Gewerkschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Deutschland. In diesem Artikel werden wir uns mit den Grundlagen der Gewerkschaften, ihrer Funktion und ihrer Organisationsstruktur befassen.
Tarifvertragsparteien
Gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Recht, sich zu Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen, um die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu verbessern. Diese Koalitionsfreiheit schützt die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in ihren Aktivitäten zur Verfolgung ihrer Ziele. Gewerkschaften sind befugt, Tarifverträge abzuschließen. Auf der Arbeitnehmerseite sind Gewerkschaften Tarifvertragsparteien, während auf der Arbeitgeberseite Arbeitgeberverbände stehen. Gewerkschaften können auch im Namen ihrer Mitgliedsverbände Tarifverträge abschließen.
Tariffähigkeit
Damit Gewerkschaften Tarifverträge abschließen können, müssen sie tariffähig sein. Eine Gewerkschaft ist tariffähig, wenn sie die Interessen ihrer Mitglieder als Arbeitnehmer wahrnimmt und bereit ist, Tarifverträge abzuschließen. Sie muss unabhängig, überbetrieblich organisiert und die geltenden Tarifvorschriften anerkennen. Darüber hinaus muss die Gewerkschaft in der Lage sein, ihre Aufgabe als Tarifpartnerin sinnvoll zu erfüllen. Die Tariffähigkeit gilt auch für Handwerksinnungen und Innungsverbände.
Organisationsprinzip
Es gibt zwei Organisationsprinzipien für Gewerkschaften: das Industrieverbandsprinzip und das Berufsverbandsprinzip. Beim Industrieverbandsprinzip sind Gewerkschaften nach Branchen organisiert, unabhängig von der Tätigkeit der Arbeitnehmer in den einzelnen Unternehmen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist ein Dachverband, der verschiedene Gewerkschaften nach dem Industrieverbandsprinzip vereint. Beim Berufsverbandsprinzip werden bestimmte Berufsgruppen unabhängig von der Branche zusammengefasst.
Aufgaben
Die Gewerkschaften haben verschiedene Aufgaben, darunter:
- Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitgeberverbänden
- Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung zur Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen
- Vertretung ihrer Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten
- Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung
Die Mitgliederwerbung ist Teil der Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften und in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt. Gewerkschaften können selbst entscheiden, wer im Betrieb Mitglieder werben darf. Das Interesse an einer effektiven Mitgliederwerbung muss jedoch gegenüber den Interessen des Arbeitgebers abgewogen werden.
Gewerkschaftstätigkeit von Arbeitnehmern
Das Grundrecht zur Bildung von Vereinigungen zum Schutz von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen umfasst nicht nur das Recht des Einzelnen, einer Gewerkschaft beizutreten oder diese zu verlassen. Es schützt auch die Gewerkschaft selbst sowie die Aktivitäten ihrer Mitglieder zur Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Dazu gehören Werbeaktionen, Tätigkeiten als Vertrauenspersonen und die Teilnahme an gewerkschaftlichen Organen. Arbeitnehmer haben jedoch kein allgemeines Recht, der Arbeit fernzubleiben, um gewerkschaftlichen Aufgaben nachzugehen. In bestimmten Fällen muss der Arbeitgeber jedoch den Wunsch eines Arbeitnehmers, an Gewerkschaftssitzungen teilnehmen zu können, angemessen berücksichtigen.
Insgesamt spielen Gewerkschaften eine wichtige Rolle bei der Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Deutschland. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.