Gewinnermittlung für Unternehmer: Alles, was du wissen musst

Gewinnermittlung für Unternehmer: Alles, was du wissen musst

Image: Gewinnermittlung

Du bist Unternehmer und möchtest wissen, wie du deinen Gewinn ermitteln kannst? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Gewinnermittlungsmethoden und Voraussetzungen wissen musst.

Gewinnermittlung: Methoden und Voraussetzungen

Die Gewinnermittlung ist für die meisten Unternehmen verpflichtend und bezeichnet den Überschuss der Erträge, den ein Unternehmen innerhalb eines Geschäftsjahres erwirtschaftet hat. Es gibt zwei verschiedene Methoden, um den Gewinn zu ermitteln: die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Welche Methode du anwenden musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die EÜR ist die einfachere und schnellere Methode zur Gewinnermittlung. Du kannst die EÜR jedoch nur nutzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Betrieb wird als Kleingewerbe geführt.
  • Die Tätigkeit zählt zu den freien Berufen und du hast die Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet.
  • Das Unternehmen ist von der doppelten Buchführung aufgrund der Rechtsform, geringer Umsätze oder Gewinne befreit.

Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bist du in der Regel dazu verpflichtet, doppelte Bücher zu führen und eine Bilanz zu erstellen.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses und muss von allen Unternehmern erstellt werden, die mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Jahresumsatz (einschließlich steuerfreier Umsätze) beträgt mehr als 600.000 Euro.
  • Land- und Forstwirte haben eine selbstbewirtschaftete Fläche mit einem Wirtschaftswert von mindestens 25.000 Euro.
  • Der Jahresgewinn beträgt mehr als 60.000 Euro.
LESEN  Einen Squarespace Experten finden

Mehr Informationen zur Gewinn- und Verlustrechnung findest du in diesem Artikel.

Gewinn ermitteln

Die rechnerische Vorgehensweise zur Gewinnermittlung hängt von der jeweiligen Methode ab.

Gewinnermittlung durch Gewinn und Verlustrechnung

Bei der GuV werden alle Erträge und Aufwände gesammelt und einander gegenübergestellt. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, hat das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet.

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Für die Gewinnermittlung in der Landwirtschaft gelten folgende Sätze:

  • 350 Euro pro Hektar bewirtschafteter Nutzfläche.
  • 300 Euro pro Vieheinheit (mindestens 25).

In der Forstwirtschaft wird die Gewinnermittlung auf Basis der Betriebseinnahmen durch den Holzverkauf errechnet. Je nachdem, ob das verkaufte Holz behandelt oder unbehandelt ist, werden unterschiedliche Prozentsätze der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben berücksichtigt.

Formlose Gewinnermittlung: Nur bis 2017 möglich

Bis Anfang 2017 konnten Unternehmer, deren jährlicher Umsatz weniger als 17.500 Euro betrug, die formlose Gewinnermittlung nutzen. Dabei mussten sie keine speziellen Formulare verwenden, sondern konnten eine einfache Auflistung der Einnahmen und Ausgaben in einer selbst erstellten Excel-Tabelle verwenden. Seit 2017 müssen Unternehmer, für die bisher eine formlose Gewinnermittlung ausreichend war, die EÜR in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln.

Gewinnermittlungsmethode wechseln

Es kann vorkommen, dass du als Unternehmer, der bisher nur die EÜR nutzen musste, dazu verpflichtet wirst, deinen Gewinn mittels der GuV zu ermitteln. Der Wechsel zurück zur EÜR ist nicht ganz so einfach. Du musst mindestens zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre die Gewinn- bzw. Umsatzgrenze der Abgabenordnung nicht überschreiten. In diesem Fall wird dich das Finanzamt über die Möglichkeit des Wechsels der Gewinnermittlungsmethode informieren.

Bildquelle: Gewinnermittlung