe der Länder und Gemeinden. Dieser Verwaltungsföderalismus ist eine Folge des Gewaltenteilungsprinzips und bedeutet, dass Verwaltungszuständigkeit und Regelungskompetenz oft getrennt sind. Obwohl die Verantwortung für viele Verwaltungsaufgaben bei den Ländern und Kommunen liegt, werden diese durch einheitliche Bundesgesetze gesteuert. Der Bund bedient sich in der Regel der Verwaltung der Länder und Kommunen. Die staatliche Einheit wird neben einer bundeseinheitlichen Rechtsordnung auch durch einen bundeseinheitlichen öffentlichen Dienst, eine nationale Parteienstruktur und ein bundeseinheitliches Wirtschaftssystem gewährleistet.

Die föderative Staatsform in Deutschland dient nicht nur dem Schutz vor Machtmissbrauch, sondern entspricht auch der deutschen Verfassungstradition und fördert den Wettbewerb zwischen den Regionen. Das Ziel ist es, die Aufgaben zwischen Bund und Ländern so zu verteilen, dass sie auf der Ebene gelöst werden können, auf der dies am besten möglich ist. Der institutionelle Kern des deutschen Bundesstaates umfasst den Verwaltungsföderalismus, die Besetzung der zweiten Kammer durch Regierungsvertreter und die finanzwirtschaftlichen Verflechtungen im Steuerverbund. Diese Grundstrukturen des föderalen Systems sind seit der Weimarer Republik weitgehend unverändert.

Gewaltenteilung ist ein grundlegender Bestandteil des politischen Systems in Deutschland und hat wesentlichen Einfluss auf die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen. Sie dient dazu, eine zu große Machtkonzentration zu verhindern und den politischen Prozess demokratisch und integrativ zu gestalten.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Jörg Bogumil

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