Gewerbe abmelden: So geht’s!

Gewerbe abmelden: So geht’s!

Im Jahr 2021 wurde in Deutschland der Verwaltungsakt ‘Gewerbe abmelden’ mehr als 420.000 Mal durchgeführt. Das zeigt, dass es ein häufiger Vorgang ist, der aus verschiedenen Gründen erforderlich werden kann. In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen zum Thema Gewerbeabmeldung sowie eine Alternative beleuchtet.

INHALTSVERZEICHNIS

Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden möchten

Die Ausübung eines Gewerbes ist mit bestimmten Pflichten verbunden, die in der Gewerbeordnung geregelt sind. Laut § 14 GewO müssen jegliche Änderungen, die das Gewerbe betreffen, unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies betrifft sowohl Änderungen des Tätigkeitsbereichs oder der Adresse, die mit einer Gewerbeummeldung gemeldet werden müssen, als auch den Fall, dass das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Die Gründe spielen dabei keine Rolle.

Gewerbeabmeldung bedeutet nicht automatisch Geschäftsaufgabe!

Auch wenn Sie Ihr Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, müssen Sie es zuerst abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Die Abmeldung eines Gewerbes bedeutet also nicht automatisch die Aufgabe einer Geschäftstätigkeit! Beachten Sie jedoch, dass die Abmeldung unverzüglich erfolgen muss. Sobald Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben oder den Betrieb verlegen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde sofort anzuzeigen.

Gewerbeabmeldung ganz einfach

Die Gewerbeabmeldung ist ein einfacher Vorgang. Die entsprechenden Formulare liegen in den Gewerbeämtern aus oder können von der Website der Verwaltung heruntergeladen werden. So können Sie das Formular in Ruhe zu Hause ausfüllen und unterschrieben zur Behörde mitnehmen. Dies spart Ihnen oft Zeit vor Ort. Immer mehr Städte bieten auch die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrer Stadt oder Gemeinde!

In der Regel werden für eine Abmeldung keine Gebühren erhoben. Die Meldung an andere zuständige Stellen wie das Finanzamt, die Handelskammer oder die Berufsgenossenschaft übernimmt die Behörde automatisch. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Beachten Sie jedoch, dass die Gewerbeabmeldung nicht automatisch die Löschung Ihrer Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bedeutet. Wenn Ihr Unternehmen in einem dieser Register eingetragen ist, müssen Sie einen Notar beauftragen, um die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Vollmacht erteilen, um das Gewerbe abzumelden

Wenn Sie persönlich nicht erscheinen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. So kann eine dritte Person die Gewerbeabmeldung für Sie vornehmen. Die Vollmacht befugt die benannte Person, bestimmte Handlungen in Ihrem Namen vorzunehmen, wie zum Beispiel die Gewerbeabmeldung. Für einen Gang zum Amt empfiehlt es sich, die Vollmacht in schriftlicher Form auszustellen, da viele Stellen die mündliche Form nicht anerkennen. Ein einfacher Wortlaut, der den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten nennt, ist ausreichend. Wichtig ist, dass die Vollmacht explizit angibt, wofür sie dienen soll, zum Beispiel die Gewerbeabmeldung. Die bevollmächtigte Person muss alle erforderlichen Unterlagen für die Abmeldung mitbringen und zusätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Ruhendes Gewerbe als Alternative

Bevor Sie Ihr Gewerbe abmelden, sollten Sie genau überlegen, ob Sie es wirklich unwiderruflich und endgültig abmelden möchten. Möglicherweise möchten Sie es zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben lassen. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Ruhendmeldung vorzunehmen. Dabei ruht das Gewerbe für eine unbestimmte Zeit. Beachten Sie jedoch, dass das Gewerbeamt nicht der richtige Ansprechpartner für die Ruhendmeldung ist, sondern das Finanzamt.

Folgen der Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung bedeutet gleichzeitig, dass alle damit verbundenen Konzessionen erlöschen. Wenn das Gewerbe nur ruht, ist dies nicht der Fall. Wenn Sie Ihr Gewerbe nach einiger Zeit wieder aufnehmen möchten, müssen Sie bei einer Ruhendmeldung nicht alle Konzessionen neu beantragen. Dies ist in vielen Fällen mit erheblichem Aufwand verbunden. Solange das Gewerbe ruht, sind Sie von allen normalerweise mit dem Gewerbe verbundenen Pflichten befreit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Gewerbe jederzeit ohne großen Aufwand wieder aufzunehmen.

Gewerbe abmelden: Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?

Wenn Sie ein anderes Gewerbe aufnehmen oder den Status als Selbstständiger beibehalten möchten, können Sie weiterhin die Vorteile der privaten Krankenversicherung genießen. Auch wenn Sie wieder angestellt arbeiten möchten, können Sie in der PKV bleiben, solange Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2022 liegt diese bei 64.350 Euro pro Jahr bzw. 5.362,50 Euro pro Monat). In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Vergleich der PKV durchzuführen, um den besten und günstigsten Versicherungsschutz für sich zu finden.

Was Sie nach der Gewerbeabmeldung noch erledigen müssen

Wenn Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde abmelden, ist die wichtigste formale Aufgabe erledigt. In der Regel informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, sodass Sie in dieser Hinsicht keine weiteren Maßnahmen ergreifen müssen. Falls später Rückfragen auftreten sollten, haben Sie mit der Bestätigung der Abmeldung ein rechtlich belastbares Dokument in der Hand. Die steuerlichen Verpflichtungen erlöschen jedoch nicht mit dem Tag der Gewerbeabmeldung. Abgesehen davon gibt es weitere Dinge im Zusammenhang mit dem Betriebsablauf, die nach der Gewerbeabmeldung möglicherweise erledigt werden müssen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und nichts zu vergessen.

Ist eine rückwirkende Gewerbeabmeldung möglich?

