Du möchtest ein Auto leasen, bist aber keine Firma? Keine Sorge, auch als Privatperson kannst du von den Vorteilen des Gewerbeleasings profitieren. In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten solltest, um die besten Konditionen zu bekommen.
Gewerbeleasing: Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Gewerbeleasing ist nicht nur für große Unternehmen reserviert. Auch Selbstständige, die freiberuflich ohne Gewerbesteuerpflicht arbeiten, können von den günstigen Konditionen profitieren. Allerdings musst du nachweisen können, dass deine selbstständige Tätigkeit deine Hauptbeschäftigung ist. Dafür benötigst du entweder eine Gewerbeanmeldung oder einen Nachweis über deine Tätigkeit und Eintrag in das Berufsregister.
Allerdings legen die verschiedenen Automobilhersteller individuelle Voraussetzungen fest, um Zugang zu vergünstigtem Gewerbeleasing zu bekommen. Die Einstiegsvoraussetzungen können je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein. Deshalb lohnt es sich, bei den Autohändlern Interesse zu bekunden und den richtigen Zeitpunkt abzuwarten.
Können auch Privatpersonen Autos gewerblich leasen?
Auch als Privatperson ohne Gewerbeschein gibt es Möglichkeiten, Fahrzeuge zu den günstigeren Gewerbekonditionen zu leasen. Dabei musst du allerdings die Hilfe deines Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Der Gewerbeleasingvertrag wird vom Arbeitgeber abgeschlossen, und du trägst die wirtschaftlichen Aufwendungen für das Fahrzeug privat. Dadurch musst du allerdings einen geldwerten Vorteil mit dem Arbeitslohn versteuern. Wenn der Vorteil monatlich weniger als 44 Euro beträgt, fallen in der Regel keine Steuern an.
Eine optimierte Variante ist, dass dein Arbeitgeber einen Full-Service-Leasingvertrag inklusive Versicherung, Wartung und Treibstoffkosten abschließt. Die Gesamtkosten werden dann im Rahmen einer Gehaltsumwandlung getragen, und du versteuerst die private Nutzung pauschal mit der Ein-Prozent-Regelung.
Darf ein gewerblich geleastes Fahrzeug privat genutzt werden?
Ja, grundsätzlich können gewerblich geleaste Fahrzeuge auch privat genutzt werden. Dabei gibt es jedoch ein paar Dinge, die du beachten solltest:
1. Mehr als 50 Prozent betriebliche Nutzung
Das Fahrzeug wird dem Betrieb zugeordnet, und alle Kosten werden als Betriebsausgaben verbucht. Für die private Nutzung wird entweder ein Fahrtenbuch geführt oder die Ein-Prozent-Regel angewendet.
2. Weniger als zehn Prozent betriebliche Nutzung
Das Fahrzeug wird dem privaten Bereich zugeordnet, und alle Kosten müssen privat beglichen werden. Die betrieblich gefahrenen Strecken können pauschal oder mit den echten Kosten pro Kilometer geltend gemacht werden.
3. Zwischen zehn und 50 Prozent betriebliche Nutzung
Das Fahrzeug wird dem privaten Bereich zugeordnet, aber es besteht ein Wahlrecht, es dem Betrieb zuzuordnen. Dieses Wahlrecht muss dem Finanzamt zeitnah mitgeteilt werden. Bei privater Zuordnung gelten dieselben Regeln wie bei weniger als zehn Prozent betrieblicher Nutzung. Bei Betriebszuordnung muss die tatsächliche Nutzung geschätzt oder mit einem Fahrtenbuch genau ermittelt werden.
Fazit
Auch als Privatperson kannst du von den günstigen Konditionen des Gewerbeleasings profitieren. Achte jedoch darauf, dass du die Voraussetzungen erfüllst und die Nutzung des Fahrzeugs entsprechend den steuerlichen Regelungen gestaltest. Mit den richtigen Tipps und Tricks kannst du das Beste aus deinem Leasingvertrag herausholen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde im September 2023 aktualisiert.