Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen: Tipps und Tricks für deinen Start in die Selbstständigkeit

Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen: Tipps und Tricks für deinen Start in die Selbstständigkeit

Viele Selbstständige sind begeistert von der Idee, ein Einzelunternehmen zu gründen. Doch wie bei jeder Unternehmensgründung gibt es auch hier Vor- und Nachteile. Die uneingeschränkte Freiheit hat ihren Preis – das Risiko. In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige über die Vor- und Nachteile, rechtliche Aspekte und die Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens.

Einzelunternehmer: Kaufmann, Kleingewerbetreibender oder Freiberufler?

Im Einzelunternehmen gibt es verschiedene Kategorien, in die der Unternehmer fallen kann:

  1. Kleingewerbetreibender: Falls der Umsatz eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, bleibt das Unternehmen ein Kleingewerbe. Es erfolgt eine Gewerbeanmeldung, jedoch kein Eintrag ins Handelsregister. Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) ist verpflichtend. Das Kleingewerbe haftet mit dem Privatvermögen und benötigt kein Mindeststartkapital. Die Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro an.

  2. Kaufmann: Wer ein Gewerbe anmeldet und kaufmännische Tätigkeiten ausführt (nach dem Handelsgesetzbuch), wird als Kaufmann eingestuft. Ein Kaufmann hat die Pflicht zur Buchführung, Bilanzierung und Publizierung. Auch hier erfolgt eine Haftung mit dem Privatvermögen, jedoch ist kein Mindeststartkapital erforderlich. Ob nach der Gewerbeanmeldung der Eintrag als Kaufmann oder Nichtkaufmann folgt, hängt vom Umsatz, Gewinn, Kapital, Mitarbeiterzahl, Geschäftsbeziehungen und der Größe des Betriebs ab.

  3. Freiberufler: Angehörige freiberuflicher Berufsgruppen können nicht als Kaufmann eingestuft werden. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und benötigen weder einen Eintrag ins Handelsregister noch einen Firmennamen. Eine Mitgliedschaft bei IHK oder HWK ist für Freiberufler nicht erforderlich. Es wird kein Mindeststartkapital benötigt und es fällt keine Gewerbesteuer an. Freiberufler haften mit ihrem privaten Vermögen und führen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

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Einzelunternehmen gründen: Vor- und Nachteile

Warum entscheiden sich viele Selbstständige für die Rechtsform des Einzelunternehmens? Ganz einfach: Es ist keine Mindestkapitalausstattung erforderlich und die Gründung erfolgt schnell, unkompliziert und kostengünstig. Zudem genießt der Einzelkaufmann vollkommene Entscheidungsfreiheit über sein Unternehmen und kann nach Belieben mit dem Unternehmensvermögen umgehen.

Die Kehrseite der Medaille ist das bereits erwähnte Risiko: Der Inhaber des Einzelunternehmens haftet mit seinem Privatvermögen, da oft weniger Kapital vorhanden ist, gestalten sich Gespräche über Finanzierungsmodelle schwieriger. Eine Alternative zur Gründung eines Einzelunternehmens wäre die Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise die kleine AG, die Ein-Personen-GmbH oder die Unternehmergesellschaft (UG).

Die Gewerbeanmeldung in wenigen Schritten

Wenn du als Kleingewerbetreibender oder Kaufmann dein Gewerbe anmelden möchtest, gehst du folgendermaßen vor:

  1. Anmeldung beim Gewerbe-/Ordnungsamt: In einigen Branchen sind Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich, die vor der Gewerbeanmeldung beantragt werden müssen. Mit der Gewerbeanmeldung werden automatisch weitere Institutionen informiert, die sich gegebenenfalls direkt mit dem Inhaber des Einzelunternehmens in Verbindung setzen.

  2. Finanzamt: Das Finanzamt ist in der Regel die erste Behörde, die auf die Gewerbeanmeldung reagiert. Du musst ein Formular ausfüllen, in dem unter anderem Gewinnermittlungsverfahren, Vorauszahlungen, Sonderregelungen, Steuernummern und Versteuerungen angegeben werden.

Gewerbeanmeldung

Mit diesen wenigen Schritten bist du auf dem besten Weg, dein Einzelunternehmen erfolgreich zu starten. Sichere dir deine uneingeschränkte Freiheit, bringe deine Ideen zum Leben und erfülle dir deinen Traum von der Selbstständigkeit!