Ja, grundsätzlich ist eine rückwirkende Gewerbeanmeldung möglich. Es sollte jedoch nicht bewusst als ‘strategische Option’ in Betracht gezogen werden, da mögliche Strafen oder Bußgelder drohen. Sie können das Gewerbe bis zu 60 Monate rückwirkend abmelden. Bei einer Verspätung von mehreren Monaten ist mit einem Bußgeld zu rechnen, da dies als Ordnungswidrigkeit gilt. Die Gewerbeabmeldung muss gemäß der Gewerbeordnung unverzüglich erfolgen. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, können Sie das Gewerbe ruhen lassen und so allen Pflichten und Fristen nachkommen.

Fazit: So melden Sie Ihr Gewerbe ab

Die Betriebsbeendigung ist mit vielen Schritten verbunden, wobei die Gewerbeabmeldung den letzten Schritt darstellt. Es gibt bestimmte Fristen, die bei der Betriebsbeendigung einzuhalten sind. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, um Probleme zu vermeiden. Im Laufe des Prozesses müssen beispielsweise langfristige Verträge gekündigt werden:

  • Verträge mit Telefon- und Internetanbietern
  • Versicherungsverträge
  • Rahmenverträge mit Kunden oder Lieferanten
  • Mietverträge und die damit verbundenen Energielieferverträge
  • Werbeverträge
  • Bankkonten
  • Vollmachten

Darüber hinaus sind mit der Gewerbeabmeldung auch einige Pflichten verbunden. Sie müssen den Gewinn oder Verlust des Betriebs ermitteln und dem Finanzamt melden. Hier kann ein Steuerberater eine große Hilfe sein. Außerdem müssen Mitarbeiter gekündigt werden. Dabei sind unbedingt Fristen einzuhalten, um weitere Probleme zu vermeiden. In einigen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Alternative zur Kündigung sein.

FAQ: Gewerbe abmelden – Das sollten Sie wissen

Wann muss ich ein Gewerbe abmelden?

Das Gewerbe muss abgemeldet werden, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt werden soll oder er in eine andere Stadt verlegt wird. Auch der Austritt aus einer Personengesellschaft wie einer OHG oder einer GbR kann zu einer Gewerbeabmeldung führen.

Gibt es eine Pflicht zur Gewerbeabmeldung?

Ja, gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich gemeldet werden. Gewerbetreibende handeln auch in ihrem eigenen Interesse, da mit der Abmeldung die Pflicht zur (Gewerbe)steuerzahlung endet (bis zum Tag der Abmeldung müssen natürlich noch angefallene Umsätze in der kommenden Steuererklärung berücksichtigt werden).

Was kostet die Gewerbeabmeldung?

Die Gewerbeabmeldung ist ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt. Die Gebühren variieren bundesweit zwischen 20 und 25 Euro. In einigen Städten und Gemeinden ist die Gewerbeabmeldung jedoch kostenlos möglich.

Wo finde ich das Formular zur Gewerbeabmeldung?

Eine kurze Recherche nach Ihrem Standort (‘Gewerbe abmelden in XX’) zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Viele Behörden stellen das Formular zur Gewerbeabmeldung online zur Verfügung. In immer mehr Bundesländern und Gemeinden ist es mittlerweile möglich, online ein Gewerbe abzumelden.

Kann ich mein Gewerbe online abmelden?

Eine vollständig Online-Abmeldung ist noch nicht überall möglich, gewinnt jedoch seit einigen Jahren stark an Bedeutung. In NRW zum Beispiel kann ein Gewerbe vollständig online abgemeldet werden, erfordert jedoch eine vorherige Registrierung. Die Online-Funktion des neuen Personalausweises kann zur gesetzeskonformen Legitimation verwendet werden. Wenn für die Gewerbeabmeldung Dokumente erforderlich sind, können sie in der Regel hochgeladen werden. Alternativ kann die Gewerbeabmeldung auch auf herkömmliche Weise erfolgen. Das entsprechende Formular zur Gewerbeabmeldung bieten jedoch viele Gemeinden bereits zum Download auf ihrer Website an. Das unterschriebene Formular muss persönlich mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden.

LESEN  Aptamil Profutura oder Aptamil Pronutra – Was ist der Unterschied?

Welche Alternative gibt es zur Gewerbeabmeldung?

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Gewerbe auf Antrag ruhen zu lassen. Auf diese Weise können Sie eine gewisse Zeitspanne überbrücken und zu einem späteren Zeitpunkt den Betrieb wieder aufnehmen. Diese Alternative bietet den Vorteil, dass etwaige Konzessionen nicht erlöschen. Für die Ruhendmeldung ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Muss ich mein Gewerbe persönlich abmelden?

Ja, das ist grundsätzlich vorgesehen. Wenn Sie jedoch aus wichtigen Gründen daran gehindert sind, können Sie eine Vollmacht für eine bevollmächtigte Person ausstellen.

Zusammenfassung zur Gewerbeabmeldung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich gemeldet werden, einschließlich der Gewerbeabmeldung.
  • Immer mehr Gemeinden bieten die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden, erfordern jedoch aus Sicherheitsgründen eine Legitimation.
  • In vielen Städten ist die Gewerbeabmeldung kostenlos. Ansonsten liegen die Kosten für diesen Verwaltungsakt zwischen 20 und 25 Euro.
  • Eine Gewerbeabmeldung muss erfolgen, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt oder der Sitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird. Auch das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft erfordert eine Gewerbeabmeldung.
  • Eine Alternative zur Gewerbeabmeldung ist die Möglichkeit, das Gewerbe ruhen zu lassen. Diese Variante hat den Vorteil, dass keine neuen Konzessionen erforderlich sind, wenn der Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird.

Das Abmelden eines Gewerbes ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig geplant werden sollte. Beachten Sie die oben genannten Punkte und erledigen Sie alle erforderlichen Aufgaben, um Probleme zu vermeiden.

Im Jahr 2021 wurde in Deutschland der Verwaltungsakt ‘Gewerbe abmelden’ mehr als 420.000 Mal durchgeführt. Das zeigt, dass es ein häufiger Vorgang ist, der aus verschiedenen Gründen erforderlich werden kann. In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen zum Thema Gewerbeabmeldung sowie eine Alternative beleuchtet.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden möchten

Die Ausübung eines Gewerbes ist mit bestimmten Pflichten verbunden, die in der Gewerbeordnung geregelt sind. Laut § 14 GewO müssen jegliche Änderungen, die das Gewerbe betreffen, unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies betrifft sowohl Änderungen des Tätigkeitsbereichs oder der Adresse, die mit einer Gewerbeummeldung gemeldet werden müssen, als auch den Fall, dass das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Die Gründe spielen dabei keine Rolle.

Gewerbeabmeldung bedeutet nicht automatisch Geschäftsaufgabe!

Auch wenn Sie Ihr Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, müssen Sie es zuerst abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Die Abmeldung eines Gewerbes bedeutet also nicht automatisch die Aufgabe einer Geschäftstätigkeit! Beachten Sie jedoch, dass die Abmeldung unverzüglich erfolgen muss. Sobald Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben oder den Betrieb verlegen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde sofort anzuzeigen.

Gewerbeabmeldung ganz einfach

Die Gewerbeabmeldung ist ein einfacher Vorgang. Die entsprechenden Formulare liegen in den Gewerbeämtern aus oder können von der Website der Verwaltung heruntergeladen werden. So können Sie das Formular in Ruhe zu Hause ausfüllen und unterschrieben zur Behörde mitnehmen. Dies spart Ihnen oft Zeit vor Ort. Immer mehr Städte bieten auch die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrer Stadt oder Gemeinde!

In der Regel werden für eine Abmeldung keine Gebühren erhoben. Die Meldung an andere zuständige Stellen wie das Finanzamt, die Handelskammer oder die Berufsgenossenschaft übernimmt die Behörde automatisch. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Beachten Sie jedoch, dass die Gewerbeabmeldung nicht automatisch die Löschung Ihrer Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bedeutet. Wenn Ihr Unternehmen in einem dieser Register eingetragen ist, müssen Sie einen Notar beauftragen, um die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Vollmacht erteilen, um das Gewerbe abzumelden

Wenn Sie persönlich nicht erscheinen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. So kann eine dritte Person die Gewerbeabmeldung für Sie vornehmen. Die Vollmacht befugt die benannte Person, bestimmte Handlungen in Ihrem Namen vorzunehmen, wie zum Beispiel die Gewerbeabmeldung. Für einen Gang zum Amt empfiehlt es sich, die Vollmacht in schriftlicher Form auszustellen, da viele Stellen die mündliche Form nicht anerkennen. Ein einfacher Wortlaut, der den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten nennt, ist ausreichend. Wichtig ist, dass die Vollmacht explizit angibt, wofür sie dienen soll, zum Beispiel die Gewerbeabmeldung. Die bevollmächtigte Person muss alle erforderlichen Unterlagen für die Abmeldung mitbringen und zusätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Ruhendes Gewerbe als Alternative

Bevor Sie Ihr Gewerbe abmelden, sollten Sie genau überlegen, ob Sie es wirklich unwiderruflich und endgültig abmelden möchten. Möglicherweise möchten Sie es zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben lassen. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Ruhendmeldung vorzunehmen. Dabei ruht das Gewerbe für eine unbestimmte Zeit. Beachten Sie jedoch, dass das Gewerbeamt nicht der richtige Ansprechpartner für die Ruhendmeldung ist, sondern das Finanzamt.

Folgen der Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung bedeutet gleichzeitig, dass alle damit verbundenen Konzessionen erlöschen. Wenn das Gewerbe nur ruht, ist dies nicht der Fall. Wenn Sie Ihr Gewerbe nach einiger Zeit wieder aufnehmen möchten, müssen Sie bei einer Ruhendmeldung nicht alle Konzessionen neu beantragen. Dies ist in vielen Fällen mit erheblichem Aufwand verbunden. Solange das Gewerbe ruht, sind Sie von allen normalerweise mit dem Gewerbe verbundenen Pflichten befreit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Gewerbe jederzeit ohne großen Aufwand wieder aufzunehmen.

Gewerbe abmelden: Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?

Wenn Sie ein anderes Gewerbe aufnehmen oder den Status als Selbstständiger beibehalten möchten, können Sie weiterhin die Vorteile der privaten Krankenversicherung genießen. Auch wenn Sie wieder angestellt arbeiten möchten, können Sie in der PKV bleiben, solange Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2022 liegt diese bei 64.350 Euro pro Jahr bzw. 5.362,50 Euro pro Monat). In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Vergleich der PKV durchzuführen, um den besten und günstigsten Versicherungsschutz für sich zu finden.

Was Sie nach der Gewerbeabmeldung noch erledigen müssen

Wenn Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde abmelden, ist die wichtigste formale Aufgabe erledigt. In der Regel informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, sodass Sie in dieser Hinsicht keine weiteren Maßnahmen ergreifen müssen. Falls später Rückfragen auftreten sollten, haben Sie mit der Bestätigung der Abmeldung ein rechtlich belastbares Dokument in der Hand. Die steuerlichen Verpflichtungen erlöschen jedoch nicht mit dem Tag der Gewerbeabmeldung. Abgesehen davon gibt es weitere Dinge im Zusammenhang mit dem Betriebsablauf, die nach der Gewerbeabmeldung möglicherweise erledigt werden müssen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und nichts zu vergessen.

Ist eine rückwirkende Gewerbeabmeldung möglich?

Ja, grundsätzlich ist eine rückwirkende Gewerbeanmeldung möglich. Es sollte jedoch nicht bewusst als ‘strategische Option’ in Betracht gezogen werden, da mögliche Strafen oder Bußgelder drohen. Sie können das Gewerbe bis zu 60 Monate rückwirkend abmelden. Bei einer Verspätung von mehreren Monaten ist mit einem Bußgeld zu rechnen, da dies als Ordnungswidrigkeit gilt. Die Gewerbeabmeldung muss gemäß der Gewerbeordnung unverzüglich erfolgen. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, können Sie das Gewerbe ruhen lassen und so allen Pflichten und Fristen nachkommen.

Fazit: So melden Sie Ihr Gewerbe ab

Die Betriebsbeendigung ist mit vielen Schritten verbunden, wobei die Gewerbeabmeldung den letzten Schritt darstellt. Es gibt bestimmte Fristen, die bei der Betriebsbeendigung einzuhalten sind. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, um Probleme zu vermeiden. Im Laufe des Prozesses müssen beispielsweise langfristige Verträge gekündigt werden:

  • Verträge mit Telefon- und Internetanbietern
  • Versicherungsverträge
  • Rahmenverträge mit Kunden oder Lieferanten
  • Mietverträge und die damit verbundenen Energielieferverträge
  • Werbeverträge
  • Bankkonten
  • Vollmachten

Darüber hinaus sind mit der Gewerbeabmeldung auch einige Pflichten verbunden. Sie müssen den Gewinn oder Verlust des Betriebs ermitteln und dem Finanzamt melden. Hier kann ein Steuerberater eine große Hilfe sein. Außerdem müssen Mitarbeiter gekündigt werden. Dabei sind unbedingt Fristen einzuhalten, um weitere Probleme zu vermeiden. In einigen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Alternative zur Kündigung sein.

FAQ: Gewerbe abmelden – Das sollten Sie wissen

Wann muss ich ein Gewerbe abmelden?

Das Gewerbe muss abgemeldet werden, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt werden soll oder er in eine andere Stadt verlegt wird. Auch der Austritt aus einer Personengesellschaft wie einer OHG oder einer GbR kann zu einer Gewerbeabmeldung führen.

Gibt es eine Pflicht zur Gewerbeabmeldung?

Ja, gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich gemeldet werden. Gewerbetreibende handeln auch in ihrem eigenen Interesse, da mit der Abmeldung die Pflicht zur (Gewerbe)steuerzahlung endet (bis zum Tag der Abmeldung müssen natürlich noch angefallene Umsätze in der kommenden Steuererklärung berücksichtigt werden).

Was kostet die Gewerbeabmeldung?

Die Gewerbeabmeldung ist ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt. Die Gebühren variieren bundesweit zwischen 20 und 25 Euro. In einigen Städten und Gemeinden ist die Gewerbeabmeldung jedoch kostenlos möglich.

Wo finde ich das Formular zur Gewerbeabmeldung?

Eine kurze Recherche nach Ihrem Standort (‘Gewerbe abmelden in XX’) zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Viele Behörden stellen das Formular zur Gewerbeabmeldung online zur Verfügung. In immer mehr Bundesländern und Gemeinden ist es mittlerweile möglich, online ein Gewerbe abzumelden.

Kann ich mein Gewerbe online abmelden?

Eine vollständig Online-Abmeldung ist noch nicht überall möglich, gewinnt jedoch seit einigen Jahren stark an Bedeutung. In NRW zum Beispiel kann ein Gewerbe vollständig online abgemeldet werden, erfordert jedoch eine vorherige Registrierung. Die Online-Funktion des neuen Personalausweises kann zur gesetzeskonformen Legitimation verwendet werden. Wenn für die Gewerbeabmeldung Dokumente erforderlich sind, können sie in der Regel hochgeladen werden. Alternativ kann die Gewerbeabmeldung auch auf herkömmliche Weise erfolgen. Das entsprechende Formular zur Gewerbeabmeldung bieten jedoch viele Gemeinden bereits zum Download auf ihrer Website an. Das unterschriebene Formular muss persönlich mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden.

LESEN  SharePoint vs Microsoft Teams – Welches benötige ich im Jahr 2023?

Welche Alternative gibt es zur Gewerbeabmeldung?

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Gewerbe auf Antrag ruhen zu lassen. Auf diese Weise können Sie eine gewisse Zeitspanne überbrücken und zu einem späteren Zeitpunkt den Betrieb wieder aufnehmen. Diese Alternative bietet den Vorteil, dass etwaige Konzessionen nicht erlöschen. Für die Ruhendmeldung ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Muss ich mein Gewerbe persönlich abmelden?

Ja, das ist grundsätzlich vorgesehen. Wenn Sie jedoch aus wichtigen Gründen daran gehindert sind, können Sie eine Vollmacht für eine bevollmächtigte Person ausstellen.

Zusammenfassung zur Gewerbeabmeldung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich gemeldet werden, einschließlich der Gewerbeabmeldung.
  • Immer mehr Gemeinden bieten die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden, erfordern jedoch aus Sicherheitsgründen eine Legitimation.
  • In vielen Städten ist die Gewerbeabmeldung kostenlos. Ansonsten liegen die Kosten für diesen Verwaltungsakt zwischen 20 und 25 Euro.
  • Eine Gewerbeabmeldung muss erfolgen, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt oder der Sitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird. Auch das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft erfordert eine Gewerbeabmeldung.
  • Eine Alternative zur Gewerbeabmeldung ist die Möglichkeit, das Gewerbe ruhen zu lassen. Diese Variante hat den Vorteil, dass keine neuen Konzessionen erforderlich sind, wenn der Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird.

Das Abmelden eines Gewerbes ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig geplant werden sollte. Beachten Sie die oben genannten Punkte und erledigen Sie alle erforderlichen Aufgaben, um Probleme zu vermeiden.

Im Jahr 2021 wurde in Deutschland der Verwaltungsakt ‘Gewerbe abmelden’ mehr als 420.000 Mal durchgeführt. Das zeigt, dass es ein häufiger Vorgang ist, der aus verschiedenen Gründen erforderlich werden kann. In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen zum Thema Gewerbeabmeldung sowie eine Alternative beleuchtet.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden möchten

Die Ausübung eines Gewerbes ist mit bestimmten Pflichten verbunden, die in der Gewerbeordnung geregelt sind. Laut § 14 GewO müssen jegliche Änderungen, die das Gewerbe betreffen, unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies betrifft sowohl Änderungen des Tätigkeitsbereichs oder der Adresse, die mit einer Gewerbeummeldung gemeldet werden müssen, als auch den Fall, dass das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Die Gründe spielen dabei keine Rolle.

Gewerbeabmeldung bedeutet nicht automatisch Geschäftsaufgabe!

Auch wenn Sie Ihr Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, müssen Sie es zuerst abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Die Abmeldung eines Gewerbes bedeutet also nicht automatisch die Aufgabe einer Geschäftstätigkeit! Beachten Sie jedoch, dass die Abmeldung unverzüglich erfolgen muss. Sobald Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben oder den Betrieb verlegen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde sofort anzuzeigen.

Gewerbeabmeldung ganz einfach

Die Gewerbeabmeldung ist ein einfacher Vorgang. Die entsprechenden Formulare liegen in den Gewerbeämtern aus oder können von der Website der Verwaltung heruntergeladen werden. So können Sie das Formular in Ruhe zu Hause ausfüllen und unterschrieben zur Behörde mitnehmen. Dies spart Ihnen oft Zeit vor Ort. Immer mehr Städte bieten auch die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrer Stadt oder Gemeinde!

In der Regel werden für eine Abmeldung keine Gebühren erhoben. Die Meldung an andere zuständige Stellen wie das Finanzamt, die Handelskammer oder die Berufsgenossenschaft übernimmt die Behörde automatisch. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Beachten Sie jedoch, dass die Gewerbeabmeldung nicht automatisch die Löschung Ihrer Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bedeutet. Wenn Ihr Unternehmen in einem dieser Register eingetragen ist, müssen Sie einen Notar beauftragen, um die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Vollmacht erteilen, um das Gewerbe abzumelden

Wenn Sie persönlich nicht erscheinen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. So kann eine dritte Person die Gewerbeabmeldung für Sie vornehmen. Die Vollmacht befugt die benannte Person, bestimmte Handlungen in Ihrem Namen vorzunehmen, wie zum Beispiel die Gewerbeabmeldung. Für einen Gang zum Amt empfiehlt es sich, die Vollmacht in schriftlicher Form auszustellen, da viele Stellen die mündliche Form nicht anerkennen. Ein einfacher Wortlaut, der den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten nennt, ist ausreichend. Wichtig ist, dass die Vollmacht explizit angibt, wofür sie dienen soll, zum Beispiel die Gewerbeabmeldung. Die bevollmächtigte Person muss alle erforderlichen Unterlagen für die Abmeldung mitbringen und zusätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Ruhendes Gewerbe als Alternative

Bevor Sie Ihr Gewerbe abmelden, sollten Sie genau überlegen, ob Sie es wirklich unwiderruflich und endgültig abmelden möchten. Möglicherweise möchten Sie es zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben lassen. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Ruhendmeldung vorzunehmen. Dabei ruht das Gewerbe für eine unbestimmte Zeit. Beachten Sie jedoch, dass das Gewerbeamt nicht der richtige Ansprechpartner für die Ruhendmeldung ist, sondern das Finanzamt.

Folgen der Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung bedeutet gleichzeitig, dass alle damit verbundenen Konzessionen erlöschen. Wenn das Gewerbe nur ruht, ist dies nicht der Fall. Wenn Sie Ihr Gewerbe nach einiger Zeit wieder aufnehmen möchten, müssen Sie bei einer Ruhendmeldung nicht alle Konzessionen neu beantragen. Dies ist in vielen Fällen mit erheblichem Aufwand verbunden. Solange das Gewerbe ruht, sind Sie von allen normalerweise mit dem Gewerbe verbundenen Pflichten befreit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Gewerbe jederzeit ohne großen Aufwand wieder aufzunehmen.

Gewerbe abmelden: Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?

Wenn Sie ein anderes Gewerbe aufnehmen oder den Status als Selbstständiger beibehalten möchten, können Sie weiterhin die Vorteile der privaten Krankenversicherung genießen. Auch wenn Sie wieder angestellt arbeiten möchten, können Sie in der PKV bleiben, solange Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2022 liegt diese bei 64.350 Euro pro Jahr bzw. 5.362,50 Euro pro Monat). In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Vergleich der PKV durchzuführen, um den besten und günstigsten Versicherungsschutz für sich zu finden.

Was Sie nach der Gewerbeabmeldung noch erledigen müssen

Wenn Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde abmelden, ist die wichtigste formale Aufgabe erledigt. In der Regel informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, sodass Sie in dieser Hinsicht keine weiteren Maßnahmen ergreifen müssen. Falls später Rückfragen auftreten sollten, haben Sie mit der Bestätigung der Abmeldung ein rechtlich belastbares Dokument in der Hand. Die steuerlichen Verpflichtungen erlöschen jedoch nicht mit dem Tag der Gewerbeabmeldung. Abgesehen davon gibt es weitere Dinge im Zusammenhang mit dem Betriebsablauf, die nach der Gewerbeabmeldung möglicherweise erledigt werden müssen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und nichts zu vergessen.

Ist eine rückwirkende Gewerbeabmeldung möglich?

Ja, grundsätzlich ist eine rückwirkende Gewerbeanmeldung möglich. Es sollte jedoch nicht bewusst als ‘strategische Option’ in Betracht gezogen werden, da mögliche Strafen oder Bußgelder drohen. Sie können das Gewerbe bis zu 60 Monate rückwirkend abmelden. Bei einer Verspätung von mehreren Monaten ist mit einem Bußgeld zu rechnen, da dies als Ordnungswidrigkeit gilt. Die Gewerbeabmeldung muss gemäß der Gewerbeordnung unverzüglich erfolgen. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, können Sie das Gewerbe ruhen lassen und so allen Pflichten und Fristen nachkommen.

Fazit: So melden Sie Ihr Gewerbe ab

Die Betriebsbeendigung ist mit vielen Schritten verbunden, wobei die Gewerbeabmeldung den letzten Schritt darstellt. Es gibt bestimmte Fristen, die bei der Betriebsbeendigung einzuhalten sind. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, um Probleme zu vermeiden. Im Laufe des Prozesses müssen beispielsweise langfristige Verträge gekündigt werden:

  • Verträge mit Telefon- und Internetanbietern
  • Versicherungsverträge
  • Rahmenverträge mit Kunden oder Lieferanten
  • Mietverträge und die damit verbundenen Energielieferverträge
  • Werbeverträge
  • Bankkonten
  • Vollmachten

Darüber hinaus sind mit der Gewerbeabmeldung auch einige Pflichten verbunden. Sie müssen den Gewinn oder Verlust des Betriebs ermitteln und dem Finanzamt melden. Hier kann ein Steuerberater eine große Hilfe sein. Außerdem müssen Mitarbeiter gekündigt werden. Dabei sind unbedingt Fristen einzuhalten, um weitere Probleme zu vermeiden. In einigen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Alternative zur Kündigung sein.

FAQ: Gewerbe abmelden – Das sollten Sie wissen

Wann muss ich ein Gewerbe abmelden?

Das Gewerbe muss abgemeldet werden, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt werden soll oder er in eine andere Stadt verlegt wird. Auch der Austritt aus einer Personengesellschaft wie einer OHG oder einer GbR kann zu einer Gewerbeabmeldung führen.

Gibt es eine Pflicht zur Gewerbeabmeldung?

Ja, gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich gemeldet werden. Gewerbetreibende handeln auch in ihrem eigenen Interesse, da mit der Abmeldung die Pflicht zur (Gewerbe)steuerzahlung endet (bis zum Tag der Abmeldung müssen natürlich noch angefallene Umsätze in der kommenden Steuererklärung berücksichtigt werden).

Was kostet die Gewerbeabmeldung?

Die Gewerbeabmeldung ist ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt. Die Gebühren variieren bundesweit zwischen 20 und 25 Euro. In einigen Städten und Gemeinden ist die Gewerbeabmeldung jedoch kostenlos möglich.

Wo finde ich das Formular zur Gewerbeabmeldung?

Eine kurze Recherche nach Ihrem Standort (‘Gewerbe abmelden in XX’) zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Viele Behörden stellen das Formular zur Gewerbeabmeldung online zur Verfügung. In immer mehr Bundesländern und Gemeinden ist es mittlerweile möglich, online ein Gewerbe abzumelden.

Kann ich mein Gewerbe online abmelden?

Eine vollständig Online-Abmeldung ist noch nicht überall möglich, gewinnt jedoch seit einigen Jahren stark an Bedeutung. In NRW zum Beispiel kann ein Gewerbe vollständig online abgemeldet werden, erfordert jedoch eine vorherige Registrierung. Die Online-Funktion des neuen Personalausweises kann zur gesetzeskonformen Legitimation verwendet werden. Wenn für die Gewerbeabmeldung Dokumente erforderlich sind, können sie in der Regel hochgeladen werden. Alternativ kann die Gewerbeabmeldung auch auf herkömmliche Weise erfolgen. Das entsprechende Formular zur Gewerbeabmeldung bieten jedoch viele Gemeinden bereits zum Download auf ihrer Website an. Das unterschriebene Formular muss persönlich mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden.

LESEN  Alles, was Sie über Versammlungen wissen müssen

Welche Alternative gibt es zur Gewerbeabmeldung?

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Gewerbe auf Antrag ruhen zu lassen. Auf diese Weise können Sie eine gewisse Zeitspanne überbrücken und zu einem späteren Zeitpunkt den Betrieb wieder aufnehmen. Diese Alternative bietet den Vorteil, dass etwaige Konzessionen nicht erlöschen. Für die Ruhendmeldung ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Muss ich mein Gewerbe persönlich abmelden?

Ja, das ist grundsätzlich vorgesehen. Wenn Sie jedoch aus wichtigen Gründen daran gehindert sind, können Sie eine Vollmacht für eine bevollmächtigte Person ausstellen.

Zusammenfassung zur Gewerbeabmeldung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich gemeldet werden, einschließlich der Gewerbeabmeldung.
  • Immer mehr Gemeinden bieten die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden, erfordern jedoch aus Sicherheitsgründen eine Legitimation.
  • In vielen Städten ist die Gewerbeabmeldung kostenlos. Ansonsten liegen die Kosten für diesen Verwaltungsakt zwischen 20 und 25 Euro.
  • Eine Gewerbeabmeldung muss erfolgen, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt oder der Sitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird. Auch das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft erfordert eine Gewerbeabmeldung.
  • Eine Alternative zur Gewerbeabmeldung ist die Möglichkeit, das Gewerbe ruhen zu lassen. Diese Variante hat den Vorteil, dass keine neuen Konzessionen erforderlich sind, wenn der Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird.

Das Abmelden eines Gewerbes ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig geplant werden sollte. Beachten Sie die oben genannten Punkte und erledigen Sie alle erforderlichen Aufgaben, um Probleme zu vermeiden.

Im Jahr 2021 wurde in Deutschland der Verwaltungsakt ‘Gewerbe abmelden’ mehr als 420.000 Mal durchgeführt. Das zeigt, dass es ein häufiger Vorgang ist, der aus verschiedenen Gründen erforderlich werden kann. In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen zum Thema Gewerbeabmeldung sowie eine Alternative beleuchtet.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden möchten

Die Ausübung eines Gewerbes ist mit bestimmten Pflichten verbunden, die in der Gewerbeordnung geregelt sind. Laut § 14 GewO müssen jegliche Änderungen, die das Gewerbe betreffen, unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies betrifft sowohl Änderungen des Tätigkeitsbereichs oder der Adresse, die mit einer Gewerbeummeldung gemeldet werden müssen, als auch den Fall, dass das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Die Gründe spielen dabei keine Rolle.

Gewerbeabmeldung bedeutet nicht automatisch Geschäftsaufgabe!

Auch wenn Sie Ihr Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, müssen Sie es zuerst abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Die Abmeldung eines Gewerbes bedeutet also nicht automatisch die Aufgabe einer Geschäftstätigkeit! Beachten Sie jedoch, dass die Abmeldung unverzüglich erfolgen muss. Sobald Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben oder den Betrieb verlegen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde sofort anzuzeigen.

Gewerbeabmeldung ganz einfach

Die Gewerbeabmeldung ist ein einfacher Vorgang. Die entsprechenden Formulare liegen in den Gewerbeämtern aus oder können von der Website der Verwaltung heruntergeladen werden. So können Sie das Formular in Ruhe zu Hause ausfüllen und unterschrieben zur Behörde mitnehmen. Dies spart Ihnen oft Zeit vor Ort. Immer mehr Städte bieten auch die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrer Stadt oder Gemeinde!

In der Regel werden für eine Abmeldung keine Gebühren erhoben. Die Meldung an andere zuständige Stellen wie das Finanzamt, die Handelskammer oder die Berufsgenossenschaft übernimmt die Behörde automatisch. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Beachten Sie jedoch, dass die Gewerbeabmeldung nicht automatisch die Löschung Ihrer Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bedeutet. Wenn Ihr Unternehmen in einem dieser Register eingetragen ist, müssen Sie einen Notar beauftragen, um die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Vollmacht erteilen, um das Gewerbe abzumelden

Wenn Sie persönlich nicht erscheinen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. So kann eine dritte Person die Gewerbeabmeldung für Sie vornehmen. Die Vollmacht befugt die benannte Person, bestimmte Handlungen in Ihrem Namen vorzunehmen, wie zum Beispiel die Gewerbeabmeldung. Für einen Gang zum Amt empfiehlt es sich, die Vollmacht in schriftlicher Form auszustellen, da viele Stellen die mündliche Form nicht anerkennen. Ein einfacher Wortlaut, der den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten nennt, ist ausreichend. Wichtig ist, dass die Vollmacht explizit angibt, wofür sie dienen soll, zum Beispiel die Gewerbeabmeldung. Die bevollmächtigte Person muss alle erforderlichen Unterlagen für die Abmeldung mitbringen und zusätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Ruhendes Gewerbe als Alternative

Bevor Sie Ihr Gewerbe abmelden, sollten Sie genau überlegen, ob Sie es wirklich unwiderruflich und endgültig abmelden möchten. Möglicherweise möchten Sie es zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben lassen. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Ruhendmeldung vorzunehmen. Dabei ruht das Gewerbe für eine unbestimmte Zeit. Beachten Sie jedoch, dass das Gewerbeamt nicht der richtige Ansprechpartner für die Ruhendmeldung ist, sondern das Finanzamt.

Folgen der Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung bedeutet gleichzeitig, dass alle damit verbundenen Konzessionen erlöschen. Wenn das Gewerbe nur ruht, ist dies nicht der Fall. Wenn Sie Ihr Gewerbe nach einiger Zeit wieder aufnehmen möchten, müssen Sie bei einer Ruhendmeldung nicht alle Konzessionen neu beantragen. Dies ist in vielen Fällen mit erheblichem Aufwand verbunden. Solange das Gewerbe ruht, sind Sie von allen normalerweise mit dem Gewerbe verbundenen Pflichten befreit. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Gewerbe jederzeit ohne großen Aufwand wieder aufzunehmen.

Gewerbe abmelden: Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?

Wenn Sie ein anderes Gewerbe aufnehmen oder den Status als Selbstständiger beibehalten möchten, können Sie weiterhin die Vorteile der privaten Krankenversicherung genießen. Auch wenn Sie wieder angestellt arbeiten möchten, können Sie in der PKV bleiben, solange Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2022 liegt diese bei 64.350 Euro pro Jahr bzw. 5.362,50 Euro pro Monat). In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Vergleich der PKV durchzuführen, um den besten und günstigsten Versicherungsschutz für sich zu finden.

Was Sie nach der Gewerbeabmeldung noch erledigen müssen

Wenn Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde abmelden, ist die wichtigste formale Aufgabe erledigt. In der Regel informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, sodass Sie in dieser Hinsicht keine weiteren Maßnahmen ergreifen müssen. Falls später Rückfragen auftreten sollten, haben Sie mit der Bestätigung der Abmeldung ein rechtlich belastbares Dokument in der Hand. Die steuerlichen Verpflichtungen erlöschen jedoch nicht mit dem Tag der Gewerbeabmeldung. Abgesehen davon gibt es weitere Dinge im Zusammenhang mit dem Betriebsablauf, die nach der Gewerbeabmeldung möglicherweise erledigt werden müssen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und nichts zu vergessen.

Ist eine rückwirkende Gewerbeabmeldung möglich?

Ja, grundsätzlich ist eine rückwirkende Gewerbeanmeldung möglich. Es sollte jedoch nicht bewusst als ‘strategische Option’ in Betracht gezogen werden, da mögliche Strafen oder Bußgelder drohen. Sie können das Gewerbe bis zu 60 Monate rückwirkend abmelden. Bei einer Verspätung von mehreren Monaten ist mit einem Bußgeld zu rechnen, da dies als Ordnungswidrigkeit gilt. Die Gewerbeabmeldung muss gemäß der Gewerbeordnung unverzüglich erfolgen. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, können Sie das Gewerbe ruhen lassen und so allen Pflichten und Fristen nachkommen.

Fazit: So melden Sie Ihr Gewerbe ab

Die Betriebsbeendigung ist mit vielen Schritten verbunden, wobei die Gewerbeabmeldung den letzten Schritt darstellt. Es gibt bestimmte Fristen, die bei der Betriebsbeendigung einzuhalten sind. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, um Probleme zu vermeiden. Im Laufe des Prozesses müssen beispielsweise langfristige Verträge gekündigt werden:

  • Verträge mit Telefon- und Internetanbietern
  • Versicherungsverträge
  • Rahmenverträge mit Kunden oder Lieferanten
  • Mietverträge und die damit verbundenen Energielieferverträge
  • Werbeverträge
  • Bankkonten
  • Vollmachten

Darüber hinaus sind mit der Gewerbeabmeldung auch einige Pflichten verbunden. Sie müssen den Gewinn oder Verlust des Betriebs ermitteln und dem Finanzamt melden. Hier kann ein Steuerberater eine große Hilfe sein. Außerdem müssen Mitarbeiter gekündigt werden. Dabei sind unbedingt Fristen einzuhalten, um weitere Probleme zu vermeiden. In einigen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Alternative zur Kündigung sein.

FAQ: Gewerbe abmelden – Das sollten Sie wissen

Wann muss ich ein Gewerbe abmelden?

Das Gewerbe muss abgemeldet werden, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt werden soll oder er in eine andere Stadt verlegt wird. Auch der Austritt aus einer Personengesellschaft wie einer OHG oder einer GbR kann zu einer Gewerbeabmeldung führen.

Gibt es eine Pflicht zur Gewerbeabmeldung?

Ja, gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich gemeldet werden. Gewerbetreibende handeln auch in ihrem eigenen Interesse, da mit der Abmeldung die Pflicht zur (Gewerbe)steuerzahlung endet (bis zum Tag der Abmeldung müssen natürlich noch angefallene Umsätze in der kommenden Steuererklärung berücksichtigt werden).

Was kostet die Gewerbeabmeldung?

Die Gewerbeabmeldung ist ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt. Die Gebühren variieren bundesweit zwischen 20 und 25 Euro. In einigen Städten und Gemeinden ist die Gewerbeabmeldung jedoch kostenlos möglich.

Wo finde ich das Formular zur Gewerbeabmeldung?

Eine kurze Recherche nach Ihrem Standort (‘Gewerbe abmelden in XX’) zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Viele Behörden stellen das Formular zur Gewerbeabmeldung online zur Verfügung. In immer mehr Bundesländern und Gemeinden ist es mittlerweile möglich, online ein Gewerbe abzumelden.

Kann ich mein Gewerbe online abmelden?

Eine vollständig Online-Abmeldung ist noch nicht überall möglich, gewinnt jedoch seit einigen Jahren stark an Bedeutung. In NRW zum Beispiel kann ein Gewerbe vollständig online abgemeldet werden, erfordert jedoch eine vorherige Registrierung. Die Online-Funktion des neuen Personalausweises kann zur gesetzeskonformen Legitimation verwendet werden. Wenn für die Gewerbeabmeldung Dokumente erforderlich sind, können sie in der Regel hochgeladen werden. Alternativ kann die Gewerbeabmeldung auch auf herkömmliche Weise erfolgen. Das entsprechende Formular zur Gewerbeabmeldung bieten jedoch viele Gemeinden bereits zum Download auf ihrer Website an. Das unterschriebene Formular muss persönlich mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden.

Welche Alternative gibt es zur Gewerbeabmeldung?

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Gewerbe auf Antrag ruhen zu lassen. Auf diese Weise können Sie eine gewisse Zeitspanne überbrücken und zu einem späteren Zeitpunkt den Betrieb wieder aufnehmen. Diese Alternative bietet den Vorteil, dass etwaige Konzessionen nicht erlöschen. Für die Ruhendmeldung ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Muss ich mein Gewerbe persönlich abmelden?

Ja, das ist grundsätzlich vorgesehen. Wenn Sie jedoch aus wichtigen Gründen daran gehindert sind, können Sie eine Vollmacht für eine bevollmächtigte Person ausstellen.

Zusammenfassung zur Gewerbeabmeldung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich gemeldet werden, einschließlich der Gewerbeabmeldung.
  • Immer mehr Gemeinden bieten die Möglichkeit, ein Gewerbe online abzumelden, erfordern jedoch aus Sicherheitsgründen eine Legitimation.
  • In vielen Städten ist die Gewerbeabmeldung kostenlos. Ansonsten liegen die Kosten für diesen Verwaltungsakt zwischen 20 und 25 Euro.
  • Eine Gewerbeabmeldung muss erfolgen, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt oder der Sitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird. Auch das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft erfordert eine Gewerbeabmeldung.
  • Eine Alternative zur Gewerbeabmeldung ist die Möglichkeit, das Gewerbe ruhen zu lassen. Diese Variante hat den Vorteil, dass keine neuen Konzessionen erforderlich sind, wenn der Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird.

Das Abmelden eines Gewerbes ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig geplant werden sollte. Beachten Sie die oben genannten Punkte und erledigen Sie alle erforderlichen Aufgaben, um Probleme zu vermeiden.