GmbH oder UG: Welche Unterschiede gibt es?

GmbH oder UG: Was ist eigentlich der Unterschied?

GmbH oder UG: Was ist eigentlich der Unterschied?

Du bist ein erfolgreicher Einzelunternehmer und möchtest den nächsten Schritt auf deiner unternehmerischen Laufbahn machen? Du denkst darüber nach, dein Einzelunternehmen in eine GmbH oder UG umzuwandeln, um dein Image zu verbessern oder deine Haftung zu beschränken?

In diesem Artikel werden die 6 Hauptunterschiede zwischen den beiden Rechtsformen erklärt und es wird am Ende eine klare Empfehlung gegeben.

Was ist eine GmbH?

Eine GmbH, oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine juristische Person, bei der der Kapitalanteil im Vordergrund steht. Anders als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften haften die Gesellschafter einer GmbH nur mit ihrer Einlage und müssen nicht zwingend mitarbeiten. Die GmbH wird auch als eigene juristische Person besteuert.

Was ist eine UG?

Die UG, oder Unternehmergesellschaft, ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die ähnliche Vorteile wie eine GmbH bietet. Der größte Unterschied zwischen UG und GmbH ist das benötigte Mindestkapital. Eine UG kann bereits mit einem Euro gegründet werden, während für eine GmbH 25.000 Euro Stammkapital benötigt werden.

Die größten Unterschiede zwischen GmbH und UG

Obwohl die UG laut Gesetz eine kleinere Version der GmbH ist, gibt es bedeutende Unterschiede zwischen den beiden Rechtsformen. Hier sind die wichtigsten sechs:

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Unterschied 1: Das Mindestkapital ist bei der UG niedriger

Für die Gründung einer GmbH müssen mindestens 25.000 Euro Stammkapital eingezahlt werden, während eine UG theoretisch schon mit einem Euro gegründet werden kann. Dies ist ein klarer Vorteil, wenn du das benötigte Stammkapital noch nicht aufbringen kannst.

Unterschied 2: Eine UG hat eine niedrigere Bonität und ein schlechteres Image

Aufgrund des geringeren Stammkapitals einer UG kann die Bonität des Unternehmens beeinflusst werden. Eine GmbH wird in der Regel von Geschäftspartnern angesehener, was zu besseren Zahlungsbedingungen führen kann.

Unterschied 3: Bei UG haftest du schneller mit deinem Privatvermögen

Obwohl die Haftung bei beiden Rechtsformen normalerweise auf die Einlage beschränkt ist, kann man als Geschäftsführer dennoch mit seinem Privatvermögen haften. Dies betrifft bestimmte Fälle wie Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung.

Unterschied 4: Bei der UG profitierst du von niedrigeren Gründungskosten

Die Gründungskosten einer UG liegen bei etwa 400 Euro, während für eine GmbH mehr als 3.000 Euro an Kosten anfallen.

Unterschied 5: Bei der UG ist keine Sachgründung möglich

Bei der Gründung einer GmbH ist es möglich, einen Teil oder das gesamte Stammkapital durch Sachwerte einzubringen. Bei einer UG ist dies nicht möglich, das Stammkapital muss in bar eingezahlt werden.

Unterschied 6: Bei einer UG müssen immer 25 % der Gewinne einbehalten werden

Als UG-Inhaber bist du verpflichtet, mindestens 25 % des jährlichen Gewinns in der Gesellschaft zu lassen, um ein zusätzliches Kapitalpolster aufzubauen. Bei einer GmbH gibt es diese Pflicht nicht.

Fazit: UG? Ja! Aber nur wenn eine spätere GmbH-Umwandlung geplant ist

Obwohl eine GmbH in den meisten Fällen mehr Vorteile bietet, ist es für viele Gründer schwierig, das benötigte Stammkapital von 25.000 Euro aufzubringen. Eine UG ist daher eine lohnende Kompromisslösung. Sobald genügend Kapitalreserven angesammelt wurden, kann die UG günstig in eine GmbH umgewandelt werden, um alle Vorteile zu vereinen.

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Wenn du weitere Fragen zur Unternehmensumwandlung hast, stehe ich gerne beratend zur Verfügung.

